Zolltarifnummer 4911.10: Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4911.10 steht für Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4911.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4911.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der vorgelegten, als "Flaggenpicker" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis, bestehend aus einem rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Abmessungen etwa 9,0 x 3,0 cm), der einseitig zweifach mit dem Namen einer Systemgastronomie-Marke sowie einem Werbeslogan farbig bedruckt ist. Das Papier ist doppelt gelegt und entlang der Falz mit einem etwa 8,0 cm langen, am freien Ende angespitzten Spieß (Durchmesser etwa 2 mm) aus Holz derart verklebt, dass die obere Kante des Papierfähnchens bündig mit dem stumpfen Ende des Holzspießes abschließt. Die Ware dientWerbezwecken und ist zu in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Werbedrucke" zur Unterposition 4911 10 des Harmonisierten Systems, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Werbedruck bestimmt wird.
IMPRIME PUBLICITAIRE EN PAPIER CARTONNE, DU GENRE AFFICHE, COMPORTANT UNE PHOTOGRAPHIE ET DU TEXTE.
Bei den als "bedruckte Stoffgrafiken für Präsentations- und Messewände" bezeichneten Waren handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um mit Werbeaufdrucken versehene Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, die zu Werbezwecken an Displays oder Wänden von Messeständen befestigt werden sollen. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, Werbedrucke" zur Unterposition 4911 10 des Harmonisierten Systems.
Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend genannten Waren zu Werbezwecken: 1. Ein rechteckiger Zuschnitt aus Papier (Format etwa 5,5 x 3cm), der auf der Vorderseite im Wesentlichen mit der Aufschrift "Code de sécurité" und einem sechsstelligen, alphanumerischen Code farbig bedruckt ist. Die Rückseite ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Der Aufkleber ist in die unter 4. genannte Ware eingelegt. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt aus Papier (Format etwa 15 x 8,5 cm), der auf der Vorderseite im Wesentlichen mit der Aufschrift "Trois mille euros" farbig bedruckt ist. Es handelt sich hierbei um ein Muster eines Schecks im Wert von 3000,00 Euro, der für die Gewinner des vorliegenden Gewinnspiels vorgesehen sind. Die Rückseite ist mit den Teilnahmebedingungen in französischer Sprache versehen. Der Scheck ist in die unter 4. genannte Ware eingelegt. 3. Ein rechteckiger Zuschnitt aus Papier (Format etwa 4 x 6,5 cm), der einseitig mit einer Abbildung und schlagwortartigem Text bedruckt ist. Im Wesentlichen enthält er den Hinweis (in französischer Sprache), dass man bei dem Gewinnspiel zusätzlich zwei Kleidungsstücke gewinnen kann. Der Zuschnitt ist unter die in 4. genannte Ware eingelegt. 4. Eine als "Kofferattrappe" bezeichnete einfache Nachbildung eines Aktenkoffers, aus Kunststoff, die mit einem schlagwortartigen Text in französischer Sprache bedruckt ist. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 99 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter durch die Druckerzeugnisse bestimmt wird.
Bei dem als "Ratz-Fatz-Wand" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorliegenden Unterlagen und den ergänzenden Antragstellerangaben um einen etwa 102 x 71 cm großen Zuschnitt aus Pappe, der einseitig mit einer Produktabbildung (Bierflasche auf Eiswürfeln), einem Markenzeichen und der Bezeichnung des Herstellers farbig bedruckt ist. Das Erzeugnis wird auf Messen oder Präsentationen eingesetzt. Derartige Waren gehören als "Werbedrucke" zur Unterposition 4911 10 des Harmonisierten Systems.
Bei dem als "Werbedrucksache" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Zusammenstellung nachfolgend beschriebener Waren, die gemeinsam in einer klarsichtigen Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Ein broschierter Verkaufskatalog (Format etwa 19 x 29,6 cm, Umfang 20 Seiten, Klammerheftung), im Wesentlichen mit Abbildungen, Kurzbeschreibungen, Bestellnummern und Preisen von kosmetischen Produkten farbig bedruckt, mit einer perforierten Bestellkarte sowie Angaben über Internet- und telefonische Bestellung; 2. ein als "Geschenklos" bezeichneter, selbstklebender, mit einem Schlagwort und einer Abbildung bedruckter Zuschnitt aus Papier (Abmessungen etwa 2,5 x 2,5 cm), der auf einen bedruckten und gefalzten Zuschnitt aus Kartonpapier aufgebracht und dazu bestimmt ist, auf die unter 1. beschriebene Bestellkarte in ein dafür vorgesehenes Feld aufgeklebt zu werden; er berechtigt zum Bezug eines kostenlosen Artikels (Schmuckset). Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Verkaufskataloge" zur Unterposition 4911 10 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter durch den unter 1. beschriebenen Verkaufskatalog bestimmt wird.
IMAGE CARTONNEE, DE FORME RONDE, DE 9 CM DE DIAMETRE, PRESENTANT UN DESSIN IMPRIME FIGURANT UN LOGO PUBLICITAIRE ET UNE FEMME DE TYPE "PIN-UP", CET ARTICLE EST DESTINE A SERVIR DE DESSOUS DE VERRE A DES FINS PUBLICITAIRES.
PETITE PANCARTE DE FORME RECTANGULAIRE, PLIEE EN DEUX POUR POUVOIR ETRE PLACEE SUR UNE CART, EN CARTON, IMPRIMEE D'UN LOGO PUBLICITAIRE REPRIS A DEUX REPRISES ET PORTANT LA MENTION "RESERVE"CARTE DE RESERVATION PERRIER, DE COULEUR VERTE, DE DIMENSIONS 2,5X12,5X10,5CM, D'UN POIDS NET DE 338 GRAMMES.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4911 10 10 und 4911 10 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 4911 des HS, fünfter Absatz Ziffer 1). Zu Unterposition 4911 10 10: Hierher gehören Veröffentlichungen, in denen Waren beschrieben oder abgebildet und ihre Preise sowie Bestellnummern angegeben sind.
Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.10?
Die Zolltarifnummer 4911.10 umfasst Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.10?
Der Drittlandszollsatz für 4911.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4911.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.10?
4911.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4911.10 im Zolltarif eingeordnet?
4911.10 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.10 erfasst, zum Beispiel DE20846/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.10?
HS-Unterposition 4911.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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