Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4911.10.90: Werbedrucke und Werbeschriften, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4911.10.90 steht für Werbedrucke und Werbeschriften, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4911.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4911.10.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 49BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  2. 4911Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  3. 4911.10Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
  4. 4911.10.90Werbedrucke und Werbeschriften, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.10.90

HS-Code4911.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4911.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTI2025-0900Erteilt von ITGültig bis 2029-07-13

Totem/cartelli posizionabili nelle vetrine, nei punti vendita, atti a pubblicizzare prodotti o servizi. Il prodotto è costituito da una base in cartone e stampato a colori con il logo di una catena di vendita al dettaglio, o per la pubblicità di un determinato prodotto/servizio. Il prodotto è destinato all'uso in uno spazio di vendita al dettaglio per promuovere un servizio o un articolo. Composizione del prodotto: -Carta e cartone 98% -Inchiostri vernici e colle 2%

SKBTI386065/26/190Erteilt von SKGültig bis 2029-07-13

Tovar predstavuje tlačený časopis, mäkké dosky, väzba V2. Tovar oboznamuje o medzinárodnom festivale animácie, je to špecializovaný filmový festival, ktorého cieľom je prispievať k rozvoju a propagácii animovaného filmu ale aj s ním súvisiaceho filmového priemyslu.

PLBTIWIT-2026-000687Erteilt von PLGültig bis 2029-07-09

Reklama handlowa w postaci flagi wykonanej z tkaniny poliestrowej, na której nadrukowany jest tekst lub logo handlowe. Produkt posiada mocowanie w postaci tunelu wykonanego z tkaniny lub taśmy sztywnej lub elastycznej w kolorze białym albo czarnym. Do produktu mogą być dołączone dodatkowe mocowania w postaci linek, gumek, karabińczyków, pętelek w zależności od masztu do jakiego będzie mocowany (maszt nie stanowi przedmiotu wniosku). Produkt dostępny jest w różnych wzorach i kształtach. Wymiary: szerokość od 50 cm do 180cm, wysokość od 100 cm do 600cm. Towar pakowany w worek z tworzywa sztucznego.

PLBTIWIT-2026-000688Erteilt von PLGültig bis 2029-07-09

Reklama handlowa w postaci flagi wykonanej z dzianiny poliestrowej, na której nadrukowany jest tekst lub logo handlowe. Produkt posiada mocowanie w postaci tunelu wykonanego z tkaniny lub taśmy sztywnej lub elastycznej w kolorze białym albo czarnym. Do produktu mogą być dołączone dodatkowe mocowania w postaci linek, gumek, karabińczyków, pętelek w zależności od masztu do jakiego będzie mocowany (maszt nie stanowi przedmiotu wniosku). Produkt dostępny jest w różnych wzorach i kształtach. Wymiary: szerokość od 50 cm do 180cm, wysokość od 100 cm do 600cm. Towar pakowany w worek z tworzywa sztucznego.

DEBTI12247/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-25

Es handelt sich um einen Aufblasartikel in Gestalt eines glimmenden Joints, aus miteinander verschweißten Zuschnitten aus Kunststofffolie, der im Wesentlichen mit Werbeaufdrucken (Markenlogo) versehen sowie mit zwei Aufhängeösen aus Kunststoff und einem Ventil zum Befüllen mit Luft ausgestattet ist. Der aufblasbare Werbeartikel variiert in der Höhe je nach Modell von 60 cm bis 305 cm und soll zu Werbezwecken in Verkaufsräumen aufgehängt werden. Er ist in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Unterposition 4911 10 90 der Kombinierten Nomenklatur.

ATBTI2026000134-DECErteilt von ATGültig bis 2029-06-01

Andere Drucke, in Form von Mustersammlungen - im Wesentlichen bestehend aus einem Trägermaterial aus Karton mit kleineren, rechteckig zugeschnittenen, aufgeklebten Textilmustern (Gewebe aus unterschiedlichen Fasern), - der Karton liegt entweder als einzelnes Blatt vor, oder es sind mehrere Blätter in einer Ringmappe (Mustermappe) zusammengefasst, - der Karton/das Blatt ist mit einem Firmenaufdruck versehen und mit Informationen über das Spinnstoffmuster wie Artikelnummern, Farbausführungen etc. bedruckt, - dient dem Kunden zu Verkaufs- und Präsentationszwecken., - der Zweck der Ware wird durch den Druck bestimmt, die bedruckten Musterblätter sind daher als wesensbestimmend anzusehen, darüber hinaus wird die Ware nicht spezifischer durch eine der vorstehenden Positionen des Kapitels 49 erfasst. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

PLBTIWIT-2026-000442Erteilt von PLGültig bis 2029-05-10

Wydruk reklamowy z tkaniny poliestrowej zadrukowanej przy zastosowaniu techniki sublimacji. Zasadniczą funkcją produktu jest prezentowanie nadrukowanej treści reklamowej. Artykuł stanowi element ścianki reklamowej, sprzedawany jest bez stelaża (ramy konstrukcyjnej). Produkt jest uszyty do kształtu i wymiarów dostosowanych do konkretnego typu stelaża (ramy) ścianki. Od spodu posiada wszyty zamek, dzięki któremu tkanina zostaje równomiernie naciągnięta na stelażu. Nadruk reklamowy może znajdować się po jednej lub po dwóch stronach. Treści i grafiki reklam nie są stałe, są tworzone na konkretne zamówienie klienta, zgodnie z jego projektem. Artykuł jest pakowany w worek ochronny oraz karton.

DEBTI3223/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Es handelt sich um einen Aufsteller, bestehend aus einem quaderförmigen Sockel aus Pappe, der mit bedrucktem Papier beklebt und mit einer durchsichtigen Kunststofffolie überzogen ist (Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): etwa 22 , 7 cm x 3 , 5 cm x 7 , 5 cm) und einer unregelmäßig zugeschnittenen Rückwand aus mit auf der Schauseite bedrucktem Papier beklebter Pappe (Höhe: etwa 19 , 2 cm). Bei den Aufdrucken handelt es sich im Wesentlichen um Werbeaufdrucke (z. B. Markenlogo, Slogan). Im Sockel befindet sich ein Pendelmotor, der in einem Kunststoffgehäuse mit Batteriefach untergebracht ist und entweder über ein rechteckiges Solarmodul mit doppelseitigem Klebestreifen mit Schutzfolie auf der Rückseite (Format: etwa 3 , 8 cm x 1 , 3 cm) oder über eine lose in einem Druckverschlussbeutel beiliegende, noch in das Batteriefach einzusetzende AAA-Zelle mit Strom versorgt wird. Mittels zweier loser beiliegender, doppelseitiger Klebestreifen (Format: etwa 2 , 0 cm x 1 , 2 cm) kann das Solarmodul zusätzlich an der Rückseite der Rückwand fixiert werden. Die Klebestreifen sind gemeinsam mit der Batterie in einem Druckverschlussbeutel aus Kunststofffolie verpackt. Am oberen Ende des Pendels ist mittels eines U-Winkels aus Kunststoff ein unregelmäßiger Zuschnitt in Form eines stilisierten Joints aus Zellkunststoff befestigt, der schauseitig mit einem passgenauen Zuschnitt aus Papier beklebt ist, der neben der Abbildung eines brennenden Joints mit einem Markennamen bedruckt ist. Dieser Zuschnitt wird durch den mit Strom betriebenen Pendelmotor in eine wippende Auf- und Abbewegung versetzt. Der Werbeaufsteller, die Batterie und die Klebestreifen sind gemeinsam mit zwei Zuschnitten aus Schaumkunststoff und einem Tütchen Silikagel (Ware mit geringem Wert) in einem Beutel aus Kunststofffolie und einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke (Werbedrucke)" zur Unterposition 4911 1090 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 10 und 4911 10 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 4911 des HS, fünfter Absatz Ziffer 1).

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.

Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.10.90?

Die Zolltarifnummer 4911.10.90 umfasst Werbedrucke und Werbeschriften, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 4911.10.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4911.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.10.90?

4911.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4911.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

4911.10.90 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien > 491110 Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.10.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2025-0900. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.10.90?

KN-Code 4911.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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