Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5207.10.00.00: Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5207.10.00.00 steht für Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5207.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5207.10.00.00
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 52BAUMWOLLE
  2. 5207Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 5207.10mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr
  4. 5207.10.00.00Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5207.10.00.00

HS-Code5207.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5207.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5207.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI44984/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Bei diesem Erzeugnis handelt es sich um ein gefärbtes bzw. gebleichtes und gezwirntes Garn, mit einer S-Drehung als letzte Drehung (somit kein Nähgarn) aus Baumwolle mit einem Titer von ca. 2070 dtex (somit kein Bindfaden der Position 5607). Das mit einer Papierbanderole umhüllte Garn mit einem Gewicht von 2 , 2 g liegt im Strang vor, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Waren sind gemeinsam mit 200 Pailletten und 200 Schmucksteinen sowie 400 Perlen aus Kunststoffen, 3 Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und 4 Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern, 200 Stäbchen und 30 Spateln aus Holz, Spinnstoffgarn aus Polyamid, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. „Kreativ Box Mixed“) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Baumwollgarn kann mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse sind als "Garn aus Baumwolle (anderes als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT" in den TARIC-Code 5207 1000 00 einzureihen.

DEBTI29291/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Garne, Foto siehe Anlage, - vier Knäuel, jeweils mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt und gemeinsam in einem Papierumschlag mit ausgeschnittenem Schaufenster verpackt, - zweifarbig (zwei Knäuel pro Farbe), -- jeweils: --- mit einer Länge von laut Antrag ca. 115 m, --- gefärbt, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, --- aus laut Antrag Baumwolle, somit keine Ware des Kapitels 51, --- mit einem Titer von ca. 4500 dtex, --- mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar, - in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"

DEBTI8200/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware auf einer Spule aus Pappe, mit einer Länge von laut Antrag ca. 560 m, - gefärbt, - gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, - aus laut Antrag Baumwolle, - mit einem Titer von ca. 1786 dtex, somit kein Bindfaden, - augenscheinlich nicht appretiert, somit kein Nähgarn, - mit einem Gewicht von laut Antrag 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"

DEBTI8205/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag ca. 250 m, - gebleicht, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag Baumwolle, - mit einem Titer von ca. 4000 dtex, somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von laut Antrag 100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"

DEBTI3158/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Garne, sog. Baumwollgarn-Set, Foto siehe Anlage, - vier Knäuel mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt und mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Polybeutel verpackt - zweifarbig, jeweils zwei Knäuel pro Farbe, -- jeweils: --- mit einer Länge von laut Antrag ca. 115 m, --- gefärbt, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, --- aus laut Antrag Baumwolle, --- mit einem Titer von ca. 4350 dtex, --- mit einem Gewicht von laut Antrag 50 g, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar, - in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT"

FRBTIFR-BTI-2023-08439Erteilt von FRGültig bis 2027-07-07

Fil de couleur écru, retors à quatre bouts, de torsion S, confectionné en matière textile de fibres discontinues de coton majoritaire (91,8% coton) et de fibres artificielles (8,2% viscose). Ce fil, titrant 3400 décitex, se présente sous la forme d’une pelote de ficelle alimentaire conditionnée pour la vente au détail sous un fourreau. Longueur : 80 mètres.

FRBTIFR-BTI-2023-04402Erteilt von FRGültig bis 2026-09-18

Fil à repriser (autre qu’un fil à coudre), contenant au moins 85% en poids de coton, retors deux bouts, de torsion S, confectionné en fibres discontinues de coton. Ce fil, teint, est destiné à raccommoder les vêtements. Celui-ci est conditionné pour la vente au détail dans un emballage en matière plastique, sous la forme d’une pelote mise en forme autour d’un rouleau en carton. Caractéristiques : Décitex : 1420. Poids brut : 12,4 g.

DEBTI43823/22-14Erteilt von DEGültig bis 2026-01-11

Bei diesem Erzeugnis handelt es sich um ein gefärbtes bzw. gebleichtes und gezwirntes Garn, mit einer S-Drehung als letzte Drehung (somit kein Nähgarn) aus Baumwolle mit einem Titer von ca. 2070 dtex (somit kein Bindfaden der Position 5607). Das mit einer Papierbanderole umhüllte Garn mit einem Gewicht von 2,2 g liegt im Strang vor, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Waren sind gemeinsam mit 200 Pailletten und 200 Schmucksteinen sowie 400 Perlen aus Kunststoffen, drei Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi und vier Zuschnitten aus Nadelfilz, 10 Pfeifenreinigern, 100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern, 200 Stäbchen und 30 Spateln aus Holz, Spinnstoffgarn aus Polyamid, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. „Kreativ Box Mixed #935“) für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Baumwollgarn kann mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen (s. auch DEBTI-43823/22-1 bis DEBTI-43823/22-13 und DEBTI-43823/22-15). Derartige Erzeugnisse sind als "Garn aus Baumwolle (anderes als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT" in den TARIC-Code 5207 1000 00 einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.

Kapitel 52

Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5207.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 5207.10.00.00 umfasst Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5207.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5207.10.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5207.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5207.10.00.00?

5207.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5207.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5207.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5207 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 520710 mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5207.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5207.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI44984/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5207.10.00.00?

TARIC-Code 5207.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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