Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0: Gewebe aus Baumwolle, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0 steht für Gewebe aus Baumwolle, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5208.51.00.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 52. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5208.51.00.99.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 52BAUMWOLLE
- 5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
- 5208.51in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
- 5208.51.00bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
- 5208.51.00.99andere
- 5208.51.00.99.0Gewebe aus Baumwolle, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nähset im Glas, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung bestehend aus einem Konservenglas, sechs Kunststoffknöpfen, drei Stecknadeln, einer Sticknadel, einem Stück Gewebe, einem Beutel mit Füllwatte, drei Filzzuschnitten, vier Nähgarnen auf Holzspulen, drei Stickgarnen, drei Bändern, einem Spitzenband und drei Rosetten, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Gewebe sog. Stoff in Blumenprint: -- rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 46 cm x 23 cm, -- laut Untersuchungsergebnis: --- aus Baumwolle, --- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 99 g, --- bedruckt, --- in Leinwandbindung, --- nicht auf Handwebstühlen hergestellt, -- nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Gewebe (lt. Antrag: �Oberstoff - Artikel 4221�) - in Leinwandbindung, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 127 cm, - aus (lt. Antrag) Baumwolle, - mit einem Quadratmetergewicht (lt. Antrag) von 50 g, - einseitig, nicht musterbildend mit Kunststoff versehen; das Bestreichen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar; die durch das Aufbringen des Kunststoffs hervorgerufenen hellglänzenden Punkte (Farbveränderungen) bleiben außer Betracht, - bedruckt (jedoch nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt), - nicht auf Handwebstühlen hergestellt
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger und einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden, entsprechend ihrer Eigenart, zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Waren zur Innenausstattung usw. verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Gewebe der Pos. 5801. c) Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (Pos. 5802). d) Drehergewebe (Pos. 5803). e) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.
Zu Unterposition 5208 51: 1. Baumwollgewebe in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 100 g, in rechteckiger Form (320 cm x 110/112 cm), mit verschiedenen Mustern und Farben bedruckt, als Meterware, die lediglich von einem größeren Stück abgeschnitten wurde und aus der man durch einfaches Zerschneiden ein Paar „Khangas“, eine traditionelle Damentracht, erhält (die beiden „Khangas“ werden durch einen unverzierten Streifen voneinander getrennt). Die auf diese Weise hergestellten „Khangas“ können ohne weitere Bearbeitung als Kleid, Rock, Umhang usw. verwendet werden. Anwendung der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Bedrucktes Gewebe aus Baumwolle: Bedruckter gewebter Stoff (100 % Baumwolle), rechteckig (137 x 198 cm), mit Webkante (entlang zwei Warenseiten) und mit einer Falte (umgeschlagenen Seiten entlang der anderen zwei Warenseiten). Die umgeschlagenen Warenseiten sind aber nicht gesäumt. Die Ware ist in eine Plastikfolie verpackt und für den Gebrauch als Bettlaken bestimmt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat auf der 38. Sitzung entschieden, dass derartige Waren nicht als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI anzusehen und somit in Kapitel 52 einzureihen sind (HSC38, Dok. NC 1115, NC1123 H25).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Denim" im Sinne der Unterpositionen 5209 42 und 5211 42 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind (RV F5201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0?
Die Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0 umfasst Gewebe aus Baumwolle, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5208.51.00.99.0?
Der Drittlandszollsatz für 5208.51.00.99.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5208.51.00.99.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 520851. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0?
5208.51.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5208.51.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?
5208.51.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 52 BAUMWOLLE > 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger > 520851 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger > 52085100 bedruckt, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger > 5208510099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5208.51.00.99.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5208.51.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22100/18-8. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5208.51.00.99.0?
Warennummer 5208.51.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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