Zolltarifnummer 5305.00.00: Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5305.00.00 steht für Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5305.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 53. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5305.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 53ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
- 5305Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
- 5305.00.00Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5305.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů a přiložené fotodokumentace se jedná o výrobek zhotovený z kokosových vláken, které jsou slisované do tvaru brikety nebo kotouče. Výrobek lze použít jako přírodní podestýlku pro terarijní zvířata nebo jako pěstební substrát pro rostliny.
Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, -- gebleicht (weiß), -- nicht versponnen, -- dient als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, jedoch nicht versponnen"
Según declaración del interesado, se trata de bloques prensados de polvo y fibras de cáscara de coco (cocopeat / coir pith), 100% fibra de coco, sin aditivos químicos. El proceso de obtención en el país de origen es el siguiente: La cascara de coco se recolecta, se tritura y se pasa al lavado y secado del material fibroso, y por último se procede al tamizado para eliminar polvo fino. Compresión y empaque en forma de bloques grow bag. Se utiliza para elaborar sustrato para uso agrícola, horticultura y jardinería. Bloques compactados en bolsas de plástico perforadas, de dimensiones aproximadas 100 cm x 17 cm x 16 cm, peso neto aproximado 3kg por unidad.
Dle deklarovaných údajů a přiložené fotodokumentace se jedná o výrobek, který lze použít jako přírodní podestýlku pro terarijní zvířata nebo jako pěstební substrát pro rostliny. Zhotoven z kokosových vláken, které jsou slisované do tvaru brikety nebo kotouče.
Kokosfasern, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, - - gebleicht (weiß), - - nicht versponnen, - - dient als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, nicht versponnen"
Kokosfasern, sog. Cocosfasern, Artikel 50115, Foto siehe Anlage, - als Bündel, durch zwei umgelegte und verknotete Stränge aus Kokosfasern zusammengehalten, - gebleicht (laut Antrag: weiß), - nicht versponnen, - dient laut Antrag als Nistmaterial. "Kokos, anderweit weder genannt noch inbegriffen, bearbeitet, nicht versponnen"
MESOCARPE DE NOIX DE COCO CONDITIONNE SOUS FORME DE BRIQUETTES, DE BLOCS, DE PAINS OU DE GRANULES COMPRESSES, EN VRAC OU EN SACS. LE MESOCARPE EST COMPOSE DE 2/3 DE FIBRES DE COCO ET 1/3 DE PEAT. PRODUIT UTILISE COMME SUPPORT DE CULTURE OU COMME LITIERE.
MELANGE DE DIFFERENTES FIBRES, PRESENTE EN SACHET ET DESTINE A FAIRE DES NIDS POUR RONGEURS. CE MELANGE EST CONSTITUE DE 59% DE FIBRES DE SISAL, 21% DE FIBRES DE COCO ET 20% DE FIBRES DE COTON.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5305 00: 1) Platten aus Sisalfasern in Wirrlage, zum Erleichtern der Handhabung mit Poly(vinylacetat) sehr leicht bestrichen, wobei das Bestreichen nicht ausreichend ist, um selbst die Fasern an der Oberfläche untereinander fest zu binden.
Zusätzliche Anmerkungen 1. A) Als „Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B) enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt (RV G5301AA0); b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g (RV G5301AB0); c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt (RV G5301AC0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5305.00.00?
Die Zolltarifnummer 5305.00.00 umfasst Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5305.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5305.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5305.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 530500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5305.00.00?
5305.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5305.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5305.00.00 steht in dieser Hierarchie: 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN > 5305 Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5305.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5305.00.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/340899/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5305.00.00?
KN-Code 5305.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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