Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5309.29.00.00: Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5309.29.00.00 steht für Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5309.29.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 53. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5309.29.00.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 53ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  2. 5309Gewebe aus Flachs (Leinengewebe)
  3. 5309.29andere
  4. 5309.29.00.00Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5309.29.00.00

HS-Code5309.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5309.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5309.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32625/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-12

Gewebe, sog. Dekorationsstoff Siam, Art. 600101 0001 bis 600101 0007, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 139 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Garnen aus Seide und Leinen, -- die Antragsangaben von 74 GHT Leinen und 26 GHT Seide können als zutreffend angesehen werden, -- buntgewebt. "Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT, buntgewebt"

GB123822884Erteilt von GBGültig bis 2020-05-08

PIN STRIPED WOVEN FABRIC OF LINEN AND POLYESTER.WOVEN ON A DOBBY LOOM. OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS. LINEN PREDOMINATES.

GB123844184Erteilt von GBGültig bis 2020-05-08

A WOVEN FABRIC. JACQUARD WEAVE, OF LINEN AND VISCOSE. THE FABRIC IS PIECE DYED. WEIGHT OF 510 GRAMS PER M2. WIDTH: 141CM. PRODUCT IS ABOVE 17.5 EUROS PER KG. A WOVEN FABRIC. DOBBY WEAVE, OF LINEN AND POLYESTER, WITH A GEOMETRIC PATTERN. WEIGHT OF 119.49 GRAMS PER M2. THE FABRIC IS UNBLEACHED. WOVEN FABRIC OF LINEN. PLAIN WEAVE WITH A PRINTED MOTIF ON A LINEN BASECLOTH. MANUFACTURED ON AN AIRJET LOOM. OTHER THAN BLEACHED/UNBLEACHED. WEIGHT OF 325 GRAMS PER M2. WIDTH: 136CM. PRODUCT IS ABOVE 17.5 EURO PER KG.

GB123819965Erteilt von GBGültig bis 2020-05-07

WOVEN FABRIC OF LINEN AND POLYESTER (WHERE LINEN PREDOMINATES). DYED FABRIC . PEWTER COLOUR. 300CMS WIDE.

GB123819867Erteilt von GBGültig bis 2020-05-07

WOVEN FABRIC OF LINEN AND COTTON (WHERE LINEN PREDOMINATES). PRINTED FABRIC WITH LARGE LEAF DESIGN. 135CMS WIDE.

GB123824388Erteilt von GBGültig bis 2020-05-07

JACQUARD WOVEN DECORATIVE FABRIC OF PREDOMINATELY LINEN MIXED WITH VISCOSE. 480 GRAMS PER M2. OF A VALUE EXCEEDING 17.5 PER KG.

GB123823293Erteilt von GBGültig bis 2020-05-07

DECORATIVE JACQUARD WOVEN SHEER FABRIC OF PREDOMINATELY LINEN AND COTTON. OTHER THAN UNBLEACHED/BLEACHED. OF YARNS OF DIFFERENT COLOURS.

GB123822688Erteilt von GBGültig bis 2020-05-07

A STRIPPED WOVEN FABRIC. DOBBY WEAVE, OF LINEN AND POLYESTERS. BLEACHED, WITH YARNS OF DIFFERENT COLOURS. 273 GRAMS PER METER SQUARE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5309

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne des Teils I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI aus Garnen aus Flachs (Leinengarnen). Diese Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart zum Herstellen feiner Leibwäsche, von Bekleidung, Bettüchern, Tischwäsche usw. verwendet. Gewebe aus Flachs dienen außerdem zum Herstellen von Matratzenüberzügen, Säcken, Persennings, Segeln usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.

Kapitel 53

Zusätzliche Anmerkungen 1. A) Als „Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B) enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt (RV G5301AA0); b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g (RV G5301AB0); c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt (RV G5301AC0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5309.29.00.00?

Die Zolltarifnummer 5309.29.00.00 umfasst Gewebe aus Flachs (Leinengewebe), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5309.29.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5309.29.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5309.29.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 530929. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5309.29.00.00?

5309.29.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5309.29.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5309.29.00.00 steht in dieser Hierarchie: 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN > 5309 Gewebe aus Flachs (Leinengewebe) > 530929 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5309.29.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5309.29.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI32625/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5309.29.00.00?

TARIC-Code 5309.29.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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