Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0: Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0 steht für Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5404.90.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 54. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5404.90.90.90.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 54SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE
- 5404Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
- 5404.90andere
- 5404.90.90andere
- 5404.90.90.90andere
- 5404.90.90.90.0Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Streifen, sog. Engelshaar, Foto siehe Anlage, - auf Länge (ca. 32 cm) geschnitten und in einem Polybeutel verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyvinylchlorid), -- mit einer Streifenbreite von ca. 1 mm, somit keine Ware der Position 3926. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, andere als in den Taric-Codes 5404 9010 00 und 5404 9090 20 genannte"
Streifen, sog. PTFE-Nähzwirn TYP 50/3, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Spulen, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischer Spinnmasse (weder Polypropylen noch Polyimid), -- mit einer Streifenbreite von unter 1 mm, -- gezwirnt. "Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, andere als in den Taric-Codes 5404 9010 00 und 5404 9090 20 genannte"
Streifen (lt. Antrag: "Streifen, sog. RASTEX Sewing Thread S012T1") - aus synthetischer Spinnmasse (Polytetrafluorethylen), - mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von ca. 0,4 mm, - gedreht
Streifen (lt. Antrag: "Längsgefalteter Streifen, sog. GORE-TEX PTFE Garn, Art. Y 002") - auf Länge geschnitten, - aus synthetischer Spinnmasse (Polytetrafluorethylen), - mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von ca. 1 mm
Streifen (lt. Antrag: "Längsgefalteter Streifen, Art. Y 004 T 1") - auf Länge geschnitten, - aus synthetischer Spinnmasse (Polytetrafluorethylen), - mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von ca. 0,3 mm
Streifen (lt. Antrag: "ungedrillte MHT-Faser") - auf Länge geschnitten, - aus synthetischer Spinnmasse (lt. Antrag: Polytetrafluorethylen), - mit einer Streifenbreite von ca. 1 mm
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Monofile, d. h. einzelne Filamente, die durch Pressen durch eine Spinndüse hergestellt sind. Diese Monofile werden nur hier eingereiht, wenn ihr Titer 67 dtex oder mehr beträgt und ihr größter Durchmesser 1 mm nicht überschreitet. Monofile dieser Position können einen beliebigen Querschnitt aufweisen und nicht nur durch Extrudieren, sondern auch durch Laminieren oder Verschmelzen hergestellt sein. 2) Streifen und dergleichen, aus synthetischer Spinnmasse, mit einer Breite von 5 mm oder weniger, gleichviel ob sie durch Pressen aus einer Schlitzdüse oder durch Schneiden aus Folien oder breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse gewonnen sind. Die nachstehend genannten Erzeugnisse gehören ebenfalls zu dieser Position, wenn ihre augenscheinliche Breite (d. h. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Streifen und dergleichen aus synthetischer Spinnmasse müssen eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger aufweisen. Die Dicke darf nicht mehr als 1 mm betragen.
1. Als „Chemiefasern" gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)) (RV E54011A0); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten (RV E54011B0). …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0 umfasst Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5404.90.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 5404.90.90.90.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5404.90.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 540490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?
5404.90.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5404.90.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
5404.90.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE > 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger > 540490 andere > 54049090 andere > 5404909090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5404.90.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5404.90.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22831/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?
Warennummer 5404.90.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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