Zolltarifnummer 5503.20.00: Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5503.20.00 steht für Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5503.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5503.20.00
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5503.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Włókna poliestrowe, odcinkowe, nieczesane ani nieprzerobione w inny sposób do przędzenia. Długość włókien ok. 64 mm. Produkt stosowany do produkcji mebli tapicerowanych. Towar pakowany w sprasowane bele.
Spinnfaser (Stapelfaser) - texturiert, bestehend aus Polyester, - mit einem Titer von 9,66 dtex, - mit einer Stapellänge von ca. 60mm. (Abbildung siehe Anlage)
Synthetische Spinnfasern, sog. Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - zylinderförmig, ca. 7,6 cm lang (damit keine Ware der Position 5501), - mit einem Durchmesser von ca. 7 mm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Kabel aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester, -- weder gekrempelt, noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet, -- mit einer Lage (Außenhülle) aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern versehen, - im Hinblick auf die Verwendung als Reservoir für Schreibgeräte ist das Kabel charakterbestimmend, u. a. damit keine Ware der Position 5603. "Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet, aus Polyester"
POLYESTER STAPLE FIBRE WITH A LENGTH OF 51MM AND A HOLLOW/CONJUGATE SLICK FINISH. LINEAR DENSITY 4.7, TENSILE STRENGTH 3.9. WHITE SEMI DULL IN COLOUR. NOT CARDED, COMBED OR OTHERWISE PROCESSED. IN 250 KG BALES.
POLYESTER STAPLE FIBRE WITH A LENGTH OF 64MM AND A HOLLOW/CONJUGATE SLICK FINISH. TENSILE STRENGTH 2.8. NOT CARDED, COMBED OR OTHERWISE PROCESSED. IN 250 KG BALES.
Synthetische Spinnfasern, sog. Bastelwolle, Art. 1020013, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbte lose Fasern, -- aus 100 % Polyester, -- weder gekrempelt (damit keine Watte der Position 5601) noch gekämmt, noch anders für die Spinnerei bearbeitet. "Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, aus Polyester"
Włókna odcinkowe syntetyczne (zwykłe), z poliestrów (100%), w postaci białych poskręcanych, bezładnie ułożonych włókien - niezgrzeblonych, nieczesanych (dł. ok. 6 cm); stosowane do wypełniania, uszczelniania, wyściełania, filtrowania, wygłuszania i izolowania różnych towarów. Znajdują zastosowanie m.in. w medycynie, motoryzacji oraz przy produkcji takich produktów jak: odzież, kołdry, poduszki, dywany, materace, zabawki, artykuły higieniczne itp. Produkt transportowany w dużych sprasowanych belach (ok. 200 kg); pakowany również w polietylenowych workach.
Włókna odcinkowe syntetyczne (białe), z poliestrów (100%), płaskosprzężone, niezgrzeblone, nieczesane (dł. ok. 3 cm), stosowane do wypełniania (uszczelniania lub izolowania) takich produktów jak kołdry, poduszki, kurtki, zabawki itp. Produkt transportowany w dużych sprasowanych belach (ok. 200 kg); pakowany również w polietylenowych workach.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Herstellung solcher Spinnfasern ist in den Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel beschrieben. Fasern dieser Position, die in gepressten Ballen gestellt werden, unterscheiden sich von Abfällen der Pos. 5505 insbesondere dadurch, dass jedes Packstück aus einem Gewirr von im Allgemeinen auf gleiche Länge geschnittenen Fasern besteht, während Abfälle gewöhnlich aus Fasern ungleicher Länge bestehen. Zu dieser Position gehören, außer den vorstehend erwähnten Fasern in loser Form, Kabel aus synthetischen Filamenten mit einer Länge von 2 m oder weniger, sofern der Titer des einzelnen Filaments weniger als 67 dtex beträgt. Kabel aus synthetischen Filamenten mit einer Länge von mehr als 2 m gehören zu den Pos. 5402 oder 5501. Synthetische Spinnfasern, die gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet sind, gehören zu Pos. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. November 2005 Az.: VII R 66/04 Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin und Revisionsklägerin überführte bis 2001 mit Zolllagerzugangsbelegen als „Polyesterregenerate, Abfälle aus synthetischen Chemiefasern“ der Codenummer 5505 1030 der Kombinierten Nomenklatur (KN) bezeichnete Waren in ihr Zolllager. Die jeweils entnommenen Proben wurden sowohl von der ZPLA Hamburg als auch in einem Fall zusätzlich von der ZPLA Frankfurt am Main überprüft, die mit ihren Einreihungsgutachten übereinstimmend feststellten, dass es sich bei den Proben jeweils um gräulich-weiße, gestauchte Spinnfasern aus Polyester von in etwa gleicher Faserlänge ohne Verschmutzungen oder Farbunterschiede handele, die als „Polyester-Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“ in die Codenum …
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5503.20.00?
Die Zolltarifnummer 5503.20.00 umfasst Synthetische Spinnfasern, aus Polyestern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5503.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 5503.20.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5503.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5503.20.00?
5503.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5503.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
5503.20.00 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5503 Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet > 550320 aus Polyestern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5503.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5503.20.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2021-001167. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 5503.20.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 5503.20.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5503.20.00?
KN-Code 5503.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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