Zolltarifnummer 5508.10.90: Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5508.10.90 steht für Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5508.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5508.10.90
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5508.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nähgarne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als 15-teiliges Sortiment in verschiedenen Farben in einer dreieckigen Kunststoffbox verpackt, -- jeweils mit einer Länge von 30 m, -- gefärbt bzw. gebleicht, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- auf Spulen, mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von ca. 1 , 6 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, - stellt sich nicht als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf aufgemacht. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, sog. 118-teiliges Handarbeit-Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 24 Nähgarnen, zwei Gumminähfäden, zwei Transparent-Nähfäden, 25 Nähnadeln, 15 Sicherheitsnadeln, drei Textilklammern, einer Fadenschere, einem Nadeleinfädler, einem Nahttrenner, einem Fingerhut, 40 Perlkopfnadeln, einem Schneiderkreidestift, einem Handarbeitsheft und einem Maßband, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- mit einer Länge von laut Antrag 100 m, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 15 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- gefärbte sowie gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Gumminähfäden: -- mit einer Länge von laut Antrag 10 m, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, -- aus einem Faden aus Kautschuk mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, der vollständig mit Garnen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) überzogen ist, - synthetische Monofile, sog. Transparent-Nähfäden: -- laut Antrag mit einer Länge von 100 m, -- mit einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm und einem Titer von mehr als 67 dtex, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), - Nadeln: -- Nähnadeln in unterschiedlichen Größen aus unedlem Metall, -- Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- Perlkopfnadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, - Textilklammern: aus Kunststoff, mit einer Feder aus unedlem Metall, - Fadenschere: aus unedlem Metall, - Nadeleinfädler: aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Nahttrenner: aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Fingerhut: mit einem Durchmesser von ca. 17 mm, aus unedlem Metall, - Schneiderkreidestift: aus augenscheinlich Holz mit einer Abdeckung aus Kunststoff, - Handarbeitsheft: aus Papier, - ein Maßband: mit einer Länge von 150 cm, - die Nähgarne bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarne, sog. Allesnäher-Garne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als 4-teiliges Sortiment (in verschiedenen Farben) in einem Pappkarton verpackt, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- auf Spulen, mit einem Gewicht einschließlich Unterlage von ca. 14 g, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - stellen sich als Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf dar. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, sog. Universal-Nähset, Art.Nr. 579, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, Nadeln, Knöpfen, zwei Gummilitzen, einem Nahtauftrenner, einem Maßband, einer Schere, einem Nähgarnzopf und einem Nadeleinfädler, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- zwei "Sternzwirne" à 20 m und zehn "Allesnäher" à 50 m, jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Spule) aufgemacht, -- mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- gefärbt sowie gebleicht, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Gummilitzen: -- zwei Stück mit einer Breite von ca. 1,3 cm bzw. 0,6 cm und mit einer Länge von laut Antrag 2 m, zusammen auf einer Pappkarte aufgewickelt, -- aus Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern und Kautschukfäden, - Nadeln: -- drei Nähnadeln aus unedlem Metall, -- 15 "Kopfstecknadeln" aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, -- fünf Sicherheitsnadeln in unterschiedlichen Größen aus unedlem Metall, - Knöpfe: -- zehn "Hemd- und Blusenknöpfe", mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, -- sechs "Wäscheknöpfe", mit einem Durchmesser von ca. 1,6 cm, alle aus Kunststoff, - ein Nahtauftrenner aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - ein Maßband (Längenmessinstrument) für den Handgebrauch, mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - eine Schere, - ein Nadeleinfädler aus augenscheinlich Aluminium, - ein Nähgarnzopf: -- als Meterware; mit einer Länge von laut Antrag 40 cm und einer Breite von ca. 2 cm, -- aus einem Flachgeflecht aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Art.Nr. 569-1, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Nähgarnen, 30 Nähnadeln, neun Sicherheitsnadeln, zwei Textilklammern, einer Fadenschere, einem Nadeleinfädler, einem Nahttrenner, einem Fingerhut, zwölf Knöpfen, zwölf Perlkopfnadeln, fünf Stecknadeln und einem Maßband, - gemeinsam in einem speziell dafür hergerichteten Etui für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- mit einer Länge von laut Antrag 50 m, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 6 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- gefärbt sowie gebleicht, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Nadeln: -- Nähnadeln in unterschiedlichen Größen aus unedlem Metall, -- Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- Perlkopfnadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, - Textilklammer: -- aus Kunststoff, mit einer Feder aus unedlem Metall, - Fadenschere: -- aus unedlem Metall, - Nadeleinfädler: -- aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Nahttrenner: -- aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Fingerhut: -- mit einem Durchmesser von ca. 17 mm, aus unedlem Metall, - Knöpfe: -- acht Knöpfe, mit einem Durchmesser von ca. 10 mm, aus Kunststoff, -- vier Druckknöpfe, mit einem Durchmesser von ca. 7 mm, aus augenscheinlich unedlem Metall, - ein Maßband: -- mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - stellt sich aufgrund der Menge und des Umfangs der Nähutentsilien nicht als Reisezusammenstellung der Position 9605 dar, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, sog. 73-teiliges Einsteiger-Set Starter-Box Nähboutique, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung bestehend aus 18 Nähgarnen, 32 Nadeln, einer Fadenschere, einem Nadeleinfädler, einem Nahttrenner, einem Fingerhut, 18 Knöpfe und einem Maßband, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne, sog. Syngarn-Allesnäher: -- mit einer Länge von laut Antrag 100 m, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 4,4 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), -- gefärbt sowie gebleicht, -- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Nadeln: -- 30 Nähnadeln in unterschiedlichen Größen aus unedlem Metall, -- zwei Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, - Fadenschere: -- aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Nadeleinfädler: -- aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Nahttrenner: -- aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Fingerhut: -- mit einem Durchmesser von ca. 17 mm -- aus unedlem Metall, - Knöpfe: -- acht Knöpfe mit einem Durchmesser von ca. 10 mm aus Kunststoff, -- zehn Druckknöpfe mit einem Durchmesser von ca. 9 mm aus augenscheinlich unedlem Metall, - Maßband: -- mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, sog. Schneiderei 90-teiliges Einsteiger-Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, Rollmaßband, Stecknadeln, Schere, Knöpfen und Sicherheitsnadeln, - gemeinsam in einer Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- 20 sog. Syngarne-Allesnäher (jeweils laut Antrag mit einer Länge von 12 m): --- jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 4 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gefärbt bzw. gebleicht, --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Nadeln: -- 40 sog. Perlkopfstecknadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, -- 20 Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, - Knöpfe: -- 8 sog. Hemd- und Blusenknöpfe, mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, aus Kunststoff, - ein Maßband (Längenmaßinstrument) für den Handgebrauch, mit einer Länge von 150 cm, - eine Schere, - die Nähgarne bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Nähgarnen, Nadeln, einem Nahtauftrenner, einem Maßband, einer Schere, einem Fingerhut, einem Schneiderstift, einem Nadelkissen und einem Nadeleinfädler; gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Antrag: -- Nähgarne: --- zwei sog. Sternzwirne (20 m lang), fünf sog. Handfäden (25 m lang), acht sog. Unterfäden (25 m lang) und acht sog. Oberfäden (50 m lang): jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 3,3 g, 3,4 g, 1,8 g bzw. 2,8 g, ---- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), ---- gefärbt sowie gebleicht, ---- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, ---- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- Nadeln: --- zehn Nähmaschinennadeln aus unedlem Metall, --- 100 Stecknadeln aus unedlem Metall, --- fünf Nähnadeln aus unedlem Metall, -- Nahtauftrenner: --- aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, -- Maßband: --- mit einer Länge von 150 cm, -- Nadelkissen: --- aus Schaumkunststoff, eingelegt in eine Unterlage aus Kunststoff, -- Schere, -- Fingerhut aus unedlem Metall, -- sog. Einfädler aus Aluminium, -- sog. Schneiderstift, - aufgrund der Menge der einzelnen Bestandteile keine Ware der Position 9605, - die Garne sind jeweils in Aufmachung für den Einzelverkauf, - die Nähgarne bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 4) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Diese Garne gehören jedoch nicht hierher, wenn sie als Bindfäden der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Garne dieser Position können für den Einzelverkauf aufgemacht sein oder nicht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5508.10.90?
Die Zolltarifnummer 5508.10.90 umfasst Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5508.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 5508.10.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5508.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5508.10.90?
5508.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5508.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
5508.10.90 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 550810 aus synthetischen Spinnfasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5508.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5508.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI10679/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5508.10.90?
KN-Code 5508.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.