Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0: Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0 steht für Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5508.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5508.10.90.00.0
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- 5508Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5508.10aus synthetischen Spinnfasern
- 5508.10.90in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 5508.10.90.00.0Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nähgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als 64-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) in einer Kunststoffbox verpackt, -- gefärbte bzw. gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- für die Verwendung als Nähgarn appretiert, -- auf 32 Nähgarnspulen (Länge jeweils 50 m) und 32 Unterfadenspulen (Länge jeweils 25 m), mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 3 g, - in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Nähgarn aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 40 Nähgarnen, zehn Nähmaschinennadeln, 12 Sicherheitsnadeln, 40 Kopfstecknadeln, vier Textilklammern, zwei Unterfadenspulen, einem Nahttrenner, einem Kreidestift und einem Maßband, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- 16 "Untergarnspulen", 14 "Nähmaschinengarne" à 20 m und zehn "Allesnäher" à 50 m, jeweils auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, -- jeweils: ---mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbt sowie gebleicht, --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Nadeln: -- Nähmaschinennadeln und Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- Kopfstecknadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, - Textilklammern aus Kunststoff, mit einer Feder aus unedlem Metall, - Unterfadenspulen aus unedlem Metall, - Nahttrenner aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Kreidestift aus augenscheinlich Holz mit einer Abdeckung aus Kunststoff, - ein Maßband mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 77 Nähgarnen, zwei synthetischen Monofilen und zwei Gumminähfäden, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- acht "Sterngarne" à 20 m, 19 "Untergarnspulen", zehn "Nähmaschinengarne" à 20 m, acht "Mini- Nähmaschinengarne" à 8 m und 32 "Allesnäher" à 50 m, -- jeweils: --- auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Spule) aufgemacht, --- mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbt sowie gebleicht, --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - synthetische Monofile: -- jeweils: --- auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, mit einem größten Durchmesser von weniger als 1 mm und einem Titer von mehr als 67 dtex, --- aus synthetischen Chemiefasern, - Gumminähfäden: -- jeweils: --- auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, --- aus einem Faden aus Kautschuk mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, der vollständig mit Garnen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester) überzogen ist, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 25 Nähgarnen, vier Nähmaschinennadeln, fünf Nähnadeln, sechs Sicherheitsnadeln, 25 Kopfstecknadeln, einem Fingerhut, zwei Unterfadenspulen, einem Nadeleinfädler, einem Nahttrenner, einem Kreidestift, einer Schere, 17 Knöpfen, einer Gummilitze, einem Maßband, vier Haken- und vier Flauschbänder, - gemeinsam in einer speziell dafür hergerichteten Kunststoffbox für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- vier "Sterngarne" à 20 m, fünf "Untergarnspulen" à 20 m, fünf "Nähmaschinengarne" à 20 m und elf "Allesnäher" à 50 m, jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Spule) aufgemacht, -- jeweils: --- mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von unter 125 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbt sowie gebleicht, --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Gummilitze: -- zwei Stück, jeweils mit einer Breite von ca. 0,6 und einer Länge von laut Antrag 1 m, -- aus Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern und laut Antrag Elasthan, - Hakenbänder jeweils aus einem Samtgewebe, - Flauschbänder jeweils aus einem Schlingengewebe, - Nadeln: -- Nähmaschinennadeln, Nähnadeln und Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- Kopfstecknadeln aus unedlem Metall, mit Köpfen aus Kunststoff, - Fingerhut aus unedlem Metall, - Unterfadenspulen aus unedlem Metall, - Nadeleinfädler aus augenscheinlich Aluminium, - Nahttrenner aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, - Kreidestift aus augenscheinlich Holz mit einer Abdeckung aus Kunststoff, - Schere aus unedlem Metall, mit einem Griffstück aus Kunststoff, -- Knöpfe: --- zwölf Knöpfe aus Kunststoff, --- fünf Druckknöpfe aus unedlem Metall, - ein Maßband mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - die Nähgarne verleihen der Warenzusammenstellung insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Art. 729746, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als 12-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- gefärbt bzw. gebleicht, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule aus Metall) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 4 g, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, - stellt sich als Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf dar, - aufgrund des geringen Titers kein Bindfaden. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, sog. Kurzwarenbox, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus neun Nähgarnen, einem Geflecht, drei Gummilitzen, 27 Nadeln, einem Maßband und zwei Fingerhüte, - gemeinsam in einer Kunststoffbox mit einem bedruckten Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Nähgarne: -- zwei sog. Sternzwirne (laut Antrag 20 m lang), fünf sog. Syngarn-Allesnäher (laut Antrag 50 m lang) und zwei sog. Nähmaschinen-Syngarne (laut Antrag 100 m lang): --- jeweils auf einer Unterlage (Sternkarte bzw. Spule) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 2,4 g bis ca. 9,5 g (= Garn in Aufmachung für den Einzelverkauf), --- gefärbte sowie gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, - Geflecht, sog. Nähgarnzopf: -- als Meterware; mit einer Länge von ca. 45 cm und einer Breite von ca. 2 cm, -- aus einem Flachgeflecht aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - Gummilitzen: -- als Meterware; mit einer Breite zwischen 6 mm und 13 mm, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 55 GHT bis 57 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 43 GHT bis 45 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Nadeln: -- 15 Sicherheitsnadeln aus unedlem Metall, -- zwölf Nähnadeln aus unedlem Metall, - Maßband; mit einer Länge von laut Antrag 150 cm, - Fingerhüte: -- mit einem Durchmesser von ca. 16 mm bzw. 18 mm, -- aus unedlem Metall, - die Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarne, sog. Nähgarnbox, Art. 700539, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bestehend aus zwölf Nähgarnen in verschiedenen Farben und sechzehn Nähnadeln, -- gemeinsam in einer runden Kunststoffbox verpackt, -- Nähgarne: --- gefärbte bzw. gebleichte Garne aus synthetischen Spinnfasern, --- auf Spulen, mit einer Länge von laut Antrag 10 m und einem Gewicht einschließlich Unterlage von jeweils ca. 0,85 g, --- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, --- appretiert, -- Nähnadeln: --- aus augenscheinlich unedlem Metall, --- im Deckel der Kunststoffbox verpackt, - die Nähgarne stellen sich als "Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf" dar, - stellt sich insgesamt als Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Nähgarne den Charakter der Warenzusammenstellung. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf"
Nähgarnset, Art. 729360, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als 10-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- mit einer Länge von 15 m, -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- gefärbt bzw. gebleicht, -- gezwirnt, mit einer Z-Drehung als letzter Drehung, -- appretiert für die Verwendung als Nähgarn, -- jeweils auf einer Unterlage (Spule aus Kunststoff) aufgemacht, mit einem Gewicht einschließlich der Unterlage von ca. 2,1 g, -- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex, - die Garne sind in Aufmachung für den Einzelverkauf und aufgrund des Titers kein Bindfaden. "Nähgarne aus synthetischen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern im Sinne der Bestimmungen des Teils I) B) 4) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI. Diese Garne gehören jedoch nicht hierher, wenn sie als Bindfäden der Pos. 5607 gelten (s. Teil I) B) 2) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Garne dieser Position können für den Einzelverkauf aufgemacht sein oder nicht oder nach Maßgabe des Teils I) B) 1) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI bearbeitet sein.
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0 umfasst Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5508.10.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5508.10.90.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5508.10.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 550810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0?
5508.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5508.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5508.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 550810 aus synthetischen Spinnfasern > 55081090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5508.10.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5508.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27450/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5508.10.90.00.0?
Warennummer 5508.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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