Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0: Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0 steht für Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5512.19.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 55. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5512.19.90.00.0
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 55SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  2. 5512Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
  3. 5512.19mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr, andere
  4. 5512.19.90andere
  5. 5512.19.90.00.0Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0

HS-Code5512.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5512.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5512.19.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5512.19.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE16865/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-12

Gewebe, sog. Gaze Band, Art. 195225, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 3 m und einer Breite von 7,5 cm, - aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern aus laut Antrag 100 % Polyester, - augenscheinlich gefärbt, - in Leinwandbindung, - stellt sich als Flächenerzeugnis dar, damit keine Ware der Position 5609. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DEBTI22589/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-19

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kett- und Schussgarnen (Effektzwirne) aus synthetischen Spinnfasern und Filamenten (laut Antrag Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- synthetischen Spinnfasern von ca. 90 GHT; somit keine Ware der Position 5516, --- synthetischen Filamenten von ca. 10 GHT, -- buntgewebt, -- in Köperbindung, -- auf der Rückseite geraut und mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DEBTI12995/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-06

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kett- und Schussgarnen (Effektzwirne) aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit einem Gesamtanteil an: --- Polyester-Spinnfasern von ca. 93 - 95 GHT; somit keine Ware der Position 5516, --- Polyester-Filamenten von ca. 7- 5 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- auf der Rückseite geraut, genadelt und mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DE18358/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-11

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff Rodeo, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus weißen Schussgarnen, grünen Schussgarnen (Chenille) und dünnen Kettgarnen aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Chemiefasern), -- aus dicken Kettgarnen (Effektgarnen) aus dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (Polyester) und dicken Garnen aus Polyester-Spinnfasern, -- mit einem Anteil an --- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 95 GHT, --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 5 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- ohne samtartige Oberfläche, somit kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DE7202/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-23

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff Hugo, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus verschiedenen Garnen aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Chemiefasern), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung, -- auf der Rückseite geraut und mit Kunststoff getränkt (mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar). "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DE304/14-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-27

Textillaminat, Hauptgruppe FSPR05, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 142 cm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- Oberlage: --- gefärbtes Gewebe aus laut Antrag synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- Zwischenlage: --- dünne, im Querschnitt mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbare Zwischenlage aus einer Kunststofffolie, -- Unterlage: --- buntgewirktes Kuliergewirke aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle (keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend), - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Nähfestigkeit bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter der Ware. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt"

DE4478/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-14

Gewebe, sog. Deko- Stoff auf Rolle, rot-kariert, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von 35 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus verschiedenen Garnen aus Polyester-Spinnfasern (synthetische Chemiefasern) und aus Polyesterfilamenten (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Anteil von 90,2 GHT Polyester-Spinnfasern und 9,8 GHT Polyesterfilamenten, -- buntgewebt, -- in Köperbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt"

DEF/2040/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-15

Textillaminat (lt. Antrag: "Windstopper (R) Textillaminat "Sprinter 3L") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Angaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- Oberlage: aus einem gefärbten, köperbindigen Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyester); die Schauseite bildend, -- Mittellage: aus einer dünnen, weißen Kunststofffolie (lt. Antrag: Polytetrafluorethylen), mit dem bloßen Auge im Querschnitt nicht wahrnehmbar, -- Unterlage: aus einem gefärbten Kuliergewirke aus (lt. Antrag) 65 GHT synthetischen Chemiefasern und 35 GHT Baumwolle, - zur Verwendung bei der Herstellung von Bekleidung, - insbesondere in Bezug auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe (äußeres Erscheinungsbild und Nähfestigkeit) den Charakter der Ware

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5512

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe der Art, die einen Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr enthalten (hinsichtlich des Begriffs „Gewebe“ siehe Teil I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI). Diese sehr unterschiedlichen Gewebe werden entsprechend ihrer Eigenart verwendet zum Herstellen von Bekleidung, Haushaltswäsche, Decken, Vorhängen oder anderen Gegenständen zur Innenausstattung usw. Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehört zu Pos. 3005.

Pos. 5512

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 961/2000 der Kommission vom 5. Mai 20001) (RV L 961/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Hellblau gefärbtes Gewebe (100 % Polyester) mit einer Breite von ca. 150 cm, aus Spinnfasern. Das Gewebe trägt in ca. 1,2 cm Abstand von der Webkante in Gelb die ca. 0,4 cm hohe bedruckte Aufschrift „DYED AND FINISHED IN THE UNITED KINGDOM A MEMBER OF THE EEC“. (Siehe Photographie Nr. 598 A)2) (Siehe Photographie Nr. 598 B)2) Unterposition 5512 19 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Unterpositionsanmerkung 1 f) zum Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zum Abschnitt 54 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5512, 5512 19 und 5512 19 90. …

Pos. 5512

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:

Kapitel 55

1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten" im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen: a) Länge des Kabels mehr als 2 m; b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter; c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex; d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein; e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20 000 dtex (RV E5501100). Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504 (RV E5501200).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0 umfasst Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5512.19.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5512.19.90.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5512.19.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 551219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0?

5512.19.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5512.19.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5512.19.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN > 5512 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr > 551219 mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr, andere > 55121990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5512.19.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5512.19.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE16865/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5512.19.90.00.0?

Warennummer 5512.19.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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