Zolltarifnummer 5602.10.19.00: Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus anderen Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5602.10.19.00 steht für Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5602.10.19.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5602.10.19.00
- Drittlandszoll
- 6,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5602Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
- 5602.10Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse
- 5602.10.19aus anderen Spinnstoffen
- 5602.10.19.00Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus anderen Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5602.10.19.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag in den Abmessungen von 0 , 5 m x 0 , 5 m bzw. 0 , 38 m x 0 , 38 m, somit keine Ware der Position 6307, - laut Antrag aus Schafswolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient laut Antrag als Frostschutz für Pflanzen. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag in den Abmessungen von 150 cm x 50 cm bzw. 38 cm x 38 cm, somit keine Ware der Position 6307, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Vernadeln verbundenen Lagen: -- mit einer Lage aus einem Nadelfilz aus laut Antrag Schafswolle, -- mit einer weiteren Lage aus einem Nadelfilz aus Bastfasern des Kapitels 53 (laut Antrag Kokos), -- weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient laut Antrag als Frostschutz für Pflanzen, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Frostschutz für Pflanzen) und den Umfang überwiegen weder die Lage aus Wolle noch die Lage aus Kokos; somit kann keinem der beiden Stoffe eine charakterverleihende Eigenschaft im Sinne der AV 3 b) zuerkannt werden; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN) (5602 1011 bzw. 5602 1019) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Es handelt sich um vier rechteckige Zuschnitte (ca. 20 x 30 cm, Dicke ca. 1 , 5 mm) in unterschiedlichen Farben. Sie bestehen nach dem wissenschaftlichen Untersuchungsergebnis aus einem Nadelfilz, der weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert ist. Die Waren sind gemeinsam mit 400 Perlen, 200 Pailletten und 200 Schmucksteinen aus Kunststoffen, 3 Röhrchen mit Kunststoffglitter, 150 Zuschnitten aus Moosgummi, 10 Pfeifenreinigern,100 Wackelaugen aus Kunststoffen, 30 Klammern, 200 Stäbchen und 30 Spateln aus Holz, verschiedenen Spinnstoffgarnen, 20 Pompons aus Spinnstoffen sowie 20 gefärbten Daunen in einem Pappkarton (sog. "Kreativ Box Mixed") für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Filzzuschnitte können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Sämtliche Bestandteile sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, anderer als in der Unterposition (KN) 5602 1011 genannt" in den TARIC-Code 5602 1019 00 eingereiht.
Filz-Set, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bestehend aus dreizehn Bögen Bastelfilz, sechs Strängen Filzwolle, acht Stickgarnen, zwei Geschenksäckchen, einer Kordel, einem Knopf, vier Klettpunkten, einer Filznadel und einer Bastel- sowie Schnittmusteranleitung, -- gemeinsam in einem Pappkarton verpackt, -- Nadelfilz, sog. Bastelfilzbögen: --- genadelt, --- aus synthetischen Chemiefasern, --- weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, -- synthetische Spinnfasern, sog. Filzwolle: --- aus parallel gelegten, synthetischen Chemiefasern, --- gekrempelt, -- Stickgarne: --- aus Baumwolle, -- Geschenksäckchen: --- aus Gewebe, --- aus Baumwolle, -- Kordel: --- aus Jute, - Knopf: --- aus augenscheinlich Kunststoff, -- Klettpunkte: --- rund, mit einem Durchmesser von ca. 2,5 cm, --- aus Samt- bzw. Schlingengewebe, -- Filznadel: --- aus augenscheinlich unedlem Metall, -- Bastel- und Schnittmusteranleitung: --- aus augenscheinlich Papier, - stellt sich als Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs dar, - erfüllt als Handarbeitsset nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - die Nadelfilze bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den wesentlichen Charakter der Ware. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Chemiefasern"
Nadelfilze aus anderen Spinnstoffen, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, in Form einer grünen Platte in der Größe von 2440 mm x 1220 mm x 12 mm bzw. 25 mm.
Platte aus Nadelfilz - es liegt ein Muster mit den Maßen von ca. 244x122x1cm vor, rechteckig zugeschnitten (daher nicht konfektioniert), - bestehend aus textilen Fasern aus Polyester. (Abbildung siehe Anlage)
Dle poskytnutých údajů se jedná o vpichovanou plsť z textilních materiálů, která se používá jako mezivrstva pří výrobě matrací. Materiál: textilní vlákna (polyester, polypropylen, nylon, polymid). Plsť je nařezána a dodávána v různých rozměrech; není propletená ani lemovaná; není impregnovaná, povrstvená, potažená ani laminovaná.
Varen er en ensfarvet plade af filt. Varen er stiv, men kan bøjes uden at knække. Varens overflade føles lidt ru. Det er oplyst, at varen bruges som bagbeklædning til akustikpaneler. Ifølge det oplyste, består varen af genbrugsplast og polyetylentereftalat (PET). Det er oplyst, at varen fremstilles ved hjælp af nåle/syning, og at varens overflade er slebet for at fjerne ujævnheder. Varen er ifølge det oplyste 9 mm tyk og foreligger i forskellige størrelser og flere farver.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5602 10 11 und 5602 10 19: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, vierter Absatz.
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5602.10.19.00?
Die Zolltarifnummer 5602.10.19.00 umfasst Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5602.10.19.00?
Der Drittlandszollsatz für 5602.10.19.00 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5602.10.19.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5602.10.19.00?
5602.10.19.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5602.10.19.00 im Zolltarif eingeordnet?
5602.10.19.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen > 560210 Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse > 56021019 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5602.10.19.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5602.10.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI46483/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5602.10.19.00?
TARIC-Code 5602.10.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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