Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0: Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, weder getränkt, bestrichen, überzogen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0 steht für Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, Nadelfilze, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5602.10.19.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5602.10.19.00.0
- Drittlandszoll
- 6,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5602Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
- 5602.10Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse
- 5602.10.19aus anderen Spinnstoffen
- 5602.10.19.00.0Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, Nadelfilze, aus anderen Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - als Meterware, - laut Antrag aus Schafswolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient insbesondere zum Abdecken der Erde in Beeten, unter Sträuchern und im Hochbeet als Schutz vor Austrocknung und Unkraut. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - als Meterware, - laut Antrag aus Schafswolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient insbesondere zum Abdecken der Erde in Blumenbeeten, Gemüsegärten oder Topfpflanzen als Schutz vor Austrocknung. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - als Meterware, - laut Antrag aus Schafswolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient insbesondere dem Schutz von Beeten vor Schneckenbefall. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - quadratisch zugeschnitten, - laut Antrag aus Schafswolle, - mit einem Einschnitt vom Rand bis zur Mitte und in der Mitte mit weiteren sternförmigen Einschnitten, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient insbesondere zum Abdecken der Erde von Topf- und Kübelpflanzen als Schutz vor Austrocknung und Unkraut. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag aus Schafswolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient laut Antrag als Schutz von Pflanzenstämmen und zu Dekorationszwecken. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einem Band mit bedrucktem Pappetikett umwickelt, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben, - aus laut Antrag Wolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - laut Antrag u. a. zum Basteln oder Dekorieren bestimmt. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, anderer als in der Unterposition (KN) 5602 1011 genannte"
Nadelfilz, sog. Schafwollmatte, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Pappkarte mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - in den Abmessungen von laut Antrag 150 cm (L) x 50 (B), - laut Antrag in unterschiedlichen Farben, - aus laut Antrag Wolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient laut Antrag als Frostschutz für Pflanzen. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle"
Nadelfilz, sog. Schafwollmatte, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Pappkarte mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - in den Abmessungen von laut Antrag 150 cm (L) x 50 (B), - laut Antrag in unterschiedlichen Farben und Abmessungen, - aus laut Antrag Wolle, - weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, - dient laut Antrag als Frostschutz für Pflanzen. "Filz, Nadelfilz, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, anderer als in der Unterposition 5602 1011 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 5602 10 11 und 5602 10 19: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5602 des HS, vierter Absatz.
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0?
Die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0 umfasst Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen, Nadelfilze, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5602.10.19.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5602.10.19.00.0 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5602.10.19.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0?
5602.10.19.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5602.10.19.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5602.10.19.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen > 560210 Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse > 56021019 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5602.10.19.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5602.10.19.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49955/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0?
Warennummer 5602.10.19.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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