Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5603.12.90.90: Vliesstoffe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5603.12.90.90 steht für Vliesstoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5603.12.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5603.12.90.90
Drittlandszoll
4,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5603Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
  3. 5603.12aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
  4. 5603.12.90andere
  5. 5603.12.90.90Vliesstoffe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5603.12.90.90

HS-Code5603.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5603.12.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5603.12.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTI2026-0043Erteilt von ITGültig bis 2029-07-29

Stoffa non tessuta di colore bianco, di filamenti sintetici, in poliestere, con massa areica superiore a 25 g/m² ma non superiore a 70 g/m², non impregnata né spalmata o ricoperta né stratificata. Il prodotto è destinato a diversi usi industriali. La stoffa non tessuta si presenta in bobine di varie altezze.

ITBTI2025-0833Erteilt von ITGültig bis 2029-05-18

Tessuto non tessuto composto da filamenti sintetici paralleli, stratificato da un film in polietilene. Massa areica misurata sul campione pervenuto: 54 g/m2. Il prodotto è presentato in rotoli di colore bianco, e viene impiegato nel mercato delle protezioni balistiche. Quando arrotolato, il tessuto tende ad aderire su se stesso pertanto viene ricoperto su un lato da un film plastico che assume funzione di imballaggio; tale film viene rimosso per effettuare le successive lavorazioni sul prodotto.

IEBTIIENEN004-2026-BTI91Erteilt von IEGültig bis 2029-04-29

100% non-woven Regenerated Cellulose. Product weighs 50g/m2. For manufacture in baby wipes. Imported in rolls. Regenerated Cellulose

DEBTI43264/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 200 cm bis 250 cm x 80 cm bis 170 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polypropylen), -- punktuell thermisch verfestigt, -- kein melt blown, -- weder bestrichen noch überzogen, -- einlagig, -- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 1290 10 bis 5603 1290 60 genannte"

DEBTI40772/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 10 m und einer Breite von 3 cm, - mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen Filamenten (Polyamid; keine aromatischen Polyamide), - mit einem Quadratmetergewicht von ca. 26 g, - weder bestrichen noch überzogen. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 1290 10 bis 5603 1290 60 genannte"

SEBTITV-2025-15319Erteilt von SEGültig bis 2028-09-25

Textilvara i form av en tillskuren och hopvikt kvadratisk bondad duk med måtten ca 30 x 30 cm. Duken är avsedd att användas vid rengöring av olika ytor. Enligt uppgift har varan en vikt om 60 g/m2 samt är tillverkad av konstfilament av 70 % viskos och 30 % polyester. Varan är inte konfektionerad.

DEBTI33212/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-18

Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit Reiter verpackt, -- rechteckig, mit den Abmessungen von 5 m x 1,5 m, -- aus synthetischen Filamenten (Polypropylen), -- punktuell thermisch verfestigt, -- kein melt blown, -- weder bestrichen noch überzogen, -- einlagig, -- mit einem Quadratmetergewicht von 30 g. "Vliesstoff, aus synthetischen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g, weder bestrichen noch überzogen, anderer als in den TARIC-Codes 5603 1290 10 bis 5603 1290 60 genannte"

IEBTIIENEN004-2025-BTI240Erteilt von IEGültig bis 2028-07-02

100% non woven viscose, weighing 50g/m2. For manufacture in baby wipes. Imported in rolls.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5603

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören Erzeugnisse, bei denen ein loses Vlies (aus Spinnstofffasern) mittels eines Spunlace-/ Wasserstrahl-Verfestigungsverfahrens mit Zellulosefasern verbunden wird (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 5603, Abschnitt II ‚Verfestigung‘ und Abschnitt III ‚Ausrüstung‘). Auf der einen Seite bleibt das Vlies vorherrschend/sichtbar, auf der anderen Seite die Zellulosefasern. In Anbetracht des Herstellungsverfahrens und der Eigenschaften, die das Erzeugnis durch die Spinnstofffasern erhält (Stärke, Reißfestigkeit, Langlebigkeit, Weichheit auf der Haut, flüssigkeitsabweisende Eigenschaften) ändert das Vorhandensein der Zellulosefasern nicht den Charakter des Erzeugnisses. …

Pos. 5603

Zu Unterpositionen 5603 12 oder 5603 13: 1. Vliesstoff, durch Verfestigung im Wasserstrahlverfahren hergestellt, aus einer Mischung aus Spinnstofffilamenten unterschiedlicher Stärke und aus Zellulosefasern (10 bis 35 %) bestehend, mit einem Acrylatbindemittel imprägniert, mit einem Gewicht zwischen 60 und 80 g/m2, auf Rollen mit einer Breite zwischen 100 und 1500 mm. Diese Ware kann für verschiedenartigste Zwecke verwendet werden, einschließlich der Fertigung von Einwegmilchfiltern, Taillenbändern für Kleidung, Grundmaterial für Stickereien und als Material für Sohlen in der Schuhproduktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 5603

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 510/96 der Kommission vom 22. März 1996 1) (RV 510/96): Acrylfaserstränge (Stäbe) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g und einer Länge von 50 cm oder weniger. Die sehr dünnen Fasern sind parallelisiert, mit Klebstoff agglomeriert und durch einen Ofen geführt, in dem sie zu Rundstäben versteift werden. Diese Stäbe sollen Maß zugeschnitten und maschinell bearbeitet werden, um eine Schreibfederspitze zu bilden. Unterposition 5603 94 90 3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5603, 5603 94 und 5603 94 90 3). Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 2) (RV L 1458/97): 1. Vliesstoffe (Abmessungen 180 bis 220 cm lang, 70 bis 160 cm breit, ca. …

Kapitel 56

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten (RV E5603200). Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033A0); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40) (RV E56033B0); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei de …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5603.12.90.90?

Die Zolltarifnummer 5603.12.90.90 umfasst Vliesstoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5603.12.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 5603.12.90.90 beträgt 4,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5603.12.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560312. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5603.12.90.90?

5603.12.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5603.12.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

5603.12.90.90 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen > 560312 aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g > 56031290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5603.12.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5603.12.90.90 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0043. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5603.12.90.90?

TARIC-Code 5603.12.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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