Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5605.00.00.00: Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5605.00.00.00 steht für Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5605.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5605.00.00.00
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5605Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen
  3. 5605.00.00.00Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5605.00.00.00

HS-Code5605.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5605.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5605.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23559/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Metallisierte Garne, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier metallisierten Garnen und zwei Streifen aus synthetischer Spinnmasse; gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils als Meterware im "Eiknäuel"; laut Antrag mit einer Streifenbreite von 5 mm und einer Länge von 10 m, somit keine Ware der Position 3920, - in unterschiedlichen Farben vorliegend, - metallisierte Garne: -- vier Stück, -- in Form von einfarbigen bzw. bedruckten metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag aus Polypropylen und Polyethylen), - Streifen aus synthetischer Spinnmasse: -- zwei Stück, -- aus laut Antrag aus Polypropylen und Polyethylen, -- einfarbig, - zur Verwendung als Geschenkband, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die metallisierten Garne und die Streifen aus synthetischer Spinnmasse als gleich zu betrachten, im Hinblick auf den Umfang (Anzahl) bestimmen jedoch die metallisierten Streifen den Charakter der Ware. "Metallisierte Garne, bestehend aus Streifen der Position 5404 mit Metall überzogen"

SEBTITV-2025-15314-2Erteilt von SEGültig bis 2028-10-15

Ett snöre av metalliserat garn. Enligt uppgift i längdvara om 6 meter. Varan är avsedd att användas vid inslagning av presenter. Snöret består enligt uppgift av polypropen (40 %), oädel metall (38 %) och polyester (22%). Snöret är förpackat i en detaljhandelsförpackning tillsammans med etiketter (SE BTI TV-2025-15314-1) och kulor (SE BTI TV-2025-15314-3).

DEBTI28409/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 352 m und einem Gewicht von ca. 200 g, - gezwirnt, - aus einem Garn aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyacryl) und einem Garn in Form eines metallisierten Garns aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse, der kreuzweise mit zwei Monofilamenten umwickelt ist, - stellt sich insgesamt als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI18713/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-19

Strickgarne, Foto siehe Anlage, - zwei Knäuel jeweils mit einer Papierbanderole umwickelt und in einem Beutel [übliche Ver- packung im Sinne der AV 5b)] aus augenscheinlich Jute mit einem Sichtfenster aus Kunststoff verpackt und mit einem Hangtag versehen, - jeweils: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 420 m und einem Gewicht von 100 g, -- gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyester; mit einer Breite von weniger als 5 mm) der mit zwei Spinnstoffgarnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyacryl und Polybutylenterephtalat) verzwirnt ist; die Antragsangaben von 88 GHT Polyacryl, 7 GHT Polybutylenterephtalat und 5 GHT Polyester können als zutreffend angesehen werden, -- stellt sich insgesamt als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Metallisierte Garne, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen in Verbindung mit Metall über- zogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI11545/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-21

Metallisierte Garne, sog. Geschenkbänder, Foto siehe Anlage, - als sechsteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - jeweils als Meterware im "Eiknäuel"; laut Antrag mit einer Länge von 10 m und einer Streifenbreite von 5 mm, somit keine Ware der Position 3920, - in unterschiedlichen Farben vorliegend, - aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polypropylen), - zur Verwendung als Geschenkband. "Metallisierte Garne, bestehend aus Streifen der Position 5404"

DEBTI1044/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-07

Metallisiertes Garn, sog. Kordel Metallic, Art. 250055, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aus Pappe aufgemacht, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 5 m, - gezwirnt, bestehend aus einem gezwirnten Garn aus Chemiefasern und metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm), - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5607. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI30028/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-27

Metallisiertes Garn, sog. Kordel, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 20 m, - gezwirnt, bestehend aus zwei gezwirnten Spinnstoffgarnen, die jeweils mit einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm) umwickelt sind. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DE23973/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-19

Sog. Nähgarn, Art. 1327, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei metallisierten Garnen und einem synthetischen Monofil, - laut Antrag gemeinsam in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - als Meterware, jeweils auf einer Rolle aus Kunststoff aufgewickelt, - metallisierte Garne: -- mit einer Breite von ca. 0,1 mm, -- laut Untersuchungsergebnis aus einem Garn aus Spinnstoffen, das mit einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag aus 100 % Polyester) umwickelt ist, - synthetisches Monofil: -- mit einer Breite von ca. 0,1 mm, -- laut Antrag aus 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern), -- laut Untersuchungsergebnis mit einem Titer von ca. 155 detx, -- ungezwirnt, -- kein Elastomer, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die metallisierten Garne den Charakter der Warenzusammenstellung, somit keine Ware der Position 5508. "Metallisierte Garne, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Streifen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Garne aus Spinnstoffen aller Art (einschließlich Monofile, Streifen und dergleichen sowie Papiergarne), die mit Metallfäden (Draht, Lahn und anderen Metallfäden) gezwirnt oder umsponnen sind, ohne Rücksicht auf das Mengenverhältnis von Spinnstoffen und Metall. Mit Metallfäden umsponnene Garne aus Spinnstoffen werden in der Weise hergestellt, dass ein Garn, das die Seele bildet und an der Drehung nicht teilnimmt, mit einem oder mehreren Metallfäden (häufig aus Edelmetall oder vergoldetem oder versilbertem unedlem Metall) umwickelt wird. 2) Metallisierte Garne, d. h. Garne aus Spinnstoffen aller Art (einschließlich Monofile, Streifen und dergleichen sowie Papiergarne), die auf andere Weise mit Metall überzogen sind. Hierzu gehören z. B. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5605.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 5605.00.00.00 umfasst Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5605.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5605.00.00.00 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5605.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5605.00.00.00?

5605.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5605.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5605.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5605.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5605.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23559/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5605.00.00.00?

TARIC-Code 5605.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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