Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0: Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0 steht für Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5605.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5605.00.00.00.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5605Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen
  3. 5605.00.00.00.0Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0

HS-Code5605.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5605.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5605.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5605.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30116/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Metallisiertes Garn, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Spule aus Pappe, - mit einer Länge von laut Antrag 110 m, - gezwirnt, bestehend aus metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm), die kreuzweise mit zwei Monofilamenten (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm) umwickelt sind, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5406. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI16067/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-19

Metallisierte Garne, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware; auf einer 6-fach unterteilten Spule aus Kunststoff, -- mit einer Streifenbreite von 5 mm und einer Gesamtlänge von 5 m, -- in Form von verschiedenfarbigen metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polypropylen), -- zur Verwendung als Geschenkband. „Metallisierte Garne, bestehend aus Streifen der Position 5404“

DEBTI21177/23-3Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Metallisiertes Garn, sog. Geschenkband, - als Meterware, mit einer Breite von 3 mm und einer Länge von laut Antrag 2,7 m, - gezwirnt, bestehend aus drei gezwirnten Spinnstoffgarnen, die jeweils mit zwei metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm) umwickelt (umsponnen) sind, - stellt sich als metallisiertes Garn dar, somit keine Ware der Position 5608. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen umsponnen mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI27531/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-03

Metallisierte Garne, sog. 8er Nähgarn Shiny, Art.Nr. 759236, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedruckten Pappaufhänger verpackt, - als Meterware, auf einer Spule aus augenscheinlich Kunststoff, in unterschiedlichen Farben, mit einer Länge von laut Antrag 30 m, - gezwirnte Garne, bestehend aus einem metallisierten Garn aus einem metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm), der kreuzweise mit zwei Monofilamenten (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm) aus synthetischen Spinnstoffen umwickelt ist, - stellen sich als metallisierte Garne dar, somit keine Waren der Position 5508. "Metallisierte Garne, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI27526/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-03

Metallisiertes Garn, sog. Stickgarn, Art. 759246, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Strang, - laut Antrag 2-farbig sortiert, in den Farben silver und gold; veranschaulicht durch die Farbe gold, - gezwirnt, bestehend aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern und metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm), - stellt sich als metallisiertes Garn dar, u. a. somit keine Ware der Position 5511. "Metallisiertes Garn, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen und mit Metall überzogenen Streifen der Position 5404"

DEBTI17678/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-05

Metallisierte Garne, sog. 4er Set Eiknäuel deluxe, Art. 755162, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei metallisierten Garnen, einem Streifen und einem Papiergarn; gemeinsam laut Antrag in einer Box für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Antrag in den Farben gold und silber vorliegend, - jeweils als Meterware im "Eiknäuel"; laut Antrag mit einer Länge von 8 m, - metallisierte Garne: -- mit einer Breite von 5 mm, -- in Form von einfarbigen, metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse, - Streifen: -- mit einer Breite von 5 mm, -- in Form von einfarbigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse, - Papiergarn: -- mit einer Breite von ca. 1 cm, -- aus einem gedrehten Papierstreifen, -- mit mehr als 10 Drehungen je laufenden Meter, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die metallisierten Garne den Charakter der Warenzusammenstellung. "Metallisierte Garne, bestehend aus Streifen der Position 5404"

DEBTI11438/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Metallisierte Garne, Art. Nr. 707424, sog. Geschenkband Multispule, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware; auf einer 6-fach unterteilten Spule aus Kunststoff, -- mit einer Streifenbreite von 5 mm und einer Gesamtlänge von 5 m, -- in Form von verschiedenfarbigen metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polypropylen), -- zur Verwendung als Geschenkband. „Metallisierte Garne, bestehend aus Streifen der Position 5404“

DEBTI24005/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-18

Metallisierte Garne, sog. Engelslametta, Foto siehe Anlage, - auf Länge (ca. 41 cm) geschnitten, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben (silber und champagner), - in Form von ca. 1 mm breiten, gedrehten, metallisierten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylenterephthalat), - laut Antrag zur Verwendung als Deko-Schmuck, - stellen sich aufgrund der Wirrlage und des Gewichts der Streifen nicht als "Lametta" dar, somit keine Waren der Position 9505. "Metallisierte Garne, bestehend aus Streifen der Position 5404, mit Metall überzogen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Garne aus Spinnstoffen aller Art (einschließlich Monofile, Streifen und dergleichen sowie Papiergarne), die mit Metallfäden (Draht, Lahn und anderen Metallfäden) gezwirnt oder umsponnen sind, ohne Rücksicht auf das Mengenverhältnis von Spinnstoffen und Metall. Mit Metallfäden umsponnene Garne aus Spinnstoffen werden in der Weise hergestellt, dass ein Garn, das die Seele bildet und an der Drehung nicht teilnimmt, mit einem oder mehreren Metallfäden (häufig aus Edelmetall oder vergoldetem oder versilbertem unedlem Metall) umwickelt wird. 2) Metallisierte Garne, d. h. Garne aus Spinnstoffen aller Art (einschließlich Monofile, Streifen und dergleichen sowie Papiergarne), die auf andere Weise mit Metall überzogen sind. Hierzu gehören z. B. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0 umfasst Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5605.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5605.00.00.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5605.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0?

5605.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5605.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5605.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5605.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5605.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30116/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5605.00.00.00.0?

Warennummer 5605.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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