Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5606.00.99.00: Gimpen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5606.00.99.00 steht für Gimpen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5606.00.99.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5606.00.99.00
Drittlandszoll
5,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5606Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
  3. 5606.00Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
  4. 5606.00.99andere
  5. 5606.00.99.00Gimpen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5606.00.99.00

HS-Code5606.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5606.00.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5606.00.99.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16303/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Chenillegarn mit Schleife, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. Kuschelgarn und einer Schleife, - gemeinsam an einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - sog. Kuschelgarn: -- als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 250 m und einem Gewicht von 150 g, -- in Wirktechnik hergestellt, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100 % Polyester), -- stellt sich als Chenillegarn dar, u. a. damit keine Ware der Position 5511, - Schleife: -- aus ca. 3 , 7 cm breiten Bändern mit echten Webkanten, zur einer Schleife gelegt und durch einen Mittelsteg geführt, -- an den Enden schräg geschnitten, -- aus augenscheinlich synthetische Chemiefasern, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Chenillegarn den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Chenillegarn"

NLBTI2025-1676Erteilt von NLGültig bis 2029-03-27

Een zogenoemd speeltje voor katten met –volgens opgave- de volgende kenmerken: - het speelgoed is herkenbaar als zijnde ontworpen voor het vermaak van dieren; - voor een kat om mee te spelen; - vervaardigd van: - - chenille pluche garens van polyester; - - een gesloten kunststof kabelbinder; - - knisperfolie in stroken van polyethyleentereftalaat; - in de vorm van een balletje; - voorzien van een etiket; - een gewicht van ongeveer 5 gram. Opgemaakt voor de verkoop in het klein, verpakt in een verkoopdisplay met daarin 24 stuks.

DEBTI3685/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 128 m und einem Gewicht von 75 g, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - stellt sich als Chenillegarn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Chenillegarn"

DEBTI3682/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag drei Stück, jeweils mit einer Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 70 m und einem Gewicht von 50 g, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyester) mit einer Breite von weniger als 5 mm sowie synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - stellt sich als Chenillegarn dar, somit keine Ware der Position 5511. "Chenillegarn"

DEBTI50995/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Häkel-Set, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Garnen, Füllwatte, einer Häkelnadel, einer Stopfnadel und laut Antrag einer Anleitung, - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- Chenillegarn, --- als Meterware im Knäuel mit einer unbedruckten Papierbanderole versehen, laut Antrag mit einer Länge von 220 m und einem Gewicht von 150 g, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), -- zwei Garne, jeweils: --- als Meterware im Knäuel, ein Knäuel mit einer unbedruckten Papierbanderole versehen, laut Antrag mit einer Länge von 8 m bzw. 40 m und einem Gewicht von 4 g bzw. 20 g, --- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, u. a. damit kein Nähgarn, --- aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Acryl), --- mit einem Titer von weniger als 10.000 dtex (kein Bindfaden), - Füllmaterial: -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus losen synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester), - Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 15 cm, -- aus augenscheinlich Holz, - Stopfnadel: -- mit einer Länge von ca. 6 , 8 cm, -- aus augenscheinlich Kunststoff, - erfüllt als Handarbeitsset nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Lauflänge/Gewicht) bestimmt das Chenillegarn den Charakter der Warenzusammenstellung. "Chenillegarn"

DEBTI32535/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-19

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 100 m und einem Gewicht von 100 g, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI28402/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 120 m und einem Gewicht von ca. 100 g, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und einer Beimischung von Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm. "Chenillegarn"

DEBTI28404/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 100 m und einem Gewicht von 100 g, - aus laut Antrag 95 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 5 GHT metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse, die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden. "Chenillegarn"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5606

Zu Position 5606: 1. Garn, mit dem Aussehen eines abstehenden Faserflors über die gesamte Länge, un­mittelbar durch mittiges Aufschneiden eines Gewirkes in Längsrichtung hergestellt, das aus zwei Reihen von „Maschenstäbchen“ besteht, die zwei Schlingenketten bilden, die horizontal durch ein anderes Garn verbunden sind, wobei letzteres nach dem Auf­schneiden den Flor bildet. Diese Garne werden als Knäuel zu 50 g für den Einzelverkauf angeboten und sind für Handarbeiten, wie z.B. Stricken, bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. 2. Garn, mit dem Aussehen eines abstehenden Faserflors über die gesamte Länge, bestehend aus einem Drehergewebe in Kettrichtung, mit zusätzlichen Kettfäden, die nach der Herstellung aufgeschnitten werden, um Faserbüschel zu bilden. Diese Garne werden als Knäuel zu 50 g für den Einzelverkauf angeboten und sind für Handarbeiten, wie z.B. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5606.00.99.00?

Die Zolltarifnummer 5606.00.99.00 umfasst Gimpen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5606.00.99.00?

Der Drittlandszollsatz für 5606.00.99.00 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5606.00.99.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5606.00.99.00?

5606.00.99.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5606.00.99.00 im Zolltarif eingeordnet?

5606.00.99.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" > 560600 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" > 56060099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5606.00.99.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5606.00.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16303/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5606.00.99.00?

TARIC-Code 5606.00.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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