Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0: Gimpen, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0 steht für Gimpen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5606.00.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5606.00.99.00.0
Drittlandszoll
5,3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5606Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
  3. 5606.00Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
  4. 5606.00.99andere
  5. 5606.00.99.00.0Gimpen, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0

HS-Code5606.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5606.00.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5606.00.99.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5606.00.99.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37464/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware im Knäuel, mit einer Pappbanderole umhüllt, -- in verschiedenen Farben erhältlich, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI37456/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware im Knäuel, mit einer Pappbanderole umhüllt, -- in verschiedenen Farben erhältlich, -- in Wirktechnik hergestellt, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI28714/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-03

Chenillegarn, sog. Kuschelgarn, Art.Nr. 709383, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 55 m und einem Gewicht von 50 g, -- aus drei miteinander verzwirnten Wirkchenillen, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI28778/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Chenillegarn, sog. Strickgarn COZY, Art. 759168, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware im Knäuel, mit einer Pappbanderole umhüllt, - in verschiedenen Farben erhältlich, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI28762/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Chenillegarn, sog. Dekogirlande, Art. 755123, siehe Foto, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, in den Farben gold, rot und grün erhältlich, - mit einer Länge von laut Antrag 2,7 m, - in Wirktechnik hergestellt, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm), - stellt sich als Wirkchenillegarn dar, somit keine Ware der Position 6702. "Chenillegarn"

DEBTI28779/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Chenillegarn, sog. Strickgarn FLUFFY, Art. 759169, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware im Knäuel, mit einer Pappbanderole umhüllt, - in verschiedenen Farben erhätlich, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI58295/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-06

Chenillegarn, Foto siehe Anlage, - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 55 m und einem Gewicht von 50 g, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei miteinander verzwirnten Wirkchenillen, -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Chenillegarn"

DEBTI52784/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-18

Chenillegarn, sog. Wollknäuel, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappbanderole versehen, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 17 m und einem Gewicht von ca. 50 g, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei zusammengedrehten Wirkchenillen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und einer Beimischung von Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm. "Chenillegarn"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5606

Zu Position 5606: 1. Garn, mit dem Aussehen eines abstehenden Faserflors über die gesamte Länge, un­mittelbar durch mittiges Aufschneiden eines Gewirkes in Längsrichtung hergestellt, das aus zwei Reihen von „Maschenstäbchen“ besteht, die zwei Schlingenketten bilden, die horizontal durch ein anderes Garn verbunden sind, wobei letzteres nach dem Auf­schneiden den Flor bildet. Diese Garne werden als Knäuel zu 50 g für den Einzelverkauf angeboten und sind für Handarbeiten, wie z.B. Stricken, bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. 2. Garn, mit dem Aussehen eines abstehenden Faserflors über die gesamte Länge, bestehend aus einem Drehergewebe in Kettrichtung, mit zusätzlichen Kettfäden, die nach der Herstellung aufgeschnitten werden, um Faserbüschel zu bilden. Diese Garne werden als Knäuel zu 50 g für den Einzelverkauf angeboten und sind für Handarbeiten, wie z.B. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0?

Die Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0 umfasst Gimpen, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5606.00.99.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5606.00.99.00.0 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5606.00.99.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0?

5606.00.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5606.00.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5606.00.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" > 560600 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" > 56060099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5606.00.99.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5606.00.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37464/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5606.00.99.00.0?

Warennummer 5606.00.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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