Zolltarifnummer 5607.49.90.00: Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5607.49.90.00 steht für Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5607.49.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5607.49.90.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
- 5607.49aus Polyethylen oder Polypropylen, andere
- 5607.49.90mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
- 5607.49.90.00Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.49.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ficelle fluorescente sur un support en matière plastique, d'une longueur de 100m, 200m ou 1000m selon les modèles et d'un diamètre de 1,5mm ou 2mm, constituée d'une tresse tubulaire de filaments synthétiques de polypropylène. L'article présente un tressage est serré et une structure compacte, et titre plus de 10 000 décitex. Il est conditionné sur une bobine. L’article est destiné à être utilisé dans divers secteurs tels que le gros œuvre, les espaces verts ou encore dans la voirie dans le but d’établir un niveau sur chantier.
Bindfaden, sog. Schnürschnur, Foto siehe Anlage, - auf eine Papphülse gewickelt und in eine Kunststofffolie eingeschweist, - als Meterware auf Konen, mit Längen von laut Antrag 3451 m, 3485 m sowie 3487 m, - mit einem Durchmesser von ca. 1 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, u. a. somit keine Ware der Position 5406, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylensulfid), - mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex, - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn. "Bindfaden, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. Angelschnur Powerbraid 4X, Art. 280095 - 280102, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einem Durchmesser von 0,14 mm, 0,16 mm, 0,18 mm bzw. 0,2 mm und einer Länge von 150 m bzw. 300 m, -- auf einer Spule aus Kunststoff aufgewickelt und in einer Schachtel aus Kunststoff verpackt, -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyethylen), -- mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50 000 dtex, - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn. "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. Angelschnur Powerbraid 8X, Art. 280087 - 280094, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einem Durchmesser von 0,14 mm, 0,16 mm, 0,18 mm bzw. 0,2 mm und einer Länge von 150 m bzw. 300 m, -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyethylen), -- mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50 000 dtex, - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - drei Stück mit je einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - jeweils: -- als Meterware auf einer Spule aus Pappe aufgewickelt, mit einer Länge von laut Antrag ca. 50 m und einem Durchmesser von laut Antrag 2 mm, -- aus einem Rundgeflecht aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen) mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, -- mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex, -- an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Bindfaden, geflochten, aus Polypropylen, anderer als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - drei Stück mit je einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - jeweils: -- als Meterware auf einer Spule aus Pappe aufgewickelt, mit einer Länge von laut Antrag ca. 50 m und einem Durchmesser von ca. 1,7 mm, -- aus einem gezwirnten Garn aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), -- mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex, -- vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn. "Bindfaden, aus Polypropylen, anderer als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - drei Stück mit je einer bedruckten Papierbanderole umwickelt, - jeweils: -- als Meterware auf einer Spule aus Pappe aufgewickelt, mit einer Länge von laut Antrag ca. 50 m und einem Durchmesser von ca. 2,5 mm, -- aus einem Rundgeflecht aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen) mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, -- mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex, -- an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, anderer als in der Unterposition (HS) 5607 41 genannte, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Corde tressée, non teinte, à base de fibres synthétiques artificielles (polypropylène), de section ronde et compacte, présentant un titrage de 46078 décitex, pour un diamètre de 3 mm. Cette corde mesure 5 mètres de long (pour une longueur réelle de 10,2 mètres, car dédoublée sur toute sa longueur). Elle présente deux crochets et vingt perles de serrage (remplaçant les pinces à linge), en matière plastique, permettant d’utiliser cette corde comme une corde à linge lors de randonnées. Elle est conditionnée pour la vente au détail dans un sac en polyester.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.49.90.00?
Die Zolltarifnummer 5607.49.90.00 umfasst Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.49.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 5607.49.90.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5607.49.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560749. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.49.90.00?
5607.49.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5607.49.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
5607.49.90.00 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560749 aus Polyethylen oder Polypropylen, andere > 56074990 mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.49.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.49.90.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-00856. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.49.90.00?
TARIC-Code 5607.49.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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