Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0: Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0 steht für Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5607.49.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5607.49.90.00.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
- 5607.49aus Polyethylen oder Polypropylen, andere
- 5607.49.90mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
- 5607.49.90.00.0Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bindfaden, sog. geflochtene Angelschnur, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Spule aus Kunststoff aufgewickelt und in einer Blisterpackung verpackt, -- als Meterware, mit einer Länge von 150 m bis 2400 m und einem Durchmesser von weniger als 1 mm, -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, -- aus synthetischen Chemiefasern (Polyethylen), -- mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50 000 dtex, - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn. "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. geflochtene Angelschnur Hulk Line, Art. 130041, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aus Kunststoff aufgewickelt und in einer Schachtel aus Kunststoff verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 170 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyethylen), - mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50 000 dtex, - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn. "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, Art.Nr. 383781, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Kunststoffhülse aufgewickelt, - mit einem Durchmesser von laut Antrag 3 mm und Länge von 20 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50.000 dtex. "Bindfaden, geflochten, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. Abspannleine, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einem Durchmesser von 2 mm und einer Länge von 15 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, mit einer Seele aus Spinnstoffen, u. a. somit kein Binde- oder Pressengarn, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyethylen), - mit einem Titer von ca. 24.215 dtex, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware, in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - aus fibrillierten Streifen aus laut Antrag Polyethylen, die durch Drehung mehr oder weniger in Filamente aufgelöst sind (somit keine Ware der Position 1401), - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50.000 dtex. "Bindfaden, aus Polyethylen, anderer als in der Unterposition (KN) 5607 4100 genannte, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. Angelschnur, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aus Kunststoff aufgewickelt, - als Meterware, laut Antrag mit einem Durchmesser von 0,133 mm und einer Länge von 300 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Chemiefasern), - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von augenscheinlich weniger als 50 000 dtex, - stellt sich als Bindfaden dar, somit keine Ware der Position 9507. "Bindfaden, geflochten, aus Polyethylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. Packschnur, Art. 8018659,8405311 - als Meterware im Knäuel, mit einer Länge von laut Antrag 40 m, - gezwirntes Garn (somit kein Bindegarn oder Pressengarn) aus fibrillierten Streifen (laut Antrag Polypropylen), - mit einem Titer von ca. 11210 dtex. "Bindfaden, aus Polypropylen, anderer als in der Unterposition 5607 4100 genannte, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex (5 g je m)"
Bindfaden, sog. PP-Seil, Art: NAN 8016823_8018659, Foto siehe Anlage, - als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff aufgewickelt, laut Antrag mit einem Durchmesser von 2,5 mm und einer Länge von 50 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - vielseitig verwendbar, somit kein Binde- oder Pressengarn, - mit einem Titer von ca. 20.767 dtex, somit keine Ware der Unterposition 5607 4919, - an beiden Enden heiß geschnitten (lediglich in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit nicht konfektioniert). "Bindfaden, aus Polypropylen, kein Binde- oder Pressengarn, mit einem Titer von weniger als 50 000 dtex (5 g je m)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0 umfasst Bindfäden, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.49.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 5607.49.90.00.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5607.49.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560749. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0?
5607.49.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5607.49.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
5607.49.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560749 aus Polyethylen oder Polypropylen, andere > 56074990 mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.49.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.49.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12490/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.49.90.00.0?
Warennummer 5607.49.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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