Zolltarifnummer 5607.50.30.10: Bindfäden
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5607.50.30.10 steht für Bindfäden. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5607.50.30.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5607.50.30.10
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
- 5607.50aus anderen synthetischen Chemiefasern
- 5607.50.30aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger
- 5607.50.30.10Bindfäden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.50.30.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - 4 Stück in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 100 cm, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 3 mm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von ca. 22375 dtex, - stellt sich als Bindfaden dar, somit keine Ware des TARIC-Codes 5607 5030 90. "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit einem Titer von ca. 4226 dtex. "Bindfaden, geflochten, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex"
Ficelle se présentant sous la forme d’un lot de 2 bobines, l’une argentée, et l’autre dorée, sur un support en carton, d'une longueur de 20 m, conditionnées dans un sachet plastique avec un cavalier en carton. Cette ficelle est composée de lames synthétiques (polyester) tressées de manière tubulaire, présentant un tressage serré et une structure compacte. Les ficelles sont destinées à emballer des cadeaux. Titre : 4 420 décitex.
Bindfaden, sog. Neonkordel - als Meterware, mit einer Länge von ca. 3 m - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58 - mit einem Durchmesser von ca. 3 mm - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) - mit einem Titer von ca. 12.953 dtex. Der Bindfaden ist gemeinsam mit Pfeifenreinigern, Moosgummiplatten und -formen, Pompons, Federn, Wackelaugen, Perlen, Holzklammern, Stickern, Klebstoff sowie elastischer Schnur in einem Beutel mit Pappeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. DEBTI 58758/24-1 bis DEBTI 58758/24-8 sowie DEBTI 58758/24-10 bis DEBTI 58758/24-12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex" eingereiht.
Ficelle de couleur verte titrant à plus de 10 000 décitex, mais à moins de 50 000 décitex (28 946 décitex), majoritairement constituée de fibres discontinues synthétiques (66,1 % polyester), et de fibres naturelles (33,9 % coton). Cette ficelle est de section ronde et elle est constituée de 4 bouts retors. Elle est conditionnée en bobine d’une longueur de 15 mètres, individuellement. Épaisseur : 3 mm.
Ficelle constituée majoritairement en fibres synthétiques (polyester), associée à des fibres discontinus de coton, titrant moins de 50 000 décitex. La ficelle est constituée de 3 bouts retors, torsadés entre eux. L’article est présenté en pelote sur un dévidoir. Titre : 29 500 décitex.
Fil retors constitué de plusieurs fils simples confectionnés majoritairement à partir de filaments synthétiques de polyester (majoritaire) mélangés à des filaments artificiels de viscose et à des fibres discontinues de coton. Le fil est conditionné en pelote. Il dispose d’une torsion de sens S et titre entre 10 000 et 50 000 décitex (10 390).
Bindfaden, sog. DIY Bastel-Garn, Art. 219623, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 10 m, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 0,8 mm, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - augenscheinlich mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex aber weniger als 50.000 dtex. "Bindfaden, aus synthetischen Chemiefasern, aus Polyester, mit einem Titer von weniger als 50.000 dtex"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5607 50: 1. Rundgeflechte mit enger Textur, auch mit einer Seele aus gezwirnten Garnen, von rundem und festem Querschnitt, mit einem Durchmesser von annähernd 1 mm, aus Garnen aus Polyesterfasern, leicht mit Paraffin getränkt, bestimmt zur Verwendung als Harnischschnüre für Schaftmaschinen.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.50.30.10?
Die Zolltarifnummer 5607.50.30.10 umfasst Bindfäden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.50.30.10?
Der Drittlandszollsatz für 5607.50.30.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5607.50.30.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.50.30.10?
5607.50.30.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5607.50.30.10 im Zolltarif eingeordnet?
5607.50.30.10 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560750 aus anderen synthetischen Chemiefasern > 56075030 aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern, mit einem Titer von 50 000 dtex (5 g je m) oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.50.30.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.50.30.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI37531/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 5607.50.30.10 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 5607.50.30.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210, 1C010, 1C210. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.50.30.10?
TARIC-Code 5607.50.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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