Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5607.90.90.90: Bindfäden, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5607.90.90.90 steht für Bindfäden, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5607.90.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5607.90.90.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
  3. 5607.90andere
  4. 5607.90.90andere
  5. 5607.90.90.90Bindfäden, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.90.90.90

HS-Code5607.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5607.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5607.90.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23991/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt und in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware laut Antrag mit einer Länge von 5 m und einem Durchmesser von 4 mm, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge aus laut Antrag Baumwolle, somit keine Ware der Position 5808, - laut Antrag mit einem Titer von 46.200 dtex. "Bindfaden, geflochten, aus Baumwolle"

DEBTI37543/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - 3 Stück in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 100 cm, - "Rundgeflecht" in Form eines schlauchgewebeähnlichen Erzeugnisses in der Art einer Kordel (spiralartig in der Ware rund laufender "Schussfaden"); jedoch kein Schlauchgewebe im Sinne der Anmerkung 5 Absatz 1 b) Kapitel 58, - mit einem Durchmesser von ca. 2 mm, - aus laut Antrag überwiegend künstlichen Chemiefasern. "Bindfaden, aus künstlichen Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2024-07454Erteilt von FRGültig bis 2028-01-15

Ficelle de couleur blanche, de section ronde, et constituée de quatre bouts retors, titrant plus de 10 000 décitex, mais moins de 50 000 décitex, majoritairement constituée de fibres discontinues naturelles (68,4% coton) et de fibres synthétiques (31,6% polyester). Cette ficelle d’une longueur de 15 mètres est conditionné en bobine. Décitex : 30079.

ATBTI2022000510-DECErteilt von ATGültig bis 2026-02-22

Warenzusammenstellung in Form eines Makramee-Handarbeitssets, bestehend aus - zwei Metallringen mit einem Innendurchmesser von ca. 11,5cm, - zwei s-förmig gebogenen Metallhaken, - zwei Holzstäbchen mit einer Länge von 15cm und einem Durchmesser von ca. 0,8cm, - 15 Holzringen mit unterschiedlichen Innendurchmessern (3x4,7cm; 6x3,2cm und 6x1,7cm), - 58 Holzperlen in verschiedenen Größen und Formen (6 eliptische und 52 runde Perlen), - 2 Garnen unterschiedlicher Farbe -- bestehend aus 51% Baumwolle und 49% Polyester, -- auf einer Unterlage (Spule) aufgemacht, -- gezwirnt: weist eine S-Drehung als letzte Drehung auf (somit kein Nähgarn), -- mit einem Gewicht von jeweils 300g, -- der Titer eines Garnes beträgt 24.959,3 dtex und ein Einzelstrang hat Nm1,2, - einer Anleitung. Das Set ist aufgemacht für den Einzelverkauf in einem Karton mit Ankündigung und dient der Herstellung einer Knüpf- bzw. Handarbeit. Die Baumwollgarne bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter dieser Warenzusammenstellung. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI27516/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Bindfaden, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Papphülse aufgewickelt und mit einer Pappbandarole umhüllt, - mit einer Länge von laut Antrag 95 m, - aus laut Antrag Baumwolle, synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und weiteren Spinnstoffen (Reißspinnstoff), -- die Antragsangaben von 70 GHT Baumwolle, 25 GHT Polyester und 5 GHT Reißspinnstoff können als zutreffend angesehen werden, - gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - mit einem Titer von ca. 35.700 dtex, u. a. somit keine Ware der Position 5207. "Bindfaden, aus Baumwolle"

DEBTI49581/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-27

Bindfaden, sog. Kordel-Set, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte als 3-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) aufgemacht und mit einer Schrumpffolie verpackt, - als Meterware, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 10 m, - aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, - aus laut Antrag Baumwolle, - gewachst, - stellt sich als Bindfaden dar, somit keine Ware der Position 5808. "Bindfaden, geflochten, aus Baumwolle"

FRBTIFR-BTI-2019-12444Erteilt von FRGültig bis 2022-07-11

Fil câblé ayant le caractère d’une ficelle non tressée, constituée d’un mélange de fibres de coton et de fibres discontinues de polyester en proportions égales, d’un titre de 30771 décitex.

FR-RTC-2015-007080Erteilt von FRGültig bis 2022-02-27

FIL TRESSE EN COTON MAJORITAIRE CONDITIONNE POUR LA VENTE AU DETAIL SUR UNE BOBINE EN BOIS, ELLE-MEME CONDITIONNEE DANS UN SACHET EN MATIERE PLASTIQUE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5607

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.90.90.90?

Die Zolltarifnummer 5607.90.90.90 umfasst Bindfäden, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.90.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 5607.90.90.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5607.90.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.90.90.90?

5607.90.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5607.90.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

5607.90.90.90 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560790 andere > 56079090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.90.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.90.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI23991/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.90.90.90?

TARIC-Code 5607.90.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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