Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0: Bindfäden, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0 steht für Bindfäden, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5607.90.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 5607.90.90.90.0
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5607Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
- 5607.90andere
- 5607.90.90andere
- 5607.90.90.90andere
- 5607.90.90.90.0Bindfäden, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handarbeitsset, sog. Macramé-Blumenampel, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Bindfaden, vier Perlen, einem Ring und einem Brett, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit einer Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Bindfaden: -- als Meterware, -- mit einer Länge des Garns von laut Antrag 20 m, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. somit kein Nähgarn), -- mit einem Titer von ca. 41.550 dtex, - Perlen: -- mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, -- aus Holz, - Ring: -- mit einem Durchmesser von ca. 5 cm, -- aus Holz, - Brett: -- quadratisch, mit den Abmessungen von ca. 13 cm x 13 cm, -- aus Holz, - das Set dient der Herstellung einer Knüpf-/ Handarbeit und ist nicht zur spielerischen Unterhaltung geeignet, somit keine Ware der Position 9503, - der Bindfaden bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Bindfaden, aus Baumwolle"
Handarbeitsset, sog. Macramé-Blumenampel, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Bindfaden, vier Perlen, einem Ring und einem Brett, - gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit einer Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Bindfaden: -- als Meterware, -- aus laut Antrag Baumwolle, -- gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung (u. a. somit kein Nähgarn), -- mit einem Titer von ca. 41.550 dtex, - Perlen: -- mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, -- aus Holz, - Ring: -- mit einem Durchmesser von ca. 5 cm, -- aus Holz, - Brett: -- quadratisch, mit den Abmessungen von ca. 13 cm x 13 cm, -- aus Holz, - das Set dient der Herstellung einer Knüpf-/ Handarbeit und ist nicht zur spielerischen Unterhaltung geeignet, somit keine Ware der Position 9503, - der Bindfaden bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Bindfaden, aus Baumwolle"
Bindfaden, sog. Schmuckband, Foto siehe Anlage, - als 3-teiliges Sortiment (in unterschiedlichen Farben) in einem klarsichtigen Polybeutel mit einem Pappeinleger verpackt, - als Meterware, auf Spulen, jeweils mit einer Länge von laut Antrag 6 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge, somit keine Ware des Kapitels 58, - aus laut Antrag Baumwolle. "Bindfaden, geflochten, aus Baumwolle"
Bindfaden, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus Baumwolle, -- mit einer Länge von 20 Meter, -- mit einem Titer von 22500 dtex, - gezwirnt, mit S-Drehung als letzter Drehung. "Bindfaden, aus Baumwolle"
Vierteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus 2 Rollen Papiergarn und 2 Rollen Bindfäden, sog. Band Art. 8491900, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - in verschiedenen Farben (lila, rosa, creme und grün), - lt. Antrag jeweils mit einer Länge von 20 m, - Papiergarn: -- aus zwei Einfachgarnen (in Längsrichtung gefaltete und gedrehte Papierstreifen) durch Zwirnen hergestellt (somit keine Ware des Kapitels 48), -- nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden der Position 5607, - Bindfaden: -- aus Papiergarn (in Längsrichtung gefaltete Papierstreifen), -- mit Metalldraht verstärkt, --- vollständig von dem Papiergarn umwickelt, - dient laut Antrag Dekorationszwecken, - hinsichtlich des Umfangs sind die Papiergarne und die Bindfäden als gleichbedeutend anzusehen, in Bezug auf den Wert und das Gewicht bestimmen die Bindfäden den Charakter der Warenzusammenstellung. "Bindfaden, aus Papier"
Bindfaden (lt. Antrag: "Kordel hellblau") - aus einem Rundgeflecht (enge Flechtweise, festes Gefüge), - aus (lt. Untersuchung) Baumwollgarnen, - auf der Oberfläche geglättet
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) röhrenförmige Litzen (tubular braids), die den Charakter von Bindfäden, Seilen oder Tauen haben. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, entsprechend der jeweiligen stofflichen Beschaffenheit in die Unterpositionen 5607 49 bzw. 5607 50 einzureihen sind (vgl. Ziffer 2 der HS-Erläuterungen zu Pos. 5607 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0 umfasst Bindfäden, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5607.90.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 5607.90.90.90.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5607.90.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0?
5607.90.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5607.90.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
5607.90.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt > 560790 andere > 56079090 andere > 5607909090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5607.90.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5607.90.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11311/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5607.90.90.90.0?
Warennummer 5607.90.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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