Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5608.19: Geknüpfte Netze, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5608.19 steht für Geknüpfte Netze, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5608.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5608.19
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
  3. 5608.19Geknüpfte Netze, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5608.19

HS-Code5608.196 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/434/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-21

Konfektioniertes Netz - aus Geweben aus lt. Antrag Polyethylen (= synthetischer Spinnstoff), - mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen (Durchmesser: ca. 1,3 mm), - in Form eines 100 m langen und 3,20 m breiten Gewebezuschnitts, der aus zwei 1,60 m breiten Gewebebahnen besteht, die zusammengenäht wurden (durch Zusammennähen in der Breite konfektioniert), - zur Verwendung als Kulturschutznetz im Freien, u.a. zum Schutz von Kohlfliege, Möhren- fliege, Rettichfliege, Kohleule, Kohlweißling usw..

DEF/5082/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-11-02

Konfektioniertes Netz (lt. Antrag: "Insektenschutzlamelle") - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, undichten Kettengewirken aus (lt. Antrag) Polyester (= synthetischer Spinnstoff), - mit offenen, nicht verschiebbaren, runden Zellen (Durchmesser: ca. 2 mm), - mit den Abmessungen (flachliegend) von 28,5 x 220 cm - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (= konfektioniert); in den breiten Saum ist eine Kunststoffplatte zum Beschweren eingearbeitet, - wird als Insektenschutz in der Art eines Fliegengitters verwendet; lt. Antrag werden vier "Lamellen" mittels einer Klemmleiste am Außenrahmen einer Tür (z.B. Balkontür) nebeneinander befestigt (je nach Breite der Tür), die einzelnen Lamellen hängen lose nach unten, - aufgrund des Verwendungszwecks (Fliegengitter an Außenrahmen von Balkontüren) keine Gardine der Position 6303 und auch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - im Hinblick auf den Umfang und die funktionale Bedeutung (Insektenschutz) bestimmt der Spinnstoff den Charakter der zusammengesetzten Ware

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …

Pos. 5608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.19?

Die Zolltarifnummer 5608.19 umfasst Geknüpfte Netze, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.19?

Der Drittlandszollsatz für 5608.19 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5608.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.19?

5608.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5608.19 im Zolltarif eingeordnet?

5608.19 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.19 erfasst, zum Beispiel DEF/434/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.19?

HS-Unterposition 5608.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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