Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5608.19.19: Geknüpfte Netze, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5608.19.19 steht für Geknüpfte Netze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5608.19.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5608.19.19
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
  3. 5608.19aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
  4. 5608.19.19Geknüpfte Netze, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5608.19.19

HS-Code5608.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5608.19.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31253/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- teilweise mit einem bedruckten Pappkarton umhüllt, -- annähernd trapezförmig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 55 cm x 27 cm bis 36 cm, -- aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Spinnstoffen (Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, -- in einem Rahmen mit einem Griff aus Kunststoff befestigt, -- kann an einer Teleskopstange angebracht werden, -- dient der Reinigung von Schwimmbädern, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

DEBTI432/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-25

Konfektioniertes Netz, sog. Katzenschutznetz für Balkone, Foto siehe Anlage, - mit Montagematerial (einem Spannseil, Kabelbindern, Haken und Dübeln) in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 4 m x 3 m, - aus transparenten, synthetischen Monofilen (laut Antrag Nylon; mit einem Durchmesser von ca. 0,5 mm), - mit offenen, abgeknoteten (nicht verschiebbaren) Zellen (Maschenweite laut Antrag 3 cm x 3 cm), - an den Ecken mit angeknoteten, kontrastfarbenen Streifen aus Kunststoff, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

DEBTI12252/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-19

Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von ca. 18 cm x 26 cm, -- aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Spinnstoffen (Polyamid) mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen (Breite: ca. 1 mm), -- am oberen Rand offen und mit einem verengenden Kordelzug mit Stopper ausgestattet, -- innen an den Längsseiten mit einem gewebten Band eingefasst, -- soll als Netztasche (Spinnstofftasche) verwendet werden, - nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Polyamid, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

DEBTI28925/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Konfektioniertes Netz, sog. Laubkescher White, Foto siehe Anlage, - teilweise mit einem bedruckten Pappkarton umhüllt, - annähernd trapezförmig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 55 cm x 27 cm bis 36 cm, - aus einem einfarbigen, undichten Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - in einem Rahmen mit einem Griff aus Kunststoff befestigt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - kann an einer Teleskopstange angebracht werden, - dient der Reinigung von Schwimmbädern. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

DEBTI8105/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Konfektioniertes Netz, sog. Autosicherheitsnetz/Schutznetz, Foto siehe Anlage, - zusammen mit Befestigungsmaterial in einer Blisterpackung verpackt, - annähernd rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 86 cm x 64 cm, - aus einem netzartigen, undichten Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon), mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, u. a. somit keine Ware der Position 5609, - an den Ecken mit Befestigungsvorrichtungen (Ringe aus unedlem Metall, Kunststoffkleinteile) versehen, - an den Rändern mit einer durchgezogenen, elastischen Kordel, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Schutznetz der Transportsicherheit in Autos, stellt sich jedoch nicht als erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Beförderungsmittel bestimmtes Zubehör dar. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

NLBTI2020-1186Erteilt von NLGültig bis 2024-04-01

Een vierkant geconfectioneerd net met –volgens opgave- de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het borgen van een lading; - van elastisch draad omwoeld met polyamidegarens; - door knopen in de vorm van een net gebracht; - aan de randen voorzien van 12 haken van met kunststof bekleed staal; - de haakpunten zijn voorzien van een dop van kunststof; - met (5 x 5) 25 mazen; - een maaswijdte van ongeveer 15 centimeter.

DEBTI5968/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-07

Konfektioniertes Netz, sog. Popup Wäschekorb, Foto siehe Anlage, - zylinderförmig; mit einem Durchmesser von ca. 46 cm und einer Höhe von ca. 64 cm, - mit Seitenteilen aus undichten, einfarbigen Kettengewirken mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen und einem Bodenteil, einem Deckel sowie im Bereich der Kanten aus einem einfarbigen Gewebe; beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag Nylon (synthetischen Chemiefasern), - am oberen Rand mit zwei Trageschlaufen aus Geweben, einem Reißverschluss und Klettverschlüssen ausgestattet, - mit einem eingenähten, spiralförmigen Metalldraht, der beim Lösen der Klettverschlüsse wie eine Feder aufspringt und den Wäschekorb aufrecht stehen lässt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Wortlaut der Position genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304, - aufgrund der Verwendung als Wäschekorb kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - aufgrund der Gesamtbeschaffenheit (u. a. kein stabiler Rahmen) auch kein Möbel der Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die konfektionierten Netze den Charakter der Ware, u. a. somit keine Ware der Position 6307. "Konfektioniertes Netz (Wäschesammler), aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Nylon, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

DEBTI30152/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-25

Konfektioniertes Netz, sog. BMW Netztasche ZURRFIX, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 18 cm x 26 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus laut Antrag Polyamid (synthetischer Spinnstoff) mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen (Breite: ca. 1 mm); nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, - am oberen Rand offen und mit einem verengenden Kordelzug mit Stopper ausgestattet, - innen an den Längsseiten mit einem gewebten Band eingefasst (u. a. somit konfektioniert), - soll laut Antrag als Netztasche verwendet werden, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken i. S. der Position 6305. "Konfektioniertes Netz, aus synthetischen Spinnstoffen, kein Fischernetz, aus Polyamid, nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …

Pos. 5608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.19.19?

Die Zolltarifnummer 5608.19.19 umfasst Geknüpfte Netze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.19.19?

Der Drittlandszollsatz für 5608.19.19 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5608.19.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.19.19?

5608.19.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5608.19.19 im Zolltarif eingeordnet?

5608.19.19 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560819 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.19.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.19.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI31253/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.19.19?

KN-Code 5608.19.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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