Zolltarifnummer 5608.90.00.90: Geknüpfte Netze, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5608.90.00.90 steht für Geknüpfte Netze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5608.90.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5608.90.00.90
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
- 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
- 5608.90andere
- 5608.90.00andere
- 5608.90.00.90Geknüpfte Netze, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5608.90.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Konfektioniertes Netz, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen von laut Antrag 38 cm (Breite) x 38 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe); nicht formstabil, - aus einem Gewirke aus Papiergarnen; mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einem eingenähten Futter aus Geweben aus Spinnstoffen, - innen mit einem angenähten Einsteckfach, - an der Oberseite mit einem Reißverschluss verschließbar, - mit Tragegriff ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als konfektionierte Ware aus Netzstoffen nicht von der Position 4202 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Netz den Charakter der Ware. "Konfektioniertes Netz, aus Spinnstoffen, aus Papiergarnen"
Obst- und Gemüsebeutel, Foto siehe Anlage, - zwei Stück mit einer bedruckten Pappbanderole zusammen verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag ca. 30 cm x 40 cm, - aus einfarbigen Kettengewirken aus laut Antrag Baumwolle; mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - am oberen Rand offen und mit einem eingezogenen Zugband zu verengen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - soll beim Einkauf von losem Obst und Gemüse verwendet werden; erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6305, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Konfektioniertes Netz (Obst- und Gemüsebeutel), aus Baumwolle"
Konfektioniertes Netz, sog. Ranknetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Papierbanderole verpackt, - nahezu quadratisch, laut Antrag mit einer Breite und einer Länge von 180 cm, - aus gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute (pflanzlicher Spinnstoff), - mit einem Titer von laut Antrag 3720 dtex, somit keine Bindfäden, - mit offenen, abgeknoteten (nicht verschiebbaren) Zellen, - an den Ecken mit angeknoteten Aufhängeschlaufen versehen (somit konfektioniert), - stellt sich als konfektioniertes Netz dar, somit keine Ware der Position 5804. "Konfektioniertes Netz, aus Spinnstoffen, aus Jute"
Article confectionné, de type filet de lavage en coton comportant un cordon resserrant. Présenté sous 2 formats, de forme rectangulaire ou carrée, ce filet permet de laver du linge en machine à laver. L'article est conditionné sous cavalier carton. Dimensions : 40x50cm et 30x30cm
Konfektioniertes Netz, sog. Retro Einkaufsnetz m. Druck, Art.Nr. 903137, Foto siehe Anlage, - annähernd halbrund; in den Abmessungen (B x H) von laut Antrag ca. 38 cm x 38 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus laut Antrag Baumwolle; mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einer Randeinfassung am oberen, offenen Rand, die auch die Tragegriffe bildet, aus Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - im oberen Drittel des Netzes auf der Vorder- und Rück- bzw. Innenseite jeweils mit einem aufgenähten trapezförmigen, bedruckten Zuschnitt (Abmessungen (B x H) von ca. 29,5 cm x 12,5 cm) aus einem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Position 4202. "Konfektioniertes Netz (Einkaufsnetz), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"
Article textile confectionné, se présentant sous la forme d’un filet réutilisable (100 % coton), doté d’un cordon resserrant, de forme rectangulaire. Cet article, destiné à contenir divers objets, est conditionné pour la vente au détail par lot de 3 unités.
Article textile confectionné, se présentant sous la forme d’un filet à provisions (100 % coton), doté de anses à couleur contrastante.
Konfektioniertes Netz, sog. Netztasche, Foto siehe Anlage, - halbrund; in den Abmessungen (L x B) von ca. 35 cm x 40 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einer eingenähten Randeinfassung am oberen, offen Rand, die zusätzlich Tragegriffe bildet, aus Gewirken aus Spinnstoffen, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.90.00.90?
Die Zolltarifnummer 5608.90.00.90 umfasst Geknüpfte Netze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.90.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 5608.90.00.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5608.90.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.90.00.90?
5608.90.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5608.90.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
5608.90.00.90 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560890 andere > 56089000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.90.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.90.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI36305/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.90.00.90?
TARIC-Code 5608.90.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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