Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0: Geknüpfte Netze, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0 steht für Geknüpfte Netze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5608.90.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 56. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5608.90.00.90.0
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
  3. 5608.90andere
  4. 5608.90.00andere
  5. 5608.90.00.90andere
  6. 5608.90.00.90.0Geknüpfte Netze, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0

HS-Code5608.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5608.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5608.90.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5608.90.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45541/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Konfektioniertes Netz, sog. Jute-Ranknetz, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Papierbanderole umwickelt, - nahezu rechteckig, laut Antrag mit einer Breite von 180 cm und einer Länge von 180 cm, - aus gezwirnten Garnen aus laut Antrag Jute, - mit einem Titer von ca. 12.940 dtex, somit keine Bindfäden, - mit offenen, abgeknoteten (nicht verschiebbaren) Zellen, u. a. somit keine Ware der Position 5310, - an den Ecken mit angeknoteten Aufhängeschlaufen versehen (somit konfektioniert). "Konfektioniertes Netz, aus Spinnstoffen, aus Jute"

DEBTI22844/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-06

Konfektioniertes Netz, sog. Netztasche, Art. 749977, Foto siehe Anlage, - halbrund; in den Abmessungen von laut Antrag 34 cm x 32 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus laut Antrag Baumwolle; mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einer eingenähten Randeinfassung am oberen, offen Rand und angenähten Tragegriffen aus Gewirken aus Spinnstoffen, - durch Zusammennähen konfektioniert. "Konfektioniertes Netz, aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"

DEBTI35157/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-27

Konfektioniertes Netz, sog. Tragetasche Netzform, Foto siehe Anlage, - halbrund; in den Abmessungen (L x B): ca. 30 cm x 25 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, - mit einer eingenähten Randeinfassung am oberen, offen Rand und angenähten Tragegriffen aus Gewirken aus Spinnstoffen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als konfektionierte Ware aus Netzen nicht von der Position 4202 erfasst. "Konfektioniertes Netz, aus Baumwolle"

DEF/7318/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-11-28

Konfektioniertes Netz, sog. Fischernetz, siehe Foto, - aus Spinnstoffgarnen aus laut ergänzenden Antragsangaben 100% Baumwolle, - rechteckig gearbeitet, in den Abmessungen laut Verpackung ca. 300 x 230 cm, mit offenen, nicht verschiebbaren, quadratischen Zellen (Zellengröße: 3 x 3 cm), - an beiden Längsseiten jeweils mit einem Seil verknotet (somit konfektioniert); an einem Seil sind 8 Schwimmer aus Kork angebracht, - soll laut Antrag als Dekorationsgegenstand verwendet werden; jedoch keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da es sich um ein funktionsfähiges Netz handelt.

DEF/1610/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-09

Konfektioniertes Netz; lt. Antrag: Fischernetz als Dekogegenstand, siehe Foto, - aus Spinnstoffgarnen aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - rechteckig gearbeitet, in den Abmessungen ca. 120 x 250 cm, mit offenen, nicht verschiebbaren, quadratischen Zellen (Zellengröße: 5 x 5 cm), - eine der beiden schmaleren Netzseiten wird mit einem ca. 20 cm langen Garnstück zusammengebunden, das zu zwei kleinen Aufhängeschlaufen verknotet wird; die andere Seite wird durch ein verlängertes Garnstück des Netzendes zusammengebunden (=konfektioniert) - soll als Dekorationsgegenstand verwendet werden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5608

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen Diese Netze sind Erzeugnisse mit offenen, abgeknoteten Zellen, die mit der Hand oder maschinell hergestellt sind. Sie gehören nur dann hierher, im Gegensatz zu den Netzstoffen der Pos. 5804, wenn sie aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607 hergestellt sind und in Stücken oder als Meterware gestellt werden. 2) Konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen Im Gegensatz zu den Erzeugnissen des vorangehenden Absatzes 1) können die konfektionierten Waren dieser Gruppe mit Spinnstoffgarnen hergestellt sein und ihre offenen Zellen können abgeknotet oder nicht abgeknotet oder anders hergestellt sein. …

Pos. 5608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Konfektionierte Miniaturnetze aus Nylongarnen von etwa 8 x 8 cm bzw. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0 umfasst Geknüpfte Netze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5608.90.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 5608.90.00.90.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5608.90.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 560890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0?

5608.90.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5608.90.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

5608.90.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN > 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen > 560890 andere > 56089000 andere > 5608900090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5608.90.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5608.90.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45541/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5608.90.00.90.0?

Warennummer 5608.90.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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