Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0: Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0 steht für Fußbodenbeläge aus Kokosfasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5702.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5702.20.00.00.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
  3. 5702.20Fußbodenbeläge aus Kokosfasern
  4. 5702.20.00.00.0Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0

HS-Code5702.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5702.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5702.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5702.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI20909/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-09

Fußbodenbelag, sog. Gummi-Kokosmatte, Foto siehe Anlage, - halbkreisförmig, in den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 75 cm, - aus einem Gewebe aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), somit keine Ware der Position 5703, - mit Flor in Fächerform; weder getuftet noch beflockt, - auf einer Unterlage (Rückenbeschichtung) aus laut Antrag Kautschuk aufgebracht, die seitlich ca. 3 cm über die Abtretfläche aus Kokos hinausragt und einen Rand bildet (konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DEBTI54375/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-24

Fußmatte, sog. Fußmatte aus Gummi mit Kokosfasern, Art. 6467600241, Foto siehe Anlage, - halbkreisförmig (konfektioniert); in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- gewebt; ohne Flor, -- aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), -- musterbildend sowie im Randbereich mit einem ca. 2,5 cm breiten Streifen aus laut Antrag Kautschuk bedruckt, -- mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk versehen, -- ohne Hinweise aus Handarbeit, - weder getuftet noch beflockt, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf, - bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 40. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DEBTI28516/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-25

Fußmatte, sog. Kokosmatte, Art. NAN7140868, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 40 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), -- gewebt; mit Flor; weder getuftet noch beflockt, -- ohne Hinweise aus Handarbeit, -- im Randbereich mit einer Rückenbeschichtung versehen, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DE12368/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-09

Fußmatte, sog. Kokosfußmatte, Art. NAN3183891, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 40 cm, - lt. Untersuchungsergebnis: -- aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), -- gewebt; mit Flor; weder getuftet noch beflockt, -- ohne Hinweise aus Handarbeit, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - die Ware weist aufgrund ihrer Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DE5243/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-06

Fußbodenbelag, sog. Fußmatte aus Kokosfasern, Order-Nummer 158813, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 40 cm x 59 cm; mit einer Dicke von etwa 2 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff; kein Flechtstoff), -- gewebt; mit Flor; weder getuftet noch beflockt, - ohne Hinweise aus Handarbeit, - auf der Vorderseite mit einem Schmetterlings-Motiv und mit einem Schriftzug WELCOME bedruckt, - weist durch seine Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DE24542/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-29

Fußbodenbelag (Fußabtreter), sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 75 cm x 45 cm, - mit einer Dicke von etwa 0,9 cm, - aus einem Gewebe aus Fasern aus laut Antrag Kokos (pflanzlicher Spinnstoff); partiell mit Kautschuk versehen (konfektioniert), so dass ein florales Muster und ein Schriftzug entstanden sind, - auf einer Unterlage aus laut Antrag Kautschuk aufgebracht, die seitlich etwa 3 cm über die Abtretfläche aus Kokos hinausragt, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich; weder getuftet noch beflockt, - bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die Ver- wendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend, - kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DE22986/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-20

Fußbodenbelag (Fußabtreter), sog. Kokosmatte, siehe beigefügtes Foto, - rechteckig; in den Abmessungen: 60 cm x 40 cm, - mit einer Dicke von 2,5 cm, - gewebt; mit einem eingewebten Flor aus lt. Antrag Kokos (Spinnstoff; kein Flechtstoff), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - weder getuftet noch beflockt, - die Spinnstoffe bilden die Schauseite der Ware bei deren Verwendung; die Ware weist aufgrund seiner Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf.

DE23433/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-20

Fußbodenbelag (Fußabtreter), sog. Kokos-Gummimatte, gebleicht, siehe beigefügtes Foto, - rechteckig; in den Abmessungen: 60 cm x 40 cm, - gewebt; mit einem eingewebten Flor aus lt. Antrag Kokos (Spinnstoff; kein Flechtstoff), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - weder getuftet noch beflockt, - mit stellenweise (rechteckig) entferntem Flor; an diesen Stellen mit einer nur oberflächlich aufgebrachten Kautschukschicht versehen (konfektioniert), - auf einer Unterlage aus lt. Antrag Kautschuk aufgebracht, die seitlich über die Abtretfläche aus Kokos ca. 2 cm hinausragt, - bei der aus Spinnstoff und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die Verwendung als Fußmatte der Spinnstoff charakterbestimmend, - die Spinnstoffe bilden die Schauseite der Ware bei deren Verwendung; die Ware weist aufgrund seiner Dicke, Steifheit und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den Teppichen dieser Position gehören: 1) Wilton-Teppiche (Tournay-Teppiche) und ähnliche Teppiche, die aus einem starken Grundgewebe bestehen, das entweder von einer Velours-Oberfläche, d. h. von einer Oberfläche aus senkrecht nebeneinander stehenden Florfäden (oder Büscheln), oder von einer Schlingen-Oberfläche verdeckt ist. Die Oberfläche dieser Teppiche wird aus zusätzlichen Kettfäden (Polfäden) gebildet, die länger sind als die anderen Kettfäden und während des Webens mit Hilfe von vorübergehend eingelegten Metalleisten (Ruten) auf der Oberseite des Gewebes Schlingen bilden. Wenn die Schlingen aufgeschnitten sind, so dass sie einen Flor bilden, handelt es sich um Velours-Teppiche (Florteppiche, Abbildung 4). …

Pos. 5702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …

Pos. 5702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …

Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0 umfasst Fußbodenbeläge aus Kokosfasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5702.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5702.20.00.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5702.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0?

5702.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5702.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5702.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche > 570220 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5702.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5702.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI20909/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0?

Warennummer 5702.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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