Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5702.49.00: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5702.49.00 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5702.49.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5702.49.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
  3. 5702.49aus anderen Spinnstoffen
  4. 5702.49.00Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5702.49.00

HS-Code5702.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5702.49.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33367/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Fußbodenbelag, sog. Badvorleger, Frottierwäsche Joy Kanalborte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, mit den Abmessungen (B x L) von ca. 50 cm x 70 cm, - aus einem ca. 5 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger z. B. vor die Badewanne oder Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"

DE3857/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-24

Teppich, sog. Handgearbeiteter Fransenteppich, 44447/00, Foto siehe Anlage, - in rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B): ca. 88 cm x 60 cm, - aus einem Gewebe mit Floroberfläche, mit -- einem Grund aus laut Antrag 85% Baumwolle und 15% anderen Spinnstoffen und -- einem Flor aus laut Antrag 100 % Baumwolle; der Flor wird durch zugeschnittene, eingewebte Gewebestreifen gebildet, - mit einer Dicke von ca. 5,6 mm ohne Flor, - an den Rändern der Schmalseiten durch geknüpfte Fransen aus den Fäden der Waren selbst befestigt (somit konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher, handgewebter Teppich, - weder getuftet noch beflockt, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit als Fußbodenbelag. "Teppich, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"

NLRTD-2008-000748Erteilt von NLGültig bis 2014-05-26

Een geweven deurmat met onder andere de volgende (uiterlijke) kenmerken: - afmetingen ongeveer 45 x 75 cm; - dikte ongeveer 2,3 cm; - rechthoekig van vorm; - met een grondweefsel van kokos; - met een tweetal poolweefsels van zeegras en kokos; - het geverfde poolweefsel van kokos vormt de binnenste baan en heeft een breedte van ongeveer 19 cm; - de twee buitenste banen worden beide gevormd door een poolweefsel van zeegras en hebben elk een breedte van ongeveer 11,5 cm; - ter versiering is in een contrasterende kleur de middelste baan voorzien van het woord "welcome". De mat ontleent zijn wezenlijk karakter aan het poolweefsel van zeegras.

DEF/3236/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-08-24

Teppich, lt. Antrag "Flurmatte", Art.-Nr. FM 4587-c" - gewebt, mit einem Grund und einem Flor aus Baumwolle, - an den Schmalseiten gesäumt (konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ein denen ähnlicher Teppich, - weist durch seine Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelages auf.

NLRTD-2008-000732Erteilt von NLGültig bis 2008-11-25

Een deurmat met onder andere de volgende (uiterlijke) kenmerken: - afmetingen ongeveer 45 x 75 cm; - half rond van vorm; - voorzien van een weefsel van kokos met pool, geperst tussen twee rubber sheets; - de bovenzijde is voorzien van een siermotief. De mat ontleent zijn wezenlijk karakter aan de kokosvezels.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den Teppichen dieser Position gehören: 1) Wilton-Teppiche (Tournay-Teppiche) und ähnliche Teppiche, die aus einem starken Grundgewebe bestehen, das entweder von einer Velours-Oberfläche, d. h. von einer Oberfläche aus senkrecht nebeneinander stehenden Florfäden (oder Büscheln), oder von einer Schlingen-Oberfläche verdeckt ist. Die Oberfläche dieser Teppiche wird aus zusätzlichen Kettfäden (Polfäden) gebildet, die länger sind als die anderen Kettfäden und während des Webens mit Hilfe von vorübergehend eingelegten Metalleisten (Ruten) auf der Oberseite des Gewebes Schlingen bilden. Wenn die Schlingen aufgeschnitten sind, so dass sie einen Flor bilden, handelt es sich um Velours-Teppiche (Florteppiche, Abbildung 4). …

Pos. 5702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …

Pos. 5702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …

Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5702.49.00?

Die Zolltarifnummer 5702.49.00 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5702.49.00?

Der Drittlandszollsatz für 5702.49.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5702.49.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570249. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5702.49.00?

5702.49.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5702.49.00 im Zolltarif eingeordnet?

5702.49.00 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche > 570249 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5702.49.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5702.49.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI33367/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5702.49.00?

KN-Code 5702.49.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.