Zolltarifnummer 5702.49.00.90: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5702.49.00.90 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5702.49.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5702.49.00.90
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
- 5702Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
- 5702.49aus anderen Spinnstoffen
- 5702.49.00andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen
- 5702.49.00.90Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5702.49.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - 2 Stück in einem Polybeutel mit bedruckter Pappeinlage verpackt, - rechteckig, mit den Abmessungen (B x L) von laut Antrag 50 cm x 80 cm, - aus einem ca. 4 mm dicken, einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - auf der Rückseite rutschhemmend ausgerüstet, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, - wird als Vorleger z. B. vor die Badewanne und Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
Article textile, de type tapis pour contour de WC, tissé, non touffeté, ni floqué, à velours, confectionné à partir d’un tissu bouclé de coton, dont les boucles ont été coupées afin de former une surface veloutée. L’article est ourlé sur tous ses bords. Dimensions : 45 × 50 cm.
Tapis de bain, en tissu, de coton (100%), bouclé du genre éponge, de dimensions 60 x 60 cm environ, avec des motifs grecs, dont les bordures sont bordées d'un biais. Dimensions 60 x 60 cm environ.
Fußbodenbelag, sog. Badematte Classico mit Bordüre, Art. 10000811, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 10 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 70 cm, - aus einem Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
Fußbodenbelag, sog. Badematte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 80 cm, - aus einem einfarbigen Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird als Vorleger vor die Badewanne oder Dusche gelegt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
Teppich, sog. Baumwollteppich, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 150 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe mit einem musterbildenden Flor aus laut Antrag Baumwolle, somit keine Ware der Unterposition 5702 99, - an beiden Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert) sowie mit sieben sog. Quasten ausgestattet. "Teppich, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie und ähnlicher handgewebter Teppich, kein Fußbodenbelag aus Kokosfasern, mit Flor, aus Baumwolle"
Tapis de bain, en tissu 100% coton, bouclé du genre éponge, de dimensions 60 x 60 cm environ, avec des motifs grecs, dont les bordures sont bordées d'un biais.
Tapis, de type tapis pour contour de WC, tissé, non touffeté, ni floqué, à velours, confectionné à partir d’un tissu bouclé de coton, dont les boucles ont été coupées afin de former une surface veloutée. L’article est ourlé sur tous ses bords. Dimensions : 45 × 50 cm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den Teppichen dieser Position gehören: 1) Wilton-Teppiche (Tournay-Teppiche) und ähnliche Teppiche, die aus einem starken Grundgewebe bestehen, das entweder von einer Velours-Oberfläche, d. h. von einer Oberfläche aus senkrecht nebeneinander stehenden Florfäden (oder Büscheln), oder von einer Schlingen-Oberfläche verdeckt ist. Die Oberfläche dieser Teppiche wird aus zusätzlichen Kettfäden (Polfäden) gebildet, die länger sind als die anderen Kettfäden und während des Webens mit Hilfe von vorübergehend eingelegten Metalleisten (Ruten) auf der Oberseite des Gewebes Schlingen bilden. Wenn die Schlingen aufgeschnitten sind, so dass sie einen Flor bilden, handelt es sich um Velours-Teppiche (Florteppiche, Abbildung 4). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 692/2010 der Kommission vom 30. Juli 2010 (ABL EU Nr. L 201, Seite 23) (RV L 201/10): 1. Ware, halbkreisförmig, etwa 75 cm lang und 45 cm breit, bestehend aus einem dicken Gewebe aus Spinnstoff (versponnene Kokosfaser), das den Großteil der Oberfläche bildet, sowie einer Rückseite aus Kautschuk. Die Ware ist mit einer Zierleiste aus Kautschuk eingefasst (Türvorleger) (siehe Abbildung 652) Unterposition 5702 20 00 Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a) zu Kapitel 40, der Anmerkung 1 zu Kapitel 46, der Anmerkung 1 zu Kapitel 57 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5702 und 5702 20 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Badematten/Duschvorlagen aus Schlingengeweben, nach Art der Frottiergewebe, mit einer Länge von ca. 80 cm, einer Breite von ca. 50 cm, einer Dicke von etwa 4 bis 6 mm, die an allen Seiten gesäumt und somit konfektioniert sind, als „andere gewebte Fußbodenbeläge aus Spinnstoffen“ in Position 5702 des gemeinsamen Zolltarifs einzureihen. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 195. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. …
1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5702.49.00.90?
Die Zolltarifnummer 5702.49.00.90 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5702.49.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 5702.49.00.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5702.49.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570249. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5702.49.00.90?
5702.49.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5702.49.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
5702.49.00.90 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche > 570249 aus anderen Spinnstoffen > 57024900 andere, mit Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5702.49.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5702.49.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26188/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5702.49.00.90?
TARIC-Code 5702.49.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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