Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5704.90.00: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5704.90.00 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5704.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5704.90.00
Drittlandszoll
6,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5704Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
  3. 5704.90andere
  4. 5704.90.00Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5704.90.00

HS-Code5704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5704.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI51/445716/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-08-25

Dle poskytnutých údajů se jedná o čistící podlahovou rohož, určenou k zachytávání nečistot a vlhkosti z obuvi. Používá se ve vstupních prostorech budov. Nášlapnou vrstvu tvoří vpichovaná (jehlová) plsť z polyesterových vláken. Spodní část výrobku tvoří vrstva z PVC, která zajišťuje stabilitu výrobku a omezuje pronikání vlhkosti na podlahu. Nejedná se o tkaný, pletený, vázaný ani všívaný výrobek. Rozměr: 600 × 900 mm.

DEBTI7960/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Fußmatte, Fotos siehe Anlage, - rechteckig, - aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), - partiell mit laut Antrag Kautschuk (Gummi) so versehen, dass die Spinnstoffe ein Muster aufweisen, - weder gewebt noch getuftet, - mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Kautschuk (Gummi), - dient als Fußabtreter, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eigenständiges Einzelstück dar (keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter ist der Spinnstoff charakter- bestimmend. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliesen"

FRBTIFR-BTI-2023-00375Erteilt von FRGültig bis 2026-03-06

Tapis de sol, de forme rectangulaire, constitué d’un plancher en feutre aiguilleté et de fils supplémentaires formant les boucles coupées en fibres synthétiques (polypropylène). Le plancher est imprégné d’une plaque noire en matière plastique alvéolaire (polychlorure de vinyle) formant le dessous du tapis et les bordures de finition du dessus. Il s’agit d’un tapis non touffeté ni floqué, confectionné. Cet article est destiné à être utilisé pour l'essuyage des pieds en entrant dans les bâtiments.

FRBTIFR-BTI-2023-00373Erteilt von FRGültig bis 2026-03-06

Tapis de sol, de forme rectangulaire, constitué d’un plancher en feutre aiguilleté et de fils supplémentaires formant les boucles coupées en fibres synthétiques (polypropylène). Les fils noirs sont des monofilaments rendant la surface rugueuse. Le plancher est imprégné d’une plaque noire en matière plastique alvéolaire (polychlorure de vinyle) formant le dessous du tapis et les bordures de finition du dessus. Il s’agit d’un tapis non touffeté, ni floqué. Cet article est destiné à être utilisé pour l'essuyage des pieds en entrant dans les bâtiments.

DEBTI1567/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-09

Fußbodenbelag, sog. saugfähige Fußmatte, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag ca. 90 cm x 60 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer ca. 4 mm dicken, schwarzen, oberen Lage (Schauseite) aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, die zusätzlich an der Oberfläche thermisch verfestigt ist, -- mit einer ca. 3,7 mm dicken, weißen Einlage aus Vliesstoff (meltblown) aus synthetischen Chemiefasern, die mit der Außenlage durch eine Naht verbunden ist, -- mit einer ca. 4 mm dicken, schwarzen Zwischenlage aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer klarsichtigen Zwischenlage aus einer Kunststofffolie, -- mit einer ca. 2 mm dicken, weißen, unteren Lage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, -- auf der Rückseite mit einer Abdeckfolie aus Kunststoff versehen, - nicht getuftet oder beflockt, - an den Rändern mit einem Gewirkeband eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich als eigenständiges Einzelstück dar (keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Filz und der Vliesstoff gleichbedeutend, nach der Dicke und dem äußeren Erscheinungsbild bestimmt jedoch der die Schauseite bildende Filz den Charakter der Ware. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese"

NLBTI2021-0700Erteilt von NLGültig bis 2024-11-26

Een deurmat voor gebruik buitenshuis met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het afvegen van de zolen van schoenen; - een frame van aluminium, met aan de lengte zijde schuin oplopende stroken aluminium; - ingelegde repen van naaldvilt van polypropyleen; - rechthoekig, met afmetingen van 40 x 60 cm; - het vilt, een textielstof, bevindt zich aan de bovenzijde van de mat.

PLBTIWIT-2021-000580Erteilt von PLGültig bis 2024-05-18

Pokrycie włókiennicze wykonane z włókien poliestrowych odcinkowych połączonych za pomocą kauczuku syntetycznego oraz igłowania tworząc filc igłowany/ włókninę. Od spodu wyrób jest pokryty warstwą tworzywa sztucznego (polietylen). Produkt przeznaczony do wykorzystania jako wykładzina do wnętrz pojazdów samochodowych. Masa powierzchniowa 588±84 g/m2. Artykuł dostępny w kilku kolorach: czarny, pomarańczowy, beż, prezentowany w rolkach o szr. ok. 185 mm, dł. ok. 100 m.

FRBTIFR-BTI-2019-17587Erteilt von FRGültig bis 2023-01-26

Rouleau de feutre non aiguilleté, constitué de filaments synthétiques de polyester, recouvert sur une face d’un film en matière plastique de polyamide non alvéolaire. La matière textile est prédominante (80 %). L’article est destiné à servir de tapis pour les planchers d’automobiles. Les rouleaux sont conditionnés sur des palettes.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5704

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz. Hinsichtlich des Begriffs „Filz“ siehe die Erläuterungen zu Pos. 5602. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Fliesen, gewöhnlich aus Filz wie Wolle oder Tierhaaren. 2) Fußbodenbeläge aus Nadelfilz, die auf der Rückseite im Allgemeinen mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt oder überzogen sind, um die Widerstandsfähigkeit des Ganzen zu erhöhen oder die Erzeugnisse rutschfest zu machen.

Pos. 5704

Zu Unterposition 5704 90: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (176 cm lang x 88 cm breit x 6 mm dick), bestehend aus zwei Schichten von Nadelfilz aus Polyester, einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 35 ° C, Hoch: 45 ° C). Nach den Hinweisen in der Gebrauchsanweisung und auf der Reglereinheit soll die Ware nicht ohne einen zusätzlichen Bezug verwendet werden, um das Risiko von Verbrennungen zu vermeiden. Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.

Kapitel 57

1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5704.90.00?

Die Zolltarifnummer 5704.90.00 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5704.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 5704.90.00 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5704.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5704.90.00?

5704.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5704.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

5704.90.00 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert > 570490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5704.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5704.90.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI51/445716/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5704.90.00?

KN-Code 5704.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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