Zolltarifnummer 5704.90.00.90: Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5704.90.00.90 steht für Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5704.90.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 57. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5704.90.00.90
- Drittlandszoll
- 6,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
- 5704Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
- 5704.90andere
- 5704.90.00andere
- 5704.90.00.90Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5704.90.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tapis de pied, confectionné en feutre de polyester sur un plancher en caoutchouc, en forme de demi-lune. Le dessus est orné de motifs colorés. Dimensions : 45 x 70 cm
Een tapijt voor een automobiel met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - bestemd voor montage in een motorvoertuig; - voor het bedekken van de vloer in één van de ruimtes van het voertuig; - vervaardigd van elastisch naaldgetouwvilt van polyester; - in een enigszins rechthoekige vorm waarin uitsnijdingen, inkepingen en gaten zijn aangebracht.
Varen er et rundt, gråt gulvtæppe af tynd filt. Langs kanten er der pyntesting af groft garn. På oversiden af varen er der pålimet flettede, rød/hvide julehjerter af filt. Varen er et såkaldt juletræstæppe og anbringes på gulvet under et juletræ. Varen beskytter gulvet mod fx grannåle og slid fra juletræsfoden. Varen er af filt fremstillet af polyester. Den modtagne vareprøve måler 120 cm i diameter.
Tapis de sol, confectionné, de forme rectangulaire, avec les bords arrondis, imprimé, dont la face supérieure est en matière textile (feutre aiguilleté de fibres synthétiques de polyester), non fait à la main, et dont la face inférieure est en matière plastique (PVC). Le tapis se décline en différents modèles. Dimensions : 40 x 60 cm / 45 x 75 cm / 45 x 120cm / 50 x 150 cm.
Fußmatte, sog. Fußmatte Stone, Art.Nr. 44370009-01, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von 60 cm x 40 cm, -- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern, -- weder gewebt noch getuftet, -- mit einer Rückenbeschichtung aus Kautschuk (Gummi), -- dient als Fußabtreter, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als eigenständiges Einzelstück dar (keine Fliese), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Fußabtreter ist der Spinnstoff charakterbestimmend. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet"
Tapis de pied, confectionné, en forme de demi-lune. Le dessus est constitué de feutre (polyester) doté de motifs colorés, le plancher est en caoutchouc. Dimensions : 45 x 70 cm.
Fußbodenbeläge, sog. Mattenwagen, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 30 Fußbodenbelägen (sog. Sitzmatten) und einem Rollwagen, - gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Fußbodenbeläge, jeweils: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag ca. 48 cm x 35 cm x 0,7 cm, -- mit einer Griffaussparung versehen, -- laut Untersuchungsergebnis: --- aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen), --- weder gewebt noch getuftet, --- nicht beflockt, --- keine Fliese, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, --- mit einer Rückenbeschichtung versehen, -- kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag, - Rollwagen: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, -- in den Abmessungen von laut Antrag ca. 29 cm x 54 cm x 39 cm, -- aus Holz -- mit vier Rollen ausgestattet, -- dient der geordneten Aufnahme und Lagerung der Sitzmatten, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Fußbodenbeläge gegenüber dem Rollwagen den Charakter der Ware, u. a. somit keine Ware der Position 9403. "Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliesen, nicht handgearbeitet"
Tapis confectionné, de forme rectangulaire, imprimé de motifs représentant des animaux, dont la face supérieure est en matière textile (feutre aiguilleté en fibres synthétiques polyester) présentant un motif de lignes horizontales obtenu par traitement thermique. Le dessus est collé sur une enduction blanche de caoutchouc synthétique, qui constitue la face du dessous, muni d’alvéoles triangulaires qui lui confèrent des propriétés antidérapantes. Dimensions : 70 x 45 cm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz. Hinsichtlich des Begriffs „Filz“ siehe die Erläuterungen zu Pos. 5602. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Fliesen, gewöhnlich aus Filz wie Wolle oder Tierhaaren. 2) Fußbodenbeläge aus Nadelfilz, die auf der Rückseite im Allgemeinen mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt oder überzogen sind, um die Widerstandsfähigkeit des Ganzen zu erhöhen oder die Erzeugnisse rutschfest zu machen.
Zu Unterposition 5704 90: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (176 cm lang x 88 cm breit x 6 mm dick), bestehend aus zwei Schichten von Nadelfilz aus Polyester, einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 35 ° C, Hoch: 45 ° C). Nach den Hinweisen in der Gebrauchsanweisung und auf der Reglereinheit soll die Ware nicht ohne einen zusätzlichen Bezug verwendet werden, um das Risiko von Verbrennungen zu vermeiden. Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.
1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen" im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind (RV E5701000). 2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen (RV E5702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 5701 10 90 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche (RV G5701000).
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5704.90.00.90?
Die Zolltarifnummer 5704.90.00.90 umfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5704.90.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 5704.90.00.90 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5704.90.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 570490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5704.90.00.90?
5704.90.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5704.90.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
5704.90.00.90 steht in dieser Hierarchie: 57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN > 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert > 570490 andere > 57049000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5704.90.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5704.90.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00335. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5704.90.00.90?
TARIC-Code 5704.90.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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