Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5806.20.00: Bänder, andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5806.20.00 steht für Bänder, andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5806.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5806.20.00
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
  3. 5806.20andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
  4. 5806.20.00Bänder, andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5806.20.00

HS-Code5806.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5806.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7956/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Band, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt und in einem Pappkarton verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 5 cm und einer Länge von 5 m, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elastan (Elastomergarne); die Antragsangabe von 5 GHT Elastan kann als zutreffend angesehen werden, - auf der Rückseite musterbildend mit Kunststoff bestrichen und mit einem Abdeckpapier versehen, somit keine Ware der Position 5903. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in der Unterposition (HS) 5806 10 genannte, mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT"

DEBTI49058/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- drei Stück auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, -- als Meterware, mit einer Breite von weniger als 30 cm, -- jeweils aus einem bedruckten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern und 40 GHT Spandex (Elastomergarn), -- mit echten Webkanten an beiden Seiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in der Unterposition (HS) 5806 10 genannte, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT"

FRBTIFR-BTI-2024-04449Erteilt von FRGültig bis 2027-11-04

Ruban plat élastiqué, à lisières réelles, tissé en fibres synthétiques (81% polyester et 19 % élasthanne), d'une largeur de 2 cm. L’article est un composant utilisé dans la confection d'orthèses de poignet et ceintures lombaires.

DEBTI54434/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Band, Foto siehe Anlage, - drei Stück auf einen bedruckten Pappaufhänger gewickelt und mit einer Folie aus Kunststoff verpackt, - als Meterware, mit einer Breite von weniger als 30 cm, - jeweils aus einem bedruckten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, die Antragsangabe von 40 GHT Spandex (Elastomergarn) kann als zutreffend angesehen werden, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5806 3290, - mit echten Webkanten an beiden Seiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in der Unterposition (HS) 5806 10 genannte, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT"

DEBTI13817/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-25

Band, sog. Tape 3er-Set, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 5 cm und einer Länge von laut Antrag 5 m, - aus einfarbigen Geweben aus Elastomergarnen und laut Antrag Baumwolle; die Antragsangabe von 5 GHT Spandex (Elastomergarn) kann als zutreffend angesehen werden, - an den beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, - auf der Rückseite musterbildend mit Kunststoff bestrichen und mit einem Abdeckpapier versehen, - dient laut Antrag dem Lösen von muskulären Verspannungen und Verhärtungen. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in der Unterposition 5806 10 genannte, mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT"

ITBTIIT922104-2022-BTI0009Erteilt von ITGültig bis 2025-03-13

NASTRI ELASTICI.IL CAMPIONE PERVENUTO IN ANALISI SI PRESENTA SOTTO FORMA DI UN TESSUTO IN TRAMA DI POLIESTERE AVENTE ALTEZZA INFERIORE A 30 CM, CONTENENTE, IN PESO, 30% DI FILATI DI ELASTOMERI O DI FILI DI GOMMA E MUNITO DI CIMOSE. IL PRODOTTO VIENE UTILIZZATO NELL'ABBIGLIAMENTO E NELLE CALZATURE.

DEBTI24663/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-18

Gewebeband, sog. Gurte für Sitzbereich von Polstermöbeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, mit einer Breite von bis zu 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem buntgewebten Gewebe mit Schussfäden aus synthetischen Filamenten (synthetische Chemiefasern) und Kettfäden aus mit Spinnstoff überzogenen Fäden aus Kautschuk (laut Antrag mit einem Anteil von mehr als 5 GHT; Meterware der Position 5604) und aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augen- scheinlichen Breite von weniger als 5 mm, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in der Unterposition 5806 10 genannte, mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT"

DEBTI24665/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-18

Gewebeband, sog. Gurte für Rückenbereich von Polstermöbeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, mit einer Breite von bis zu 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem buntgewebten Gewebe mit Schussfäden aus synthetischen Filamenten (synthetische Chemiefasern) und Kettfäden aus mit Spinnstoff überzogenen Fäden aus Kautschuk (laut Antrag mit einem Anteil von mehr als 5 GHT; Meterware der Position 5604) und aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augen- scheinlichen Breite von weniger als 5 mm, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in der Unterposition 5806 10 genannte, mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5806

Zu Unterposition 5806 2000: Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe Anmerkung 13 zu diesem Abschnitt.

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.20.00?

Die Zolltarifnummer 5806.20.00 umfasst Bänder, andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 5806.20.00 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5806.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.20.00?

5806.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5806.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

5806.20.00 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580620 andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI7956/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.20.00?

KN-Code 5806.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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