Zolltarifnummer 5806.31.00.00: Bänder, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5806.31.00.00 steht für Bänder, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5806.31.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5806.31.00.00
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5806.31.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Band, Foto siehe Anlage, - zwei Stück mit bedrucktem Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 10 mm und einer Länge von 4 , 5 m, - aus Geweben aus laut Antrag Baumwolle, somit keine Ware der Position 5808, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Wäschemarkierset, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Aufbügelband: --- als Meterware, mit einer Breite von ca. 1 cm und einer Länge von ca. 3 m, --- aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle, auf der Rückseite mit Kunststoff bestrichen, ein Bestreichen ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, --- mit unechten Webkanten an beiden Längsseiten (das Bestreichen verhindert ein Ausriefeln), --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- Schablonen: --- mit einer Breite von ca. 1,2 cm und einer Länge von ca. 13,5 m, --- aus Hartkunststoff, --- mit ausgestanzten Großbuchstaben des Alphabets von A bis Z und den Ziffern 0 bis 9, -- Kugelschreiber: --- mit einer Länge von ca. 15 cm und einem Durchmesser von ca. 0,7 cm, --- mit einem sechseckigen, schwarz-weißen Gehäuse und einer klarsichtigen Schutzkappe aus Kunststoff, --- mit einer nicht auswechselbaren Mine, mit nichtflüssiger (pastöser) schwarzer Tinte gefüllt, -- dient zum Markieren von Wäschestücken, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, bestehend aus einem Aufbügelband, drei Schreib- schablonen und einem Kugelschreiber; gemeinsam in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - das sog. Aufbügelband bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Wäschemarkierset, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Aufbügelband: --- als Meterware, mit einer Breite von ca. 1 cm und einer Länge von ca. 3 m, --- aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle, auf der Rückseite mit Kunststoff bestrichen, ein Bestreichen ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, --- mit unechten Webkanten an beiden Längsseiten (das Bestreichen verhindert ein Ausriefeln), --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- Kugelschreiber: --- mit einer Länge von ca. 15 cm und einem Durchmesser von ca. 0,7 cm, --- mit einem sechseckigen, schwarz-weißen Gehäuse und einer klarsichtigen Schutzkappe aus Kunststoff, --- mit einer nicht auswechselbaren Mine, mit nichtflüssiger (pastöser) schwarzer Tinte gefüllt, -- dient zum Markieren von Wäschestücken, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, bestehend aus einem Aufbügelband und einem Kugelschreiber; gemeinsam in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - das sog. Aufbügelband bestimmt insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Band, keine Ware der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Body tape made with soft and breathable material Supports and shapes the body Cotton 94%, Spandex 4%, hypoallergenic adhesive 2%
Band, sog. Bügelband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- als Meterware, mit einer Breite von 1 cm und einer Länge von 3 m, -- aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle, auf der Rückseite mit Kunststoff bestrichen; ein Bestreichen ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, -- mit unechten Webkanten an beiden Längsseiten (das Bestreichen verhindert ein Ausriefeln), -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Bänder, sog. 8-teiliges Wäscheanhänger-Set, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bestehend aus drei Aufbügelbändern, drei Schreibschablonen, einer Schablonenhalterung und einem Kugelschreiber, -- gemeinsam in einem Polybeutel mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- Aufbügelbänder: --- als Meterware, mit einer Breite von ca. 1 cm und einer Länge von ca. 6 m, --- aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle, auf der Rückseite mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff bestrichen, --- mit unechten Webkanten an beiden Längsseiten (das Bestreichen verhindert ein Ausriefeln), --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Schablonen: --- mit einer Breite von ca. 1,2 cm und einer Länge von ca. 13,5 m, --- aus Festkunststoff, --- mit ausgestanzten Großbuchstaben des Alphabets von A bis Z und den Ziffern 1 bis 9, -- Schablonenhalterung, --- mit einer Länge von ca. 14,2 cm lang und einer Breite von ca. 2 cm, --- aus Festkunststoff, -- Kugelschreiber: --- mit einer Länge von ca. 15 cm und einem Durchmesser von ca. 0,7 cm, --- mit einem sechseckigen, schwarz-weißen Gehäuse und einer klarsichtigen Schutzkappe aus Kunststoff, --- mit einer nicht auswechselbaren Mine, die mit nichtflüssiger (pastöser) schwarzer Tinte gefüllt ist, -- dient zum Markieren von Wäschestücken, - stellt sich als Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, dar, - die sog. Aufbügelbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Band, sog. Geschenkband, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, - laut Antrag in verschiedenen Farben, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 5 cm und einer Länge von laut Antrag 2 m, - aus einem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten (Fäden in Dreherbindung verhindern das Ausriefeln), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - stellt sich als Band der Position 5806 dar, somit keine Ware der Position 6307. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Baumwolle"
Bande de tissu à armure sergé, de type ruban, d'une largeur de 25 mm, en coton, à lisières réelles.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.31.00.00?
Die Zolltarifnummer 5806.31.00.00 umfasst Bänder, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.31.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5806.31.00.00 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5806.31.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580631. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.31.00.00?
5806.31.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5806.31.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5806.31.00.00 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580631 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.31.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.31.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4145/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.31.00.00?
TARIC-Code 5806.31.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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