Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5806.32.90: Bänder, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5806.32.90 steht für Bänder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5806.32.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5806.32.90
Drittlandszoll
7,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
  3. 5806.32andere Bänder, aus Chemiefasern
  4. 5806.32.90Bänder, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5806.32.90

HS-Code5806.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5806.32.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-05604Erteilt von FRGültig bis 2029-04-06

Ruban plat, de type sangle, confectionné en tissu de fibres synthétiques (polyester), d'une largeur de 7.5cm, présentant une fausse lisière, destiné à la fabrication d’élingues textiles pour le levage ou pour l'arrimage. L'article est conditionné en vrac par lot de 2000m.

FRBTIFR-BTI-2025-05602Erteilt von FRGültig bis 2029-04-06

Ruban tubulaire et plat, de type sangle, confectionné en tissu de fibres synthétiques (polyester), d'une largeur de 5cm, dont les bords sont reliés par tressage (fausse lisière). Le produit est destiné à la fabrication d’élingues rondes, vendu en vrac par lot de 2000m.

DEBTI27748/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-04

Klettbänder, Foto siehe Anlage, - zweiteilig, als Meterware, laut Antrag jeweils mit einer Breite von 10 cm und einer Länge von 25 m, bestehend aus: -- einem Flauschband (gerautes Gewebe) der Position 5806, --- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten, --- kein Band aus Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- einem Hakenband aus Kunststoff (laut Antrag Polyester) der Position 3920, das auf einer Seite mit ankerförmigen Mikrohäkchen versehen ist, - an den Schmalseiten lediglich geschnitten (nicht konfektioniert), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind beide Bänder als gleich zu betrachten; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3920/5806) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Bänder, keine Waren der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit unechten Webkanten"

FRBTIFR-BTI-2024-04716Erteilt von FRGültig bis 2027-09-24

Rubanerie, de type ruban réalisé en tissu de fibres synthétiques (50% Polyester, 50% Polypropylène), à fausses lisières, d'une largeur de 6mm et dénué à l’œil nu de lisières réelles. Le produit est destiné à la confection de différents types d'orthèses telles qu'attelles de poignets et de chevilles.

FRBTIFR-BTI-2023-01142Erteilt von FRGültig bis 2026-06-08

Bande de tissu à armure toile, d'une largeur de 12,5 mm, constituée de filaments synthétiques de polyester, et dont les bords sont thermiquement soudés afin d'éviter tout effilochage. L'article est destiné à être placé dans des machines industrielles et sert de bande d'essuyage. L'article est conditionné en rouleau puis dans un sachet en plastique.

DEBTI15398/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-28

Band, sog. zweilagiges Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von ca. 1 cm, - aus einfarbigen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), auf der Rückseite mit Kunststoff (laut Antrag thermoplastichen Co-Polyester Harz) überzogen, ein Überziehen ist jedoch mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware der Position 5903, - mit unechten Webkanten an beiden Längsseiten (das Überziehen verhindert ein Ausriefeln), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit unechten Webkanten"

NLBTI2020-1201Erteilt von NLGültig bis 2024-03-21

Een weefsel van textiel met –volgens opgave- de volgende kenmerken en eigenschappen: - buisvormig geweven van strippen van monofilamenten van polyester met een schijnbare breedte van 1 mm; - rechthoekig; - het buisvormig weefsel is plat gemaakt en aan de uiteinden is door thermosnijden de buis dicht gemaakt; - het weefsel heeft een ketting en inslag; - in de vorm van een lint met een breedte van ongeveer 3,6 cm; - aangeboden op rollen.

DE4579/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-14

Band, sog. Gewebe in Satinbindung, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag mit einer Länge von 60 m und einer Breite von 1,6 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten geschnitten und beidseitig gefalzt, - das Gewebe wurde an den Falzkanten zusammengeklebt; somit liegen unechte Webkanten an beiden Längsseiten vor (das Zusammenkleben verhindert ein Ausriefeln), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - wird laut Antrag bei der Herstellung von Oberbekleidung verwendet, - ohne Hinweise auf eine Konfektionierung im Sinne der Anmerkung 7 Abschnitt XI, somit keine Ware der Position 6307. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit unechten Webkanten"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5806

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Bänder Entsprechend der Anmerkung 5 zu diesem Kapitel gelten hier als Bänder: 1) Gewebe (einschließlich Samt) mit Kette und Schuss, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten (flachen oder schlauchförmigen) Webkanten an beiden Längsseiten. Diese Waren werden auf Spezialwebstühlen, von denen einige Typen das gleichzeitige Weben mehrerer Bänder ermöglichen, hergestellt. Bei gewissen Bändern verlaufen die Webkanten nicht parallel und nicht geradlinig. 2) Streifen mit einer Breite von 30 cm oder weniger, die durch Zerschneiden (in Kettrichtung oder in diagonaler Richtung) von Geweben mit Kette und Schuss entstanden sind und die an beiden Längsseiten mit unechten Webkanten oder an einer Längsseite mit einer echten und an der anderen mit einer unechten Webkante versehen sind. …

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.32.90?

Die Zolltarifnummer 5806.32.90 umfasst Bänder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.32.90?

Der Drittlandszollsatz für 5806.32.90 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5806.32.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580632. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.32.90?

5806.32.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5806.32.90 im Zolltarif eingeordnet?

5806.32.90 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) > 580632 andere Bänder, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.32.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.32.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05604. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.32.90?

KN-Code 5806.32.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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