Zolltarifnummer 5806.32: Bänder, andere Bänder, aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5806.32 steht für Bänder, andere Bänder, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5806.32 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5806.32
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5806.32
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Band (Schlauchgewebe), sog. Nu-Crush, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware in unterschiedlichen Längen bzw. auf Länge geschnitten und mit unterschiedlichen Durchmessern; veranschaulicht durch ein Warenmuster mit einem Durchmesser von ca. 64 mm, - in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von ca. 5 cm, - aus Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echter Webkante. "Band, keine Ware der Position 5807, aus Geweben, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern"
RUBAN A LISIERES REELLES DE FIBRES SYNTHETIQUES EN POLYESTER, MESURANT 1,2 CM DE LARGEUR, COMPORTANT L’IMPRESSION DU MOT « REJOUISSANCE » . ARTICLE DESTINE A FAIRE SENTIR L’ODEUR DU PARFUM.
Taśma tkana, wykonana z włókien syntetycznych (100% poliester). Boczne krawędzie taśmy wykończone są krajką. Taśma prezentowana w rolach o długości od 25 m do 100 m i szerokość od 25 mm do 50 mm. Taśma wykorzystywana do wyrobu psów transportowych.
Band, sog. Polyester-Trägerfolie, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rolle, - mit einer Breite von ca. 1,9 cm, - aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit unechten Webkanten (an den Längskanten heiß geschnitten), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 39. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern"
Band, sog. Polyester-Trägerfolie, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 1,9 cm, - aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit unechten Webkanten (an den Längskanten heiß geschnitten), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 39. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern"
Bänder, sog. Hunderollleinen, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch 4 schwarze, ein gelbes und ein blau-schwarzes Band, davon fünf Bänder mit einer Breite von etwa 1 mm und ein Band mit einer Breite von etwa 1,7 mm, - aus Geweben aus laut Antrag Polyester oder Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. - die Bänder stellen sich als Teile, nicht jedoch als unvollständige Hundeleinen dar, sie werden somit nicht vom Warenkreis der Position 4201 erfasst. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern"
Schlauchgewebe (Band), sog. Schutzschlauch/-gewebe, Foto siehe Anlage, - augenscheinlich als Meterware, - in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von etwa 5,5 cm, - augenscheinlich aus synthetischen Chemiefasern, - aus anderen Geweben als Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten, - soll laut Antrag als Schutzschlauch dienen. "Band, keine Ware der Position 5807, aus Geweben, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern"
Band (lt. Antrag: "Gurtband"), siehe Foto, - als Meterware auf Rollen zu 100 m, - mit einer Breite von 4,5 cm, - aus Gewebe (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus lt. Antrag 100% Polyester (Chemiefasern), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5806 3210: Bänder mit echter Webkante sind Bänder aus Kette und Schuss, bei denen die beiden Längskanten durch das Wenden des Schussfadens gebildet werden. Dadurch, dass der Faden fortlaufend weitergeführt wird, wird das Ausriefeln verhindert. (entfallen) bis
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5806.32?
Die Zolltarifnummer 5806.32 umfasst Bänder, andere Bänder, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5806.32?
Der Drittlandszollsatz für 5806.32 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5806.32?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580632. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5806.32?
5806.32 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5806.32 im Zolltarif eingeordnet?
5806.32 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5806.32?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5806.32 erfasst, zum Beispiel DE7590/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5806.32?
HS-Unterposition 5806.32 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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