Zolltarifnummer 5808.10.00.00: Geflechte als Meterware
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5808.10.00.00 steht für Geflechte als Meterware. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5808.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5808.10.00.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- 5808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
- 5808.10Geflechte als Meterware
- 5808.10.00.00Geflechte als Meterware
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5808.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rundgeflecht, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Spule aufgerollt, - in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von ca. 1,3 cm, - aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, - soll laut Antrag als Schutz für Kabelbäume dienen. "Geflecht als Meterware"
Geflecht, sog. Standard-Elastikband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, -- als Meterware, mit einer Länge von 3 m und einer Breite von 5 mm, -- aus einem Flachgeflecht aus Garnen aus Polyester (synthetische Chemiefasern), mit eingearbeiteten Fäden aus laut Antrag Kautschuk. "Geflecht als Meterware"
Nähzopf, Nähnadel und Nadeleinfädler, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- gemeinsam in einer Klarsichtverpackung mit Pappeinleger, -- Nähzopf: --- als Meterware mit einer Länge von ca. 50 cm und einer Breite von ca. 6 cm, --- aus einem Flachgeflecht aus Garnen aus synthetischen Spinnfasern (Polyester), -- Nähnadel aus unedlem Metall, -- Nadeleinfädler aus laut Antrag Aluminium, - stellt sich als Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, dar, - das Geflecht bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Geflecht als Meterware"
Tresse en pièce, confectionnée en multi-fils de fibres synthétiques (100% polyester). La tresse est composée de 17 brins, de 15 couleurs différentes. L'article sera utilisé pour la confection textile. Longueur : 50 cm.
Tresse aplatie, en pièce, de forme tubulaire, constituée en matière textile et découpée aux extrémités. Cet article est destiné à attacher les couverts de table. Le produit est conditionné par lot de 10 attachés par un élastique. L’article existe en différents coloris.
Geflecht, sog. Kabelschlauch, Art. PM-ZCCS-SOCKS-20G, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 180 cm und einer Breite von ca. 2 cm, - als Rundgeflecht (schlauchförmig), somit keine Ware der Position 5806, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - dient laut Antrag zur Bündelung bzw.geordnetem Führen von Kabeln. "Geflecht als Meterware"
Geflecht, sog. Kabelschlauch, Art. PM-SOCKS-20G-50, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aus Pappe aufgewickelt und in einer Folie aus Kunststoff eingeschweißt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 50 m und einer Breite von ca. 1,5 cm, - als Rundgeflecht (schlauchförmig), somit keine Ware der Position 5806, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - dient laut Antrag zur Bündelung bzw. geordnetem Führen von Kabeln. "Geflecht als Meterware"
Flätad längdvara i form av en kabelsamlare. Varan består av flätat textilmaterial (polyester). Kabelsamlaren är rektangulär och utformad så att varan är självförslutande, det vill säga långsidorna rullar ihop sig av egen kraft (flip and self-close) vilket skapar en slangformad vara med öppning i varje ända. Varan är avsedd att placeras runt en eller flera kablar för att hålla dem samlade. Varan kan kapas till önskad längd och är obearbetad i ändarna. Kabelsamlaren är 25 meter lång.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5808.10: 1. Schwimmschnüre zum Einsetzen in Fischernetze, bestehend aus einem Geflecht aus Baumwolle, das in Abständen von 50 cm Korkschwimmer umschließt und sie völlig bedeckt. 2. Bleischnüre zum Einsetzen in Fischernetze, bestehend aus einem Geflecht aus Baumwolle mit einer Einlage aus dünnem Baumwollgarn; letzteres ist über seine ganze Länge mit kleinen Bleistücken von 9 mm Länge und 2 mm Dicke in Abständen von 2 mm besetzt.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Litzen, Geflechte (braids), zu Zwecken der Verzierung oder Dekoration von Gewändern oder Kleidung oder zur Dekoration von Gegenständen der Innenausstattung. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind (vgl. ersten Absatz des Teils A) der HS-Erläuterungen zu Pos. 5808 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832). Litzen (braids), die keinen Kern aufweisen. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind, weil sie wegen eines fehlenden Kerns keine kompakte Struktur aufweisen (Flachgeflecht) (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5808.10.00.00?
Die Zolltarifnummer 5808.10.00.00 umfasst Geflechte als Meterware. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5808.10.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5808.10.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5808.10.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5808.10.00.00?
5808.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5808.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5808.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren > 580810 Geflechte als Meterware. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5808.10.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5808.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15318/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5808.10.00.00?
TARIC-Code 5808.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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