Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5808.90.00: Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5808.90.00 steht für Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5808.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5808.90.00
Drittlandszoll
5,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
  3. 5808.90andere
  4. 5808.90.00Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5808.90.00

HS-Code5808.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5808.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49305/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Pompons, Glitterkartonagen, Glitterbandrollen, Glitter Moosgummi, Eva-Formen, Eva-Glitter- Aufkleber, Glitter-Moosgummi MOSAIK, Pfeifenreiniger, Glitter Flakes, Glitter Pulver und Wackelaugen, sog. Box GLITTER MIX, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- gemeinsam in einer Schachtel verpackt, -- Pompons: --- 20 Stück in einem Polybeutel verpackt, --- mit einem Durchmesser von ca. 1 , 5 cm, --- aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoff und Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von ca. 0 , 3 mm, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, somit liegen weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor; damit sind die Waren getrennt einzureihen. "Pompons"

DEBTI26601/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um Pompons, - in einem Polybeutel verpackt, - kugelförmig, mit Durchmessern von ca. 2,5 cm, 2 cm und 1 cm, - jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen. Insgesamt 90 Pompons sind gemeinsam mit Wackelaugen (DEBTI-26601/25-1), Pfeifenreinigern (DEBTI-26601/25-3), Moosgummiformen (DEBTI-26601/25-4), Moosgummisticker (DEBTI-26601/25-5) sowie Moosgummibögen (DEBTI-26601/25-6) als Verkaufseinheit in einem bedruckten Polybeutel mit einem bedruckten Pappeinleger aufgemacht. Die Pompons können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten z.B. für Puppen, Plüschtiere, Tassen o.ä. verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (s. DEBTI-26601/25-1 sowie DEBTI-26601/25-3 bis DEBTI-26601/25-6) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden als "Pompons" eingereiht.

DEBTI56637/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Paspelband, sog. reflektierendes Sicherheitsband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von ca. 1,0 cm, -- aus einem gefalteten Streifen aus einem flächendeckend mit Glaskügelchen überzogenen Gewebe der Position 5907, -- mit einem eingelegten gefalteten Streifen aus einem Gewirke aus synthetischen Chemiefasern sowie einem eingelegten Garn aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Stickerei, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das mit Glaskügelchen überzogene Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Posamentierware, als Meterware, ohne Stickerei, aus Gewebe "

DEBTI1299/24-20Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um Pompons mit unterschiedlichen Durchmessern und Farben. Die Pompons bestehen jeweils aus kurzen Garnstücken aus synthetischen Chemiefasern, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen. Insgesamt 100 Pompons sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-19, DEBTI-1299/24-21 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Die Pompons sollen mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Pompons) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pompons" eingereiht.

BGBTIBG009999-2023-BTI81Erteilt von BGGültig bis 2026-10-03

Текстилен пискюл с малък орнамент в горната си част. Представлява съвкупност от конци, завързани в горната си част и примка, чрез която се закача. Продуктът ще се използва като орнамент за украса на бутилка за ароматизатор от 230 мл. Размерите на пискюла са: дължина 13 см , широчина 3 см. Изработен е от 100 % полиестер.

DEBTI15331/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-09

Pompons, sog. Filterbälle, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einem Durchmesser von ca. 5 cm, - jeweils aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoffen, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, - dienen laut Antrag als Ersatz für Filtersand, - stellen sich als Pompons dar, somit keine Ware der Position 5609. "Pompons"

DEBTI27298/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Pompons, Glitterkartonagen, Glitterbandrollen, Glitter Moosgummi, Eva-Formen, Eva-Glitter-Aufkleber, Glitter-Moosgummi MOSAIK, Pfeifenreiniger, Glitter Flakes, Glitter Pulver und Wackelaugen, sog. Box GLITTER MIX, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einer Schachtel verpackt, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, somit liegen weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor; damit sind die Waren getrennt einzureihen, - Pompons: -- 20 Stück in einem Polybeutel verpackt, -- mit einem Durchmesser von laut Antrag ca. 1,5 cm, -- aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoff und Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von ca. 0,3 mm, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, somit keine Ware der Position 5602. "Pompons"

DEBTI26017/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-31

Pompons, sog. Wattewaren zur Dekorationszwecken, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in einem Polybeutel verpackt, - mit einem Durchmesser von laut Antrag ca. 5,5 cm, - aus kurzen Garnstücken aus Spinnstoff, die in der Mitte nur an einer Stelle abgebunden sind und nach allen Richtungen abstehen, - mit einer Aufhängevorrichtung, - nicht auf der Krempel hergestellt, somit keine Ware der Position 5601. "Pompons"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5808

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken Außer den Geflechten gehören zu diesem Teil der Position sehr verschiedene Erzeugnisse, die mehr oder weniger zum Verzieren oder zum Ausschmücken von Bekleidung (z. B. Damenkleidern, militärischen Uniformen, Kirchengewändern, Theaterkostümen usw.) oder von Gegenständen zur Innenausstattung im weiten Sinne des Wortes (insbesondere zur Innenausstattung von Räumen, Schiffen oder Fahrzeugen) bestimmt sind. Alle diese Erzeugnisse gehören hierher, wenn sie als Meterwaren eingehen. Sie können mit Haken, Ösen, Klammern, Ringen und dergleichen versehen sein, die in ihrer Beziehung zur ganzen Ware nur Zutaten darstellen, sofern der Charakter der Erzeugnisse als Meterware dadurch nicht verloren geht. …

Pos. 5808

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Litzen, Geflechte (braids), zu Zwecken der Verzierung oder Dekoration von Gewändern oder Kleidung oder zur Dekoration von Gegenständen der Innenausstattung. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind (vgl. ersten Absatz des Teils A) der HS-Erläuterungen zu Pos. 5808 (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832). Litzen (braids), die keinen Kern aufweisen. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Meterwaren, in die Unterpositionen 5808 10 einzureihen sind, weil sie wegen eines fehlenden Kerns keine kompakte Struktur aufweisen (Flachgeflecht) (HSC/8, Dok. 37100 G/4, 36832).

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5808.90.00?

Die Zolltarifnummer 5808.90.00 umfasst Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5808.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 5808.90.00 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5808.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 580890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5808.90.00?

5808.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5808.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

5808.90.00 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren > 580890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5808.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5808.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49305/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5808.90.00?

KN-Code 5808.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.