Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5810.91: Stickereien als Meterware, andere Stickereien, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5810.91 steht für Stickereien als Meterware, andere Stickereien, aus Baumwolle. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

5810.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 58. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5810.91
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 58SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  2. 5810Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
  3. 5810.91Stickereien als Meterware, andere Stickereien, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5810.91

HS-Code5810.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/2355/08-5Erteilt von DEGültig bis 2014-04-27

Fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer langen Hose, einer westenähnlichen Kleidung, einem Dreiecktuch (Bekleidungszubehör) und einer Schärpe (Applikationsstickerei), sog. Karnevalskostüm Piratin, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Bluse und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - Schärpe: -- Applikationsstickerei; bestehend aus zwei gleichen, nicht konfektionierten Spinnstofferzeugnissen, die an einer Schmalseite zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind (somit nicht konfektioniert; Einreihung als Stickerei als Meterware), -- mit einer Breite von 30 cm und einer Länge von 234 cm, -- mit einem Stickgrund aus einfarbigen (rot) Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, -- einseitig sind einfarbige (weiße), 5 cm breite Streifen aus Gewebe aus lt. Antrag 100 % Baumwolle aufgenäht (Applikationsstickerei).

DEF/2309/08-5Erteilt von DEGültig bis 2014-04-23

Fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Hemdbluse, einer langen Hose, einer Weste (Kleidung aus Kunststoff der Position 3926), einem Dreiecktuch (Bekleidungszubehör) und einer Schärpe (Applikationsstickerei), sog. Karnevalskostüm Pirat, Artikel 4111, Größe 50, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Hemdbluse und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind (unterschiedliche Farben und Materialien) und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - Schärpe: -- Applikationsstickerei; bestehend aus zwei gleichen, nicht konfektionierten Spinnstofferzeugnissen, die an einer Schmalseite zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind (somit nicht konfektioniert; Einreihung als Stickerei als Meterware), -- mit einer Breite von 28 cm und einer Länge von 293 cm, -- mit einem Stickgrund aus einfarbigen (rot) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, -- einseitig sind einfarbige (weiße), 5 cm breite Streifen aus Gewebe aus lt. Antrag 100% Baumwolle aufgenäht (Applikationsstickerei).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5810

Zu Unterpositionen 5810 91 bis 5810 99: 1. Stickereien mit einer unterschiedlichen Breite von 2,5 cm bis 11,5 cm, ausgeführt auf einem Grund aus zwei verschiedenfarbigen Geweben, die Rand an Rand anstoßen und auf der ganzen Länge dadurch verbunden sind, dass die Stickarbeit zugleich auf beide Gewebe übergreift. 2. Besticktes Stück Gewebe, rechteckig, in keiner Weise konfektioniert. Das Stück Gewebe ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu dem noch ein Umschlagtuch aus besticktem Gewebe gehört, das konfektioniert und gebrauchsfertig ist (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 6214 10 bis 6214 90/1

Kapitel 58

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59 (RV E5801000). 2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche (RV E5802000). 3. Als „Drehergewebe" im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen (RV E5803000). 4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608 (RV E5804000). 5. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5810.91?

Die Zolltarifnummer 5810.91 umfasst Stickereien als Meterware, andere Stickereien, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5810.91?

Für 5810.91 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 5810.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 581091. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5810.91?

5810.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5810.91 im Zolltarif eingeordnet?

5810.91 steht in dieser Hierarchie: 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5810.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5810.91 erfasst, zum Beispiel DEF/2355/08-5. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5810.91?

HS-Unterposition 5810.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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