Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5903.90: Gewebe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5903.90 steht für Gewebe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5903.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5903.90
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5903Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902
  3. 5903.90Gewebe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5903.90

HS-Code5903.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9819/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-19

Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, sog. Standard-Tape mit guter Klebekraft, Art. 7010100000, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - als Meterware auf einer Pappspule, laut Antrag mit einer Länge von 10 m und einer Breite von 3,8 cm, - aus einem ca. 0,3 mm dicken, einseitig (Rückseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: kein Polyvinylchlorid oder Polyurethan; kein Zellkunststoff) bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 Grad Celsius auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - dient laut Antrag zur Fixierung oder zum Stabilisieren von Gelenken, Bändern oder Muskeln sowie bei der Behandlung von Sportverletzungen (z. B. nach einem Bänderriss); nach ihrer Aufmachung jedoch nicht erkennbar ausschließlich zu u. a. medizinischen Zwecken bestimmt, somit keine Ware der Position 3005. "Gewebe, mit Kunststoff bestrichen, anderes als solche der Position 5902, anderes als in den Unterpositionen 5903 10 und 5903 20 genannte"

FR-RTC-2014-000320Erteilt von FRGültig bis 2020-03-11

BANDES DE COULEUR NOIRE, LARGEUR 2MM, DE TISSU DE POLYAMIDE, AUTO-AGRIPPANTES SUR UNE FACE ET DE POLYETHYLENE TEREPHTALATE (PET) THERMOCOLLANTES SUR L'AUTRE FACE, CONSTITUEES DE 2 BANDES DIFFERENTES L'UNE AVEC UN DESSUS RIGIDE ET L'AUTRE AVEC DESSUS A ASPECT VELOURS (GENRE VELCRO).

FR-RTC-2014-000329Erteilt von FRGültig bis 2020-03-10

PIECES RECTANGULAIRES DE TEXTILE, TISSU DE POLYESTER, DE DIFFERENTES COULEURS, AVEC UNE FACE ADHESIVE PERCEPTIBLE A L'OEIL NU. CETTE FACE RECOUVERTE DE RESINE ADHESIVE EST PROTEGEE PAR UN PAPIER. CETTE PIECE EST DESTINEE A LA REPARATION DE PARAPLUIE OU TOILE DE TENTE.

FR-RTC-2014-000333Erteilt von FRGültig bis 2020-03-03

ETOFFE DE BONNETERIE THERMOCOLLANTE, DE COULEUR NOIRE, D'UNE LARGEUR DE 12 CM, EN POLYESTER (100%), PULVERISEE DE MATIERE PLASTIQUE SUR UNE FACE SOUS FORME DE PETITS POINTS PERCEPTIBLES A L'OEIL NU.

FR-RTC-2014-000324Erteilt von FRGültig bis 2020-03-03

BIAIS TEXTILE (100 % COTON) THERMOCOLLANT, DE COULEUR BLANCHE, PRESENTEE EN BANDE D'UNE LARGEUR FINIE DE 1,9CM, RECOUVERT SUR L'ENVERS D'UN FILM TRANSLUCIDE EN POLYMERE DE VINYL ACETATE, VISIBLE A L'OEIL NU.

FR-RTC-2014-000336Erteilt von FRGültig bis 2020-03-02

ETOFFE DE COULEUR GRISE, CONSTITUEE DE TISSU TEINT, A ARMURE TOILE, EN COTON (100%). L'ENVERS DU TISSU EST RECOUVERT D'UNE COUCHE DE MATIERE PLASTIQUE EN POLYETHYLENE, THERMOCOLLANTE, PERCEPTIBLE A L'OEIL NU.

ES2016SOL0000000000793Erteilt von ESGültig bis 2019-12-18

Tejido de trama y urdimbre hecho de fibras de poliéster (100%), revestido de una resina acrílica. Puede enrollarse a mano, sin agrietarse, en un cilindro de 7 mm de diámetro a temperatura entre 15º C y 30º C. Se utiliza para la confección de cortinas de materia textil. Se presenta para su venta al público en rollos de 280cm de ancho.

DEF/6908/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-15

Gewebe mit Kunststofflage, Artikel Silverstone, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Gesamtdicke von 8 mm, -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Lagen (zwei Spinnstofflagen, eine Kunststofflage): --- mit einer Oberseite aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Filamenten (laut Antrag 100% Polyester) der Position 5407, --- mit einer Unterseite aus einem Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 100% Polyester) der Position 6006, --- mit einer Zwischenlage aus einer ca. 7 mm dicken Lage aus Zellkunststoff (laut Antrag 100% Polyester); im Querschnitt mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - das Gewebe dient nicht nur der Verstärkung, - lässt sich von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollen, ohne rissig zu werden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5903

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 471/2002 der Kommission vom 15. März 20021) (RV L 471/02): 3. Rechteckiger ca.4 mm dicker Zellkunststoff (Polyurethan), (Maße ca.20 ×21 cm), einseitig mit ca.0,2 mm dickem, bunt bedrucktem Gewirke überzogen. (Mouse-Pads und ähnliche Waren) (Siehe Fotografie Nr.619)2) Unterposition 5903 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 a) zu Abschnitt XI, den Anmerkungen 1, 2 a) 5) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5903, 5903 20 und 5903 2090. Die Ware gilt nicht als „konfektioniert“ im Sinne der Anmerkung 7 a) des Abschnitts XI, weil sie in rechteckiger Form zugeschnitten ist. …

Pos. 5903

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes 17. Oktober 1989 Az.: VII K 2/89 3. NV: Reversseide, bestehend aus einer Gewebelage (Schauseite) und einer gewichtsmäßig überwiegenden Unterlage aus Gewirke (Polyester-Gewirke mit Polyurethan-Belag) ist der Unterposition 5903 20 90 KN zuzuweisen. Eine Tarifierung unter Position 5407 KN kommt nicht in Betracht Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) erteilte der Klägerin eine verbindliche ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA) vom .. Mai 198.. …

Pos. 5903

Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe (Gewirke), mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ist auch auf Gewebe anwendbar, die nur mit einer Kunststofflage versehen sind ausgenommen: 1) Gewebe (Gewirke), bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht gilt für 2-schichtige Erzeugnisse mit Festkunststoff unabhängig von der Art der Beschichtung (getränkt, bestrichen oder überzogen) für 2-schichtige Erzeugnisse mit Zellkunststoff ist Anm. 2 a) 5) Kap. …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5903.90?

Die Zolltarifnummer 5903.90 umfasst Gewebe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5903.90?

Der Drittlandszollsatz für 5903.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5903.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5903.90?

5903.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5903.90 im Zolltarif eingeordnet?

5903.90 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5903.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5903.90 erfasst, zum Beispiel DE9819/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5903.90?

HS-Unterposition 5903.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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