Zolltarifnummer 5903.90.91: Gewebe, mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5903.90.91 steht für Gewebe, mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5903.90.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5903.90.91
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- 5903Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902
- 5903.90andere
- 5903.90.91Gewebe, mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5903.90.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt, - aus einem gerauten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Acrylat; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Acrylat) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Rouleau de tissu auto-adhésif en toile de fibre synthétique (polyester), avec adhésif acrylique sur la face en contact avec le support en papier siliconé, la matière textile constituant l'endroit. L'enduction présente sur les deux faces du tissu n'est pas perceptible à l’œil nu. Ce produit est destiné à être imprimé puis découpé et déposé sur des contenants par dépose automatique. Le produit est conditionné filmé sur palette.
Klettbänder, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment in einer bedruckten Pappschachtel verpackt, - als Meterware, laut Antrag jeweils mit einer Breite von 1 , 6 cm und einer Länge von 3 m, - bestehend aus zwei Bändern (Klett- und Flauschband): -- aus Samt- bzw. Schlingengeweben aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyamid), -- jeweils: --- mit unechten Webkanten an den Längsseiten, --- auf der Rückseite mit einem ca. 1 , 3 cm breiten Klebestreifen aus Kunststoff (laut Antrag Polyester; kein Zellkunststoff) laminiert, somit keine Ware der Position 5806, --- von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyester) laminiert, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Laminiertes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag in unterschiedlichen Breiten, - aus einem Gewebe aus ca. 3 mm breiten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen), das auf der Rückseite mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyethylen; keine Zellstruktur erkennbar) laminiert ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - auf der Rückseite mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier versehen. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyethylen) laminiert, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Laminiertes Gewebe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Rollenware (Bahnenware), mit einer Breite von ca. 1600 mm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Aramid = Polyamid), das auf der Rückseite mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyvinylbutyral; keine Zellstruktur erkennbar) laminiert ist; - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylbutyral) laminiert, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Tkanina wykonana z włókien syntetycznych ciągłych (100% poliester), powleczona jednostronnie po stronie lewej tworzywem sztucznym akrylowym. Warstwa powleczenia jest widoczna gołym okiem. Powleczenie akrylowe jest łączone z tkaniną przez sklejenie. Masa powierzchniowa: 280 g/m2, wytrzymałość przędzy 4 cN/tex. Według podanych informacji tkanina posiada elastyczność pozwalającą na nawinięcie jej bez spękania wokół cylindra o średnicy 7 mm w temperaturze 15-30 st.C. Tkanina występuje w różnych wersjach kolorystycznych. Wykorzystywana jako materiał obiciowy do mebli. Występuje w szerokości 150 cm, długości ok. 50 m, jest zwinięta w rolkę, opakowana w folię.
Tkanina wykonana z włókien syntetycznych ciągłych (100% polipropylen), powleczona jednostronnie po stronie lewej tworzywem sztucznym akrylowym. Warstwa powleczenia jest widoczna gołym okiem. Powleczenie akrylowe jest łączone z tkaniną przez sklejenie. Masa powierzchniowa: 380 g/m2. Według podanych informacji tkanina posiada elastyczność pozwalającą na nawinięcie ich bez spękania wokół cylindra o średnicy 7 mm w temperaturze 15-30 st.C. Tkanina występuje w różnych wersjach kolorystycznych. Wykorzystywana jako materiał obiciowy do mebli. Występuje w szerokościach 140 cm, długości ok. 50 m, jest zwinięta w rolkę, opakowana w folię.
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 310 cm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacrylat; kein Zellkunststoff) bestrichen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacrylat) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 471/2002 der Kommission vom 15. März 20021) (RV L 471/02): 3. Rechteckiger ca.4 mm dicker Zellkunststoff (Polyurethan), (Maße ca.20 ×21 cm), einseitig mit ca.0,2 mm dickem, bunt bedrucktem Gewirke überzogen. (Mouse-Pads und ähnliche Waren) (Siehe Fotografie Nr.619)2) Unterposition 5903 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 a) zu Abschnitt XI, den Anmerkungen 1, 2 a) 5) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5903, 5903 20 und 5903 2090. Die Ware gilt nicht als „konfektioniert“ im Sinne der Anmerkung 7 a) des Abschnitts XI, weil sie in rechteckiger Form zugeschnitten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes 17. Oktober 1989 Az.: VII K 2/89 3. NV: Reversseide, bestehend aus einer Gewebelage (Schauseite) und einer gewichtsmäßig überwiegenden Unterlage aus Gewirke (Polyester-Gewirke mit Polyurethan-Belag) ist der Unterposition 5903 20 90 KN zuzuweisen. Eine Tarifierung unter Position 5407 KN kommt nicht in Betracht Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) erteilte der Klägerin eine verbindliche ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA) vom .. Mai 198.. …
Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe (Gewirke), mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ist auch auf Gewebe anwendbar, die nur mit einer Kunststofflage versehen sind ausgenommen: 1) Gewebe (Gewirke), bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht gilt für 2-schichtige Erzeugnisse mit Festkunststoff unabhängig von der Art der Beschichtung (getränkt, bestrichen oder überzogen) für 2-schichtige Erzeugnisse mit Zellkunststoff ist Anm. 2 a) 5) Kap. …
1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5903.90.91?
Die Zolltarifnummer 5903.90.91 umfasst Gewebe, mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5903.90.91?
Der Drittlandszollsatz für 5903.90.91 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5903.90.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5903.90.91?
5903.90.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5903.90.91 im Zolltarif eingeordnet?
5903.90.91 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 > 590390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5903.90.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5903.90.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI7672/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 5903.90.91 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 5903.90.91 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C010, 1C210, 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5903.90.91?
KN-Code 5903.90.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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