Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5910.00.00.00: Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5910.00.00.00 steht für Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5910.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5910.00.00.00
Drittlandszoll
5,1 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5910Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt
  3. 5910.00.00.00Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5910.00.00.00

HS-Code5910.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5910.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5910.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,1 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30679/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-28

Förderband, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von laut Antrag 50 mm bis 2200 mm und einer Dicke von 0,95 mm, - laut Antrag endlos, somit keine Ware der Position 5407, - aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm. "Förderband aus Spinnstoffen"

DEBTI30912/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- endlos, mit einer Dicke von ca. 5 mm, -- aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (Polyamid), -- in der Mitte verstärkt durch ein Gewebe aus synthetischen Monofilen, -- zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen. "Förderband aus Spinnstoffen"

DEBTI30902/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Verbindungsvorrichtung zum Schließen, mit einer Dicke von ca. 2 mm, -- aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm), -- zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen. "Förderband aus Spinnstoffen"

DEBTI30901/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Verbindungsvorrichtung zum Schließen, mit einer Dicke von ca. 2 mm, -- aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm), -- zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen. "Förderband aus Spinnstoffen"

DEBTI30898/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Förderband, sog. Transportband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- endlos, mit einer Dicke von ca. 5 mm, -- aus einem Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (Nomex), -- verstärkt durch ein Spiralgewebe aus synthetischen Monofilen, -- zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen. "Förderband aus Spinnstoffen"

ATBTI2023000540-DECErteilt von ATGültig bis 2027-01-21

Förderband, als Endlosband zusammengefügt, - in verschiedenen Längen, mit einer Breite von ca. 31cm, - aus einem mehrlagigen, textilen Flächenerzeugnis; das weiße Gewebe aus Polyestermultifilamentgarnen ist mit einer grünen Schicht au weichgemachten Polyvinylchlorid überzogen, darauf befindet sich wieder ein weißes Gewebe aus Polyestermultifilamentgarnen, welches mit einer grünen Schicht aus weichgemachtem Polyvinylchlorid überzogen ist, - an der Außenseite in regelmäßigen Abständen mit Querstegen/Rippen versehen, - laut Antrag für die Futterverteilung eines Tierfütterungsroboters. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI34412/21-3Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Förderband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen (Aramid), das mit Kunststoff (PTFE) getränkt ist, -- mit einer Breite von 50 mm bis 2200 mm, -- endlos (aufgeschnitten mit einer Länge von 2 m bis 100 m), -- mit einer Dicke von ca. 0,2 mm, -- dienen dem Transport von z. B. Textilien oder Backwaren. "Förderband aus Spinnstoffen, mit Kunststoff getränkt"

DEBTI34412/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Förderband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Breite von 50 mm bis 2200 mm, -- endlos, mit einer Dicke von 0,95 mm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (laut Antrag Polyester, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm). "Förderband aus Spinnstoffen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5910

Zu Unterposition 5910 00: 1. Treibriemen und Förderbänder aus zwei übereinanderliegenden Gewebestreifen aus Polyamid, mit einer Zwischenlage aus einem oder mehreren flachgewebten Streifen aus Flechtstoffen, die als Gerüst zur Verstärkung dienen, wobei die verschiedenen Elemente, aus denen die Bänder bestehen, durch Druck und Wärmeeinwirkung mit Hilfe eines Klebemittels verbunden worden sind: 1) Mit einer Dicke von 3 mm oder mehr. 2) Mit einer Dicke von weniger als 3 mm: Endlos oder mit Vorrichtungen zum Verbinden (Spangen usw.) versehen. Siehe auch Avise 5911 10/1

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5910.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 5910.00.00.00 umfasst Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5910.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5910.00.00.00 beträgt 5,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5910.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5910.00.00.00?

5910.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5910.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5910.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5910.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5910.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30679/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5910.00.00.00?

TARIC-Code 5910.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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