Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6003.30: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus synthetischen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6003.30 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6003.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6003.30
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 60GEWIRKE UND GESTRICKE
  2. 6003Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002
  3. 6003.30Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6003.30

HS-Code6003.306 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE16370/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-19

Schlauchgewirke, sog. vorkonfektioniertes Ärmelbündchen, Artikel Strickbund 501, Foto siehe Anlage, - Breite in flachem Zustand: ca. 5 cm, - aus lt. Antrag 55 GHT Modacryl (synthetischen Chemiefasern), 44 GHT Baumwolle und 1 GHT antistatischen Fasern, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - keine Raschelspitze. - lt. Antrag als Meterware auf Rollen (nicht konfektioniert), u.a. daher kein Teil von Kleidung der Position 6117. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm, andere als solche der Positionen 6001 und 6002, aus synthetischen Chemiefasern"

SI2010/0117Erteilt von SIGültig bis 2016-05-03

Cevasto pleten material, izdelan na stroju za krožno pletenje iz 100 mas.% sintetične, poliestrske preje, širine 25 cm in dolžine 48 cm, enostransko potiskan, nezarobljen. Uporablja se kot šal, ovratna ruta, lasni trak, zapestni trak,...

DE311/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-01-24

Schauchgewirke, sog. Wolle, siehe beigefügtes Foto, - mit einer Breite von ca. 1 cm, - aus einfarbigen bzw. bedruckten Kettengewirken, - lt. Antrag aus 70 GHT synthetischen Chemiefasern (40 GHT Polyacryl und 30 GHT Polyamid), 20 GHT Wolle und 10 GHT feinen Tierhaare (Mohair), - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Raschelspitze, - als Meterware in einem Knäuel aufgemacht.

DE9764/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-09-01

Textiles Flächenerzeugnis, sog. Veloursband, - als Meterware, mit einer Breite von 2,5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Außenseite aus gerauten Kettengewirken (kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyamid, Flächengewicht: 190 g/m²), keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, keine Raschelspitze, -- mit einer Zwischenlage aus dünnem Vliesstoff aus synthetischen Filamenten, die als Kleber dient und im Querschnitt mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (Flächengewicht: 17 g/m²), -- mit einer weiteren Zwischenlage aus genadeltem und mit Bindemittel verfestigtem Vliesstoff (keine Filamente), die im Querschnitt mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (Flächengewicht: 100 g/m²), -- mit einer Unterseite aus klarsichtiger Kunststofffolie, beidseitig mit Kleber bestrichen (Flächen- gewicht: 62 g/m²), - nach Umfang, Gewicht und Gesamteindruck (Schauseite) ist die die Außenseite bildende Gewirkelage gegenüber der Kunststofffolie und dem Vliesstoff charakterbestimmend.

DEF/2835/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-05-25

Schlauchgewirke, sog. Bündchen für OP-Mantel, - als Meterware, -- Breite in flachem Zustand: ca. 5,5 cm, -- Länge: ca. 18 cm, -- an den Schmalseiten nur geschnitten, ohne Randbefestigung (somit nicht konfektioniert; u. a. daher kein Bekleidungszubehör der Position 6117), - aus lt. Antrag 100 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyester), - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - keine Raschelspitze.

DEF/3652/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-05-29

Häkelgalonborte (lt. Antrag: "Borte mit Quasten im Rapport") - als Meterware, - mit einer Breite von 8 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - in Kettenwirktechnik hergestellt, - aus (lt. Untersuchung) synthetischen Chemiefasern, - keine Raschelspitze, - keine Posamentierware der Pos. 5808, da in Kettenwirktechnik hergestellt

ESADUANAS-2004-000871Erteilt von ESGültig bis 2010-12-02

Corte de tejido tubular de punto (100%) poliéster estampado, presenta unas dimensiones de 50 cm de longitud y 23.5 cm de anchura. Se presenta en una bolsa de plástico colocado sobre una carátula de cartón con forma de cara de persona, con las instrucciones de uso en su parte trasera, y acompañado por un catálogo comercial que se clasifica por separado. Se puede usar como pañuelo de cuello, bufanda, pasamontañas, gorro etc.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6003

Zu Unterposition 6003 3010: Raschelspitzen sind spitzenartig gemusterte Maschenwaren von der Jacquard-Raschelmaschine. Die Musterfiguren und der Warengrund können dabei verschiedene Variationen in der Warendichte erhalten. Durch die Abstufung der Warendichte wird eine Schattenwirkung und eine plastische Struktur des Musterbildes erzielt.

Pos. 6003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT, andere als solche der Position 6001. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Maschengarne (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …

Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6003.30?

Die Zolltarifnummer 6003.30 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6003.30?

Der Drittlandszollsatz für 6003.30 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6003.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6003.30?

6003.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6003.30 im Zolltarif eingeordnet?

6003.30 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6003.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6003.30 erfasst, zum Beispiel DE16370/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6003.30?

HS-Unterposition 6003.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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