Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6004.10.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6004.10.00.10.0
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 60GEWIRKE UND GESTRICKE
  2. 6004Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
  3. 6004.10mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
  4. 6004.10.00mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
  5. 6004.10.00.10aus synthetischen Chemiefasern
  6. 6004.10.00.10.0Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0

HS-Code6004.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6004.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6004.10.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6004.10.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE1513/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-14

Kuliergewirke, sog. Meterware aus Filamenten, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Kuliergewirke (R/L-Ware), -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid) und Elastomergarnen (die Antragsangaben von 64 % Polyamid und 36% Elastomergarnen können als zutreffend angesehen werden), -- mit einer Breite von mehr als 30 cm, - keine Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"

DE1512/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-14

Kuliergewirke, sog. Meterware aus Filamenten, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Kuliergewirke (R/L-Ware), -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid) und Elastomergarnen (die Antragsangaben von 76 % Polyamid und 24% Elastomergarnen können als zutreffend angesehen werden), -- mit einer Breite von mehr als 30 cm, - keine Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10417/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-30

Kuliergewirke, sog. Gestrick, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag: -- mit einer Breite von etwa 150 cm, -- aus 95% Polyester und 5% Spandex (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), -- keine Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"

DEF/4960/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-30

Kuliergewirke (lt. Antrag: "Stoff rosa") - als Meterware mit einer Breite (lt. Antrag) von mehr als 30 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, und Baumwolle, - keine Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt

DEF/4962/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-30

Kuliergewirke (lt. Antrag: "Stoff grün") - als Meterware mit einer Breite (lt. Antrag) von mehr als 30 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, - keine Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt

DEF/4963/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-30

Kuliergewirke (lt. Antrag: "Stoff grün") - als Meterware mit einer Breite (lt. Antrag) von mehr als 30 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, und Baumwolle, - keine Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt

DEF/4964/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-30

Kuliergewirke (lt. Antrag: "Stoff grün") - als Meterware mit einer Breite (lt. Antrag) von mehr als 30 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, und Baumwolle, - keine Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt

DEF/4966/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-30

Kuliergewirke (lt. Antrag: "Stoff blau") - als Meterware mit einer Breite (lt. Antrag) von mehr als 30 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - aus gewichtsmäßig vorherrschend synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, und Baumwolle, - keine Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6004

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Unterpositions-Anmerkung 13) zu Abschnitt XI.

Pos. 6004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …

Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6004.10.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6004.10.00.10.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6004.10.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0?

6004.10.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6004.10.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6004.10.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 > 600410 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend > 60041000 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend > 6004100010 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6004.10.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6004.10.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DE1513/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6004.10.00.10.0?

Warennummer 6004.10.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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