Zolltarifnummer 6005.38.00.00: Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6005.38.00.00 steht für Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6005.38.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6005.38.00.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6005.38.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem Abstandsgewirke (Kettengewirke), --- buntgewirkt, somit keine Ware der Unterposition (HS) 6005 37, --- aus synthetischen Chemiefasern, --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- mit einer Unterlage: --- aus einem gerauten Kuliergewirke, --- aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Abstandsgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Abstandsgewirke (Kettengewirke), ---- aus verschiedenfarbigen Garnen, ---- aus synthetischen Chemiefasern und Monofilen, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Kettengewirke, ---- aus synthetischen Monofilen, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - das die Schauseite bildende Abstandsgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
Mreža za zaštitu od tuče, izrađena od polietilenskih monofilamenata različitih boja u konstrukciji osnovinog pletiva s otvorenom mrežastom strukturom. Veličina otvora je približno 8,5 mm x 6 mm. Koristi se u poljoprivredi za zaštitu sadnica i usjeva od tuče. Proizvod se isporučuje namotan na role duljine 100 m u različitim širinama.
Nähgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- in Kettenwirktechnik hergestellt (Vliesstoff mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen), -- aus synthetischen Chemiefasern, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, damit keine Ware der Position 6001, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- aus verschiedenfarbigen Garnen buntgewirkt. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenenfarbigen Garnen"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewirkten Nähgewirke (in Kettenwirktechnik hergestellt; Gelege mit maschenbildenen Spinnstoffgarnen), ---- aus synthetischen Chemiefasern, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Gewebe, - das die Schauseite bildende Nähgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Material für Schuhe ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
Nähgewirke, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Untersuchungsergebenis: -- in Kettenwirktechnik hergestellt (Gelege mit maschenbildenden Spinnstoffgarnen), -- aus synthetischen Chemiefasern, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- aus verschiedenfarbigen Garnen buntgewirkt. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenenfarbigen Garnen"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem buntgewirkten Kettengewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, somit keine Ware der Position 6001, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe in Leinwandbindung, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Atlantico, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten, geprägten und buntgewirkten (melierte Garne) Kettengewirke (somit keine Ware der Position 5801), ---- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetische Chemiefasern (laut Antrag Polyester), --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten und gefärbten Kuliergewirke aus synthetische Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kettengewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Kettengewirke sind auf Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen oder auf Häkelgalonmaschinen hergestellte Waren, die im Gegensatz zu Gestricken und Kuliergewirken dadurch entstehen, dass Kettfäden durch Maschen miteinander verbunden werden. Kettengewirke bestehen aus einem oder mehreren in Längsrichtung verlaufenden Fadensystemen, wobei die nebeneinanderliegenden Fäden sich seitlich verschränken und gleichzeitig zu Maschen geformt werden (Mehrfadentechnik) (siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 60 des HS, Abschnitt „Allgemeines“, Buchstabe A Teil II). Die Häkelgalonmaschine (crochet galloon machine) ist eine zur Gruppe der Kettenwirkmaschinen gehörende Maschinenbauart, die mit einem in Längsrichtung verlaufenden Kettsystem und waagerechtem Schuss arbeitet. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Andere Kettengewirke als solche der Position 6001; zu dieser Position gehören Kettengewirke mit einer Breite von mehr als 30 cm, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Hierher gehören auch Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2, die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind (Siehe Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel).Einzelheiten bezüglich der Herstellung von Kettengewirken (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmasc …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1796/91 der Kommission vom 25. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 160/40) (RV L 1796/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Kettengewirke. Die Kette besteht aus: - einem weißen Garn, das die Maschen bildet und - durchsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger. Der Schuss wird von einem weißen Garn gebildet. Die Garne (Kette und Schuss) bestehen aus synthetischen Chemiefasern, auf sie entfallen 54 % des Gesamtgewichts. Auf die durchsichtigen Streifen entfallen 46 % des Gesamtgewichts. Dieses Gewirke ist von der zum Herstellen von Schutzmatten für Gewächshäuser verwendeten Art. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6005.38.00.00?
Die Zolltarifnummer 6005.38.00.00 umfasst Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6005.38.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6005.38.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6005.38.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600538. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6005.38.00.00?
6005.38.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6005.38.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6005.38.00.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004 > 600538 andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6005.38.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6005.38.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI21073/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6005.38.00.00?
TARIC-Code 6005.38.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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