Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6101.20.10: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6101.20.10 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6101.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6101.20.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
  3. 6101.20aus Baumwolle
  4. 6101.20.10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.20.10

HS-Code6101.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6101.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/3532/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-23

Umhangähnliches Kleidungsstück für Männer, sog. Poncho, Style RF-062-SP-SO-02, in Erwachsenengröße, siehe beigefügte Foto, - aus 3,5 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gestrickten (Zopfmuster) Gestricken aus lt. Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Acrylic (synthetische Chemiefasern), - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen, - in der Mitte spitz zulaufend und über den Schritt reichend (Rückenlänge: 76 cm), - an den Seiten ca. 26 cm kürzer gearbeitet, damit die Arme vollständig bedeckend, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit einer nicht festgenähten Randeinfassung mit Überlappung von links über rechts (Männerkleidung); rechts neben der Überlappung mit zwei Zierknöpfen, - ohne Ärmel, - ungefüttert, - am unteren Rand mit geknoteten Fransen ausgestattet, - kennzeichnet sich nach der Art des Gestrickes und der Länge als Kleidungsstück in der Art eines Umhangs, das als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen wird (somit weder andere Kleidung der Position 6114 noch Bekleidungszubehör der Position 6117).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6101

Zu Unterposition 6101 20 10: Die hierher gehörenden „Mäntel und ähnliche Waren“ kennzeichnen sich u. a. dadurch, dass sie beim Tragen am Körper mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Es kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass bei Kleidungsstücken in Standardgrößen (Normalgrößen) für Männer (ausgenommen Knaben) die geforderte Mindestlänge vorliegt, wenn das Kleidungsstück, flach gelegt, im Rücken vom höchsten Punkt des Kragenansatzes (dieser Punkt entspricht der Stelle des 7. Halswirbels) bis zum unteren Rand die in nachstehender Tabelle ausgewiesene Länge in Zentimetern aufweist (siehe nachstehende Skizze). …

Pos. 6101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).

Pos. 6101

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25

Pos. 6101

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.20.10?

Die Zolltarifnummer 6101.20.10 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 6101.20.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6101.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.20.10?

6101.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6101.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

6101.20.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610120 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.20.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.20.10 erfasst, zum Beispiel DEF/3532/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.20.10?

KN-Code 6101.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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