Zolltarifnummer 6101.20: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6101.20 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6101.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6101.20
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
- 6101.20Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Baumwolle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Blousonähnliches Kleidungsstück für Knaben, sog. Boy's Pullover, Art. 2510606.00.30, Größe 152, siehe Foto, - aus 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 54 cm), - mit einer angenähten Kapuze, deren Ränder von links auf rechts überlappen (Knabenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss (somit kein Blouson), - vorn mit einem großflächigen Motivaufdruck, - mit langen Ärmeln mit gerippten, verengenden Bündchen, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippten, verengenden Bund, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (z. B. Kängurutasche) handelt es sich um ein blousonähnliches Kleidungstück, somit kein Pullover der Position 6110.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6101 20 10: Die hierher gehörenden „Mäntel und ähnliche Waren“ kennzeichnen sich u. a. dadurch, dass sie beim Tragen am Körper mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen. Es kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass bei Kleidungsstücken in Standardgrößen (Normalgrößen) für Männer (ausgenommen Knaben) die geforderte Mindestlänge vorliegt, wenn das Kleidungsstück, flach gelegt, im Rücken vom höchsten Punkt des Kragenansatzes (dieser Punkt entspricht der Stelle des 7. Halswirbels) bis zum unteren Rand die in nachstehender Tabelle ausgewiesene Länge in Zentimetern aufweist (siehe nachstehende Skizze). …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.20?
Die Zolltarifnummer 6101.20 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.20?
Der Drittlandszollsatz für 6101.20 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6101.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.20?
6101.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6101.20 im Zolltarif eingeordnet?
6101.20 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.20 erfasst, zum Beispiel DEF/4835/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.20?
HS-Unterposition 6101.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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