Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6102.20.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6102.20.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
- 6102.20aus Baumwolle
- 6102.20.10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
- 6102.20.10.00.0Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mantel, sog. gewirkte Damenjacke, Model 528, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - teilweise gefüttert, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 86 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit drei Knöpfen von rechts über links zu schließen (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Mantel, somit keine Ware der Position 6104. "Mantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kurzmantelähnliche Kleidung für Frauen, sog. Herren Sweat-Jacke "Rat Race"; Art. Nr.: RW12030524, Größe XS, siehe Foto, - aus 1,3 mm dicken, nicht leichten, melierten, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken laut Antrag aus 100 % Baumwolle; wattiert versteppt gefüttert, - über den Schritt, aber nicht über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 74 cm), somit kein Mantel, - mit einer angesetzten, doppelt gearbeiteten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und Patte und Druckknopfriegel von rechts über links (Frauenkleidung); mit Schulterklappen, - mit je zwei aufgesetzten Taschen mit Patten auf der Brust und unterhalb der Taille, - mit langen, an den Enden verengten Ärmeln, - am unteren Rand gesäumt und mit nicht verengenden Gewirkeeinsätzen ausgestattet, daher kein Blouson, - wird als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Bekleidung getragen und bietet Schutz gegen das Wetter, - erfüllt aufgrund der Länge in Verbindung mit dem Material die Voraussetzungen zur Einreihung als kurzmantel- ähnliches Kleidungsstück (somit liegt weder ein windjackenähnliches Kleidungsstück noch eine Jacke vor). "Kurzmantelähnliche Kleidung aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Mantel für Frauen, sog. Ami long Cardigan, Größe S, siehe beigefügtes Foto, - aus 1,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 90% Baumwolle und 10% Polyester (synthetische Chemiefasern); ungefüttert, - über die Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 86 cm), - mit einer gefütterten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und Patte mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln mit geknöpften Riegeln an den Ärmelenden, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Knopfverschluss unterhalb der Taille, - mit geknöpften Schulterklappen sowie vorne mit Schulterkoller auf beiden Seiten, - hinten, in Höhe der Taille mit einem angenähten Riegel mit Zierknöpfen, - hinten mit einem ca. 21 cm hoch reichenden Gehschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen und bietet Schutz gegen das Wetter; erfüllt aufgrund der Länge die Voraussetzungen zur Einreihung als Mantel.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6102 2010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6102 1010.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.20.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6102.20.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6102.20.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0?
6102.20.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6102.20.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6102.20.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610220 aus Baumwolle > 61022010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.20.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.20.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39982/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.20.10.00.0?
Warennummer 6102.20.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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