Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6102.30.10: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6102.30.10 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6102.30.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6102.30.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
  3. 6102.30aus Chemiefasern
  4. 6102.30.10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.30.10

HS-Code6102.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6102.30.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI59704/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Umhangähnliches Kleidungsstück, sog. Vampir Kostüm, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - doppelt gearbeitet, mit einer Außen- und Innenseite aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen (schwarzen bzw. roten) Kuliergewirken ohne Flor (somit nicht aus Samt) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); an den Rändern zusammengenäht, - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 132 cm); den Rücken, die Schultern und die Arme bedeckend, - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, am Halsausschnitt mit einem Bindeband zu schließen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Umhangähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI49959/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, sog. Fleecejacke mit Kapuze, gefüttert, Größe 98, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden gesäumt, - mit einer aufgesetzten Brusttasche mit Patte und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unter- halb der Taille, - mit einem aufgestickten und einem aufgenähten Motiv verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, somit keine Jacke oder Strickjacke und keine Ware der Unterposition (KN) 6102 3090. "Mantel (Kurzmantelähnliche Ware), aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

DEBTI49777/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, sog. Fleecejacke, Mini, Größe 104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 48 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss und einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Mädchenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden gesäumt, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem aufgestickten Motiv verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, somit keine Jacke oder Strickjacke und keine Ware der Unterposition (KN) 6102 3090. "Mantel (Kurzmantelähnliche Ware), aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

DEBTI49963/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, sog. Kinder Fleecejacke mit Kapuze, gefüttert, Größe 104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 47 cm); hinten abgerundet und bis zu ca. 5 cm länger gearbeitet, mit einem ca. 5 cm hochreichenden "Rückenmittelschlitz", - mit einem Stehkragen und einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden, gerippt gewirkten Bünd- chen, - mit einer angedeuteten Brusttasche mit Patte und zwei aufgesetzten Taschen mit Patte unterhalb der Taille, - mit einem aufgestickten und einem aufgenähten Motiv verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kurzmantelähnliches Kleidungsstück, somit keine Jacke oder Strickjacke und keine Ware der Unterposition (KN) 6102 3090. "Mantel (Kurzmantelähnliche Ware), aus Gewirken, für Mädchen, aus Chemiefasern"

DEBTI48752/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-06

Kurzmantel, sog. Jacken für Damen und Herren aus künstlichem Pelzwerk, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 8,7 mm dicken, zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus einfarbigen Plüschgewirken (in Schaffelloptik) und einer Innenlage aus einfarbigen, einseitig gerauten Gewirken; beide Lagen sind durch Wirken hergestellt (somit kein künstliches Pelzwerk und keine Kleidung der Position 4304), - auf dem linken Vorderteil im Bereich der Öffnung mit einem Besatz aus auf der Außenseite augenscheinlich mit geprägtem Zellkunststoff überzogenen, dichten, gerauten Gewirken der Position 5903, - alle Gewirke bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm); u. a. aufgrund der Länge kein Mantel oder Parka, - mit einem Umlegekragen, auf der Außenseite etwa auf halber Kragenhöhe mit einem aus den o. g. Gewirken der Position 5903 gefertigten Riegel mit einem von rechts auf links reichenden Schnallenverschluss (Frauenkleidung), somit nicht für Männer, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, - unterhalb der Taille mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - erfüllt aufgrund der Länge in Verbindung mit dem Material (Art und Dicke des Flächenerzeug- nisses) die Voraussetzungen zur Einreihung als Kurzmantel, u. a. somit keine Jacke der Position 6104. "Kurzmantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI50847/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-06

Kurzmantel, sog. Mäntel oder Jacken für Damen aus künstliches Pelzwerk, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus langflorigen (ca. 1,2 cm), nicht leichten, einfarbigen Plüschgewirken (in Pelzoptik) aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, durch Wirken hergestellt (somit kein künstliches Pelzwerk und keine Kleidung der Position 4304), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm); u. a. aufgrund der Länge kein Mantel oder Parka, - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - unterhalb der Taille mit zwei seitlichen Eingriffstaschen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, u. a. somit keine Jacke der Position 6104. "Kurzmantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI46474/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-19

Mantel, sog. Damenmantel, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken (sog. Wild- lederimitat) aus laut Antrag 96 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 104 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit einem zweireihigen Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - im Bereich der Taille mit einem durch Schlaufen geführten Bindegürtel, - mit langen Ärmeln, im Bereich der Ärmelenden jeweils mit einem nicht verstellbaren Riegel mit Zierknopf, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - hinten mit einem ca. 33 cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Mantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2024-01449Erteilt von FRGültig bis 2027-04-07

Article textile confectionné, de type cape, en bonneterie de fibres synthétiques (tulle de polyester). L’article est composé de 3 pans horizontaux et se ferme au moyen d’agrafes et d’œillets en laiton inoxydable à revêtement argenté.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6102

Zu Unterposition 6102 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6102 1010.

Pos. 6102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.

Pos. 6102

Zu Unterposition 6102 30: 1. Gewirktes Kleidungsstück für Frauen (100% Polyester), mit langen Ärmeln, Taschen, einem Kragen und einer durchgehenden Öffnung vorn mit einem Reißverschluss. Dieses Kleidungsstück kann mit einem Reißverschluss an einem weiteren der Oberbekleidung für Frauen dienenden Kleidungsstück befestigt werden. Es kann aber auch separat getragen werden. Die beiden Kleidungsstücke werden gemeinsam gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkung 14 zu Abschnitt XI und Anmerkung 9 zu Kapitel 61). (gestrichen) 2. Unisex Oberbekleidung mit langen Ärmeln, einer Tasche und einer Kapuze mit Kordelzug, ohne Öffnung. …

Pos. 6102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.30.10?

Die Zolltarifnummer 6102.30.10 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.30.10?

Der Drittlandszollsatz für 6102.30.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6102.30.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.30.10?

6102.30.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6102.30.10 im Zolltarif eingeordnet?

6102.30.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610230 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.30.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.30.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI59704/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.30.10?

KN-Code 6102.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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