Zolltarifnummer 6102.30: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6102.30 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6102.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6102.30
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
- 6102.30Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mantel für Frauen, sog. Kurzmantel, Artikel 8011 1845, Größe 36, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 65 % Viskose, 30% Nylon und 5 % Spandex (alles Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 86 cm; u.a. aufgrund der Länge kein Kurzmantel), - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss (drei große Knöpfe) von rechts über links (Frauenkleidung); der unterste Knopf befindet sich ca. 41 cm oberhalb des unteren Randes, - mit langen, weiten Ärmeln, - leicht gefüttert, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am Halsausschnitt, an der Öffnung vorne, an den Ärmelenden und am unteren Rand mit angesetzten, ca. 4,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen, die eine gewisse Steifheit aufweisen, - wird aufgrund des Schnitts, der Ausstattung und der Länge als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen und bietet Schutz gegen das Wetter.
Windjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Fleece Jacke, Größe L, siehe Foto, - lt. Untersuchungsergebnissen aus 1,5 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnissen mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken aus 100% synthetischen Chemiefasern und einer Zwischenlage aus Kunststofffolie (kein Zellkunststoff), die im Querschnitt mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (Flächenerzeugnisse nicht Meterware der Position 5903, damit keine Kleidung der Position 6113), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 69 cm), - mit Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, der bis in die Kragenspitzen reicht; am Kragenrand mit einer kleinen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen, abnehmbaren Ärmeln, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren, nicht verengenden, Rand gesäumt, - wird üblicherweise als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen und bietet einen bedingten Schutz gegen das Wetter (somit keine Jacke der Position 6104 und auch kein strickjackenähnliches Kleidungsstück der Position 6110).
Blouson für Frauen, sog. Jacke, Artikel 82TJ, Größe L, siehe beigefügtes Foto, - aus einem 0,8 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnis mit Außenlage aus Gewirken aus lt. Etikett 100% Nylon (synthetische Chemiefaser), einer Zwischenlage aus Kunststofffolie (lt. Etikett 100% Polyurethan / kein Zellkunststoff), die im Querschnitt nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar ist (nicht aus Meterware der Position 5903, somit keine Kleidung der Position 6113) und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus lt. Etikett 100% Polyester (synthetische Chemiefasern) sowie seitlich am Hauptkörper und an den langen Ärmeln aus 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Etikett 100% Polyester, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 67 cm), - mit Stehkragen; am Kragenrand mit einer schmalen Randeinfassung aus Geweben, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit einem verengenden Tunnelzug am unteren Rand, - das Kleidungsstück erfüllt nach Schnitt und Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als Blouson, u. a. somit keine Jacke der Position 6104 und keine Ware der Position 6110.
VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LE CORPS, GENRE MANTEAU, POUR FEMME, D'UNE LONGUEUR DE 88 CM, EN BONNETERIE 51% ACRYLIQUE, 13% LAINE, 18% MOHAIR, 16% POLYAMIDE ET 2% ELASTHANNE, COMPORTANT UNE ENCOLURE ARRONDIE, UN GRAND COL MONTANT AVEC POUR FERMETURE UNE BOUCLE EN METAL, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT AU MILIEU AVEC UNE FERMETURE A GLISSIERE ET DES BOUCLES EN METAL SUR BANDE FAUX CUIR GARNI D'OEILLETS SE FERMANT DE DROITE SUR GAUCHE, DES MANCHES LONGUES AUX EXTREMITES EN BORD-COTES, LA BASE DU VETEMENT EST EN BORD-COTES.
DEGUISEMENT DE "BANDIT" POUR ENFANT, COMPRENANT DIFFERENTS ELEMENTS, CHACUN FAISANT L'OBJET D'UN CLASSEMENT SEPARE. CE RTC REPREND LA CAPE: -VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% POLYESTER, DESCENDANT JUSQU'AUX CUISSES, ET COMPORTANT UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT AU MILIEU QUI SE FERME AU MOYEN DE LIENS A NOUER A L'ENCOLURE, LES BORDURES DU VETEMENT N'ONT PAS DE COUTURES. -COMBINAISON RTC N° FR-E4-2005-004647-1 -CEINTURE RTC N° FR-E4- 2005-004647-3 -MASQUE RTC N° FR-E4-2005-004647-4
PONCHO EN BONNETERIE DE FIBRES SYNTHETIQUES 100% ACRYLIQUE, GENRE TRICOT AJOURE STYLE CROCHET, DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, AVEC UN COL MONTANT, AVEC DES FRANGES D’UNE LONGUEUR DE 25 CM ENVIRON A LA BASE SUR LE POURTOUR DU VETEMENT.
MANTEAU, POUR FEMMES, D'UNE LONGUEUR DOS DE 87 CM POUR UNE TAILLE M, EN ÉTOFFES DE BONNETERIE DE FIBRES SYNTHÉTIQUES (100% ACRYLIQUE) CONTRECOLLÉES (FACE INTERNE : ETOFFE DE BONNETERIE À POILS LONGS ET FACE EXTERNE : BONNETERIE LÉGÈREMENT GRATTÉE). L'ARTICLE COMPORTE UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT DROITE SUR GAUCHE AU MOYEN DE BOUTONS, UN COL, UNE CAPUCHE AMOVIBLE, DES MANCHES LONGUES ET DEUX POCHES LATÉRALES. L'ARTICLE PRÉSENTE DES COUTURES APPARENTES SUR LA FACE EXTÉRIEURE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6102 3010: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6102 1010.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.
Zu Unterposition 6102 30: 1. Gewirktes Kleidungsstück für Frauen (100% Polyester), mit langen Ärmeln, Taschen, einem Kragen und einer durchgehenden Öffnung vorn mit einem Reißverschluss. Dieses Kleidungsstück kann mit einem Reißverschluss an einem weiteren der Oberbekleidung für Frauen dienenden Kleidungsstück befestigt werden. Es kann aber auch separat getragen werden. Die beiden Kleidungsstücke werden gemeinsam gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 (Anmerkung 14 zu Abschnitt XI und Anmerkung 9 zu Kapitel 61). (gestrichen) 2. Unisex Oberbekleidung mit langen Ärmeln, einer Tasche und einer Kapuze mit Kordelzug, ohne Öffnung. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.30?
Die Zolltarifnummer 6102.30 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.30?
Der Drittlandszollsatz für 6102.30 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6102.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.30?
6102.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6102.30 im Zolltarif eingeordnet?
6102.30 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.30 erfasst, zum Beispiel DEF/5885/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.30?
HS-Unterposition 6102.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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